Nutzungsentschädigung

Hi,

mir ist jemand auf mein neu geholtes Auto hinten drauf gefahren. Sachschaden bei mir 6500€ bei ihr Totalschaden. Ich habe das Auto gleich wieder zum Händler schleppen lassen, bei dem ich es 10 Minuten zuvor abgeholt hatte. So weit die Vorgeschichte.

Im Gutachten, dass ich von der gegnerischen Versicherung erhalten habe steht: Voraussichtliche Reparaturzeit: 5-6 Werktage. Das Auto steht schon seit 30 November dort.

Das Problem ist folgendes: BMW bekommt den Auspuff für mein Model nicht geliefert, wodurch sich die Reparatur natürlich in die länge zieht. Die gegnerische Versicherung wird, so denke ich, nicht über den volle Reparaturzeitraum die Nutzungsentschädigung zahlen. Habe ich möglichkeiten, BMW für den restlichen Zeitraum zur Kasse zu bitten?

Frohe Weihnachten
Mark

Beste Antwort im Thema

Könnt ihr bitte rausgehen, um Euch zu prügeln? 😁

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Wenn sich die Reparatur ohne schuldhaftes Zutun des Geschädigten verzögert, z.B., aufgrund nicht lieferbarer Ersatzteile, so steht dies grundsätzlich einmal im Risiko des Schädigers.

Allerdings kann nach einem gewissen Zeitraum die Gegenseite auch den Nutzungswillen des Fahrzeuges in Zweifel ziehen (und damit einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bestreiten).

Unbegrenzt warten, sollte man also auch nicht.

Da es bei Großserienherstellern nicht so häufig vorkommt, dass Ersatzteile nicht lieferbar sind (anders, als bei sog. "Exotenfahrzeugen"😉, lasse dir unbedingt eine Bestätigung der Werkstatt ausstellen, dass sich die Reparatur aufgrund des nicht lieferbaren Auspuffes verzögert hat.

Danke, das hilft mir schonmal weiter. Ich will auf keinen Fall unbegrenzt warten, ich würde das Auto lieber gestern als heute wieder zur verfügung haben 😉

Die Werkstatt hat es der Versicherung schon mitgeteilt, dass es zur Verzögerung aufgrund von Lieferschwierigkeiten kommt.

Hallo,

bevor Du reparieren lässt würde ich mir das an deiner Stelle mal durchlesen:

http://www.experto.de/.../...gen-was-muss-die-versicherung-zahlen.html

Allein die Wertminderung des Fahrzeuges wäre bei bei einem neuen mindestens 3.000,00 €.

Gruß

fordfuchs

Davon abgesehen, dass es gar nicht die Frage war: Steht denn im Thread irgendwo geschrieben, dass es sich hier um einen Neuwagen gehandelt hat?

Es geht um ein vom Händler "neu geholtes" Fahrzeug.

Und ob eine Wertminderung eingetreten ist, dürfte sich aus dem Gutachten ergeben.

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Davon abgesehen, dass es gar nicht die Frage war: Steht denn im Thread irgendwo geschrieben, dass es sich hier um einen Neuwagen gehandelt hat?

Es geht um ein vom Händler "neu geholtes" Fahrzeug.

Und ob eine Wertminderung eingetreten ist, dürfte sich aus dem Gutachten ergeben.

Hallo,

ja damit hast Du recht.
Ich habe es jedenfalls so verstanden dass es sich um einen Neuwagen handelt.

Gruß

fordfuchs

Sofern hier tatsächlich ein Neuwagen betroffen wäre, dürfte davon auszugehen sein, dass der freundliche Verkäufer des Autohauses bereits unmittelbar nach Wiedereintreffen des havarierten Fahrzeuges einen entsprechenden Hinweis in Bezug auf Neuwagenanspruch erteilt hätte.

Nein, es handelt sich nicht um einen Neuwagen, das hat twelferider schon richtig interpretiert.

Wertminderung steht auch im Gutachten drine, auch wenn das weniger ist, als ich erwartet/gehofft hatte.

Was mir die ganze Zeit durch den Kopf geht, ist, um was für einen verrückten Auspuff handelt es sich denn bitte, wenn BMW den für einen NEUWAGEN nicht innerhalb von 24 Stunden auf der Theke liegen hat??

Hast Du selbst mal rumtelefoniert und Dich bei BMW erkundigt (natürlich nicht bei dem Laden, in dem der Wagen steht)?

Ich hatte so einen Fall mal vor einiger Zeit mit einem Toyota. Die haben dem Geschädigten auch irgendwas von "nicht verfügbar" erzählt und der hat den Wagen schön stehen lassen und auf Nutzungsausfall gewartet.

Drei Telefonate später konnte ich dem Werkstattmeister sagen, wo er das Teil bekommt...
Die Zentralen der Autohersteller können meist schnell helfen, wenn man  ihnen sagt, was in ihrem Händlernetz so alles behauptet wird... 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Was mir die ganze Zeit durch den Kopf geht, ist, um was für einen verrückten Auspuff handelt es sich denn bitte, wenn BMW den für einen NEUWAGEN nicht innerhalb von 24 Stunden auf der Theke liegen hat??

Welcher Neuwagen? Thread schon gelesen?

Oh, sorry, natürlich gelesen, aber das "nicht" übersehen..
Egal ich wüsste trotzdem gerne, welchen Auspuff BMW vier Wochen lang nicht beschaffen kann....

Hmm, vielleicht wird der Auspuff von bayrischen Hinterwäldlern in mühevoller kleinarbeit mit angespitzen Ästen aus einem Block Stahl bei Vollmond gefertigt.

Oder so ähnlich.

Hallo,

da frage ich mich, ob auch kein nachgebauter Schalldämpfer verfügbar ist.
Der könnte dann vorübergehend eingebaut werden, bis das Originalteil verfügbar ist.
Die Versicherung wird sicherlich nicht unbegrenzt Nutzungsausfall zahlen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


da frage ich mich, ob auch kein nachgebauter Schalldämpfer verfügbar ist.
Der könnte dann vorübergehend eingebaut werden, bis das Originalteil verfügbar ist.

Da frage ich mich aber mittlerweile warum es denn überhaupt Aufgabe des TE sein sollte, sich über sowas Gedanken zu machen.

Er hat bestimmt nicht darum gebeten, dass ihm jemand hinten rein fährt.

Die Versicherung wurde doch von der Werkstatt informiert. Sollen die sich doch mit alternativen Lösungsmöglichkeiten rumschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Da frage ich mich aber mittlerweile warum es denn überhaupt Aufgabe des TE sein sollte, sich über sowas Gedanken zu machen.

Die Frage ist leicht zu beantworten. Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens. Das beutetet, dass er alleine darüber bestimmt, wie etwas abgewickelt wird. Du erinnerst Dich, das ist die Tröte, die hier immer geblasen wird.

Vergessen wird manchmal, dass das nicht nur das Recht beinhaltet zu entscheiden, sondern auch die Pflicht sich zu kümmern.

Füße auf den Tisch geht nicht. Dann gibt es eben keinen Nutzungsausfall für die ganze Zeit.

Nicht dass wir uns falsch verstehen: wenn das Teil wirklich (objektiv) nicht zu beschaffen ist, ist alles gut. Wenn die Werke einfach keinen Bock hat, sich zu kümmern und der TE lässt es laufen, geht es in die Hose...

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