Obliegenheitsverletzung

Guten Tag,

ich habe vor einiger Zeit meinen ersten Unfall gehabt und bin daher auf dem Gebiet noch ein
Laie. Ich bin Kfz-Haftpflichtversichert und habe eine Frage zu den oben genannten Obliegenheitsverletzungen.

Zum Sachverhalt: Nachdem ich mich verfahren habe wollte ich wenden und mein Navi empfahl mir eine verkehersinsel außerhalb geschlossener Ortschaften und das habe ich auch getan. Es war in der Nacht auf einer unbeleuchteten Straße und ich habe zu Spät bemerkt, dass dort eine Sperrfläche war. Ich habe also gewendet und musste zurücksetzen. In diesem Moment signalisierte mir mein Beifahrer, dass in ungefähr 300 Meter Entfernung ein Autofahrer kam und bevor ich überhaupt zurücksetzen und weiterfahren konnte hat er mich getroffen. Der Unfallgegner gab an, dass er mich nicht gesehen hat.

Ich weiß, dass das ganze daraus hinauslaufen wird das ich Schuld habe einfach deshalb weil ich verbotenerweise gewendet habe und deshalb kam mir eine andere Frage auf.

Und zwar dürfen Versicherungen ja bei Obliegenheitsverletzungen bis zu 5000€ als Regress zurückfordern nachdem sie für den gegnerischen Schaden aufgekommen sind. Und in den Gesetzen habe ich eine Obliegenheitsvereltzung zu meinem Fall nicht finden können aber oft lese ich was von grober Fahrlässigkeit. Meine Frage wäre nun kann meine Versicherung Geld für den Schaden des Unfallgegners von mir verlangen weil ich eventuell grob Fahrlässig gehandelt habe? Eine Obliegenheitsverletzung wie Alkohol oder Fahrens ohne Führerschein liegt ja nicht vor nur der Begriff der Fahrlässigkeit gibt mir keine Ruhe.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Morphix91 schrieb am 8. August 2016 um 13:51:42 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 8. August 2016 um 13:39:38 Uhr:


Garantiert nicht!! Wäre was ganz Neues in den Kfz-Haftpflicht-Versicherungsbedingungen, dass bei grober grober Fahrlässigkeit nicht gezahlt würde. Dann müsste heute morgen das VVG geändert worden sein.

Also brauche ich mir wenigstens schonmal über die Bezahlung der Schäden des Unfallgegners definitv keine Sorgen machen?!

Brauchst Du nicht. In dem von Dir geschilderten Fall kann ein Regress nur anfallen, wenn Du alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss den Unfall verursacht hast.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. August 2016 um 13:23:44 Uhr:


@austria
Sorry. Ich hab grad keinen Bock auf das müßige Referieren von Unterschieden im Innen- und Außenverhältnis.
@all
Wer was Sinnvolles beitragen möchte, kann das gerne tun.

Aber gerne doch.

1. Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit spielt im vorliegenden Fall keine Rolle.
2. Das gilt sowohl im Innen- wie im Außenverhältnis
3. In dem vom TE geschilderten Sachverhalt ist kein Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung erkennbar. Daher wird (wenn er nicht vergessen hat zu erwähnen, dass er betrunken war oder keinen Führerschein hat o. ä.) auch kein Regress genommen werden.

Anderslautende Referate wären daher nicht nur müßig, sondern falsch.

Zitat:

(wenn er nicht vergessen hat zu erwähnen, dass er betrunken war oder keinen Führerschein hat o. ä.)

Solche Informationen kommen in der Regel erst im Anschluss an den großen Wutausbruch (inkl. Schimpfkanonaden über Abzocker und unfähige Saxhbearbeiter) der seinerseits der Regressforderung folgt.

Begleitet in der Regel von forenseits geäußerten "Geh an Wald" Sprechchören.

Nein ich kann euch beruhigen

Keine Drogen kein Alkohol
Führerschein vorhanden TÜV vorhanden
Kein Rennen keine Fahrerflucht und was sonst noch alles in Paragraph 5 vorkam trifft nicht auf mich zu. Ich hatte nur Angst, dass die Versicherung Geld von mir verlangen kann weil dem Unfall eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorausging... Als Student wäre diese finanzielle Belastung sehr schmerzhaft.

Dann gibt's auch von meiner Seite Entwarnung.

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Zitat:

@Morphix91 schrieb am 9. August 2016 um 09:21:48 Uhr:


Keine Drogen kein Alkohol
Führerschein vorhanden...
Kein Rennen keine Fahrerflucht...

Was ein langweiliges Leben 😁

Zitat:

@Morphix91 schrieb am 9. August 2016 um 09:21:48 Uhr:


Nein ich kann euch beruhigen

Keine Drogen kein Alkohol
Führerschein vorhanden TÜV vorhanden
Kein Rennen keine Fahrerflucht und was sonst noch alles in Paragraph 5 vorkam trifft nicht auf mich zu. Ich hatte nur Angst, dass die Versicherung Geld von mir verlangen kann weil dem Unfall eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorausging... Als Student wäre diese finanzielle Belastung sehr schmerzhaft.

Sofern noch weiter versichert werden soll wird die Versicherung schon ab nächsten Beitragsjahr dafür sorgen das mehr Geld aus deiner in ihre Tasche fließt.🙄😎

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