Nutzungsentschädigung bei Sicherheitsrückruf Rückrufaktion MUN Kraftstoffleitung

Peugeot 5008 M

Hallo, an meinem Fahrzeug MUSS die Kraftstoffleitung ausgetauscht werden, der Wagen muss für zwei Tage in die Werkstatt. Ersatzwagen bekomme ich nicht kostenlos. Ich darf welchen mieten auf meine Kosten.

habe folgendes gefasst und an den Hersteller geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich formell und bestimmend den Antrag auf Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die zwei Werktage, an denen mein Fahrzeug aufgrund der verpflichtenden Rückrufaktion „MUN Kraftstoffleitung" nicht nutzbar war.

Fahrzeugdaten:

Halter: XXXXXX

Fahrgestellnummer (VIN): XXXXXXXX

Rückrufwerkstatt: XXXXXXXX

Reparaturzeitraum: insgesamt zwei Werktage (nachweislich bestätigt durch XXXXXXXXXXXX)

Sachverhalt:

1. Die Rückrufmaßnahme wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet und ist somit verpflichtend. Es bestand für mich keinerlei Möglichkeit, den Rückruf zu umgehen oder das Fahrzeug währenddessen zu nutzen.

2. XXXX hat selbst die zweitägige Produktionsdauer benannt; während dieser Zeit war das Fahrzeug aus Gründen der Sicherheit komplett aus meinem Verkehrskreis ausgeschlossen.

3. Ein Nutzungsersatzanspruch für die von mir nicht nutzbare Zeit ist daher unstreitig gegeben – gemäß § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 249 BGB sowie ständiger Rechtsprechung des BGH.

Daraufhin folgende Antwort erhalten:

sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß unseren Richtlinien und Vereinbarungen kein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung für den Nutzungsausfall auf Kulanzbasis besteht. Wir bedauern die Ihnen dadurch möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis hinsichtlich dieser Regelung.

Auch wenn wir Ihrer Bitte nicht nachkommen, so hoffen wir dennoch, zu Ihrem Verständnis für unsere Entscheidung beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

ich darufhin: Guten Tag,

teilen Sie mir bitte den Link zu Ihren Richtlinien und Vereinbarungen und die genaue Punkte und Stellen diese Vereinbarungen welche Ihre Ablehnung begründen.

Antwort: wir haben Ihren Zeilen entnommen, dass Sie mit der getroffenen Entscheidung des XXXX Kundenservices nicht zufrieden sind. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass es sich bei der hier in Rede stehenden Kostenübernahme um ein freiwilliges Entgegenkommen unsererseits handelt, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Wir behalten uns als Kulanzgeber vor, die für ein solches Entgegenkommen erforderlichen Voraussetzungen und Bemessungsparameter festzulegen.

Auch wenn wir Ihre persönliche Einschätzung der Sachlage nachvollziehen können, so bitten wir Sie doch um Verständnis dafür, dass wir eine faire und objektive Bewertung der vorliegenden Fakten vorgenommen haben. Darauf basierend sind wir zu dem Standpunkt gekommen, den wir Ihnen bereits mitgeteilt haben und den wir Ihnen hiermit bestätigen.

Auch wenn wir Ihrer Bitte nicht nachkommen, so hoffen wir dennoch, zu Ihrem Verständnis für unsere Entscheidung beigetragen zu haben.

ich darauf hin:

Sehr geehrte Frau XXXX,

leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet.

1. Teilen Sie mir bitte den Link zu den von Ihnen als Begründung für die Ablehnung der Nutzungsausfallentschädigung angegebenen Richtlinien und Vereinbarungen und nennen Sie die genauen Punkte diese Vereinbarungen welche Ihre Ablehnung der Nutzungsausfallentschädigung begründen. (Zitat: Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß unseren Richtlinien und Vereinbarungen kein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung für den Nutzungsausfall auf Kulanzbasis besteht.)

2. Über welche Kostenübernahme als freiwilliges Entgegenkommen schreiben Sie? Stimmen Sie der Nutzungsausfallentschädigung zu?

3. Nach der aktuellen Rechtsprechung besteht in solchen Fällen wie vorliegend sehr wohl ein Rechtsanspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung. Eine Kulanzregelung ist nicht erforderlich.

Antwort:

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich bei den angesprochenen Informationen um interne Daten handelt, zu denen kein öffentlicher Link zur Verfügung steht. In unserer E-Mail vom 23. Juni 2025 haben wir unseren Standpunkt bereits ausführlich dargelegt. Den dort getroffenen Aussagen haben wir nichts hinzuzufügen.

Aufgrund der unvereinbaren Positionen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir künftig von weiteren Stellungnahmen zu diesem Thema absehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Was haltet ihr davon?

MfG Jürgen

1 Antworten

Das war (leider) zu erwarten.

Deine Antwort