Nutzungsentschädigung auch bei fiktiver Abrechnung?

Ich hatte einen kleinen unverschuldeten Crash, Schaden laut Gutachten ohne MwSt. 2.425 EUR.

Das die gegnerische Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten (Lohn, Lackierkosten, Ersatzteile) kürzen kann, scheint wohl rechtens zu sein. In meinen Fall wurden die Kosten um 562 EUR gekürzt.

In meinem Gutachten ist jedoch auch eine Nutzungsentschädigung von 42 EUR/Tag aufgeführt für eine Reparaturdauer von 2-3 Arbeitstagen.

Diese Nutzungsentschädigung ist in der Rechnung der gegnerischen Versicherung jedoch ignoriert worden. Sehe ich das richtig, dass mir diese Ausfall auch bei einer fiktiven Abrechnung zusteht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. Mai 2017 um 14:39:35 Uhr:


Reparatur wurde von mir selbst erledigt und ich bezweifle aber, dass die Versicherung Bilder von mir akzeptiert, die diese Reparatur belegen.

Frag die Versicherung, was sie für einen Beweis haben will.

Wenn denen deine Fotos mit aktueller Tageszeitung reichen, gut.

Wenn nicht, dann sollen sie halt eine Reparaturbescheinigung vom Gutachter bekommen (und dann auch bezahlen!)

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

@Bitboy schrieb am 26. Mai 2017 um 07:11:25 Uhr:


Nutzungsausfall wenn Rep. und die Mwst. können abgezogen werden, bei 2425 sind 2038 Netto allerding ist die Frage incl Nutzungsausfall grob 42x3 =129 387+129=516 sin ma ja nich so weit weg, bzw. is ja nich so schwer.

Sorry, aber was du mir da versuchst vorzurechnen verstehe ich nicht! 😕

@all

Ich habe mich gerade nochmal ein wenig eingelesen und etwas bezüglich eines BGH Urteils (Porsche Urteil) gefunden, wonach mir offensichtlich NICHT das Gutachten dahingehend gekürzt werden darf, indem man die Reparaturkosten einer freien Werkstatt zu Grunde legt, WENN bisher sämtliche Reparaturen sowie Inspektionen in einer VW-Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.

Ich habe gerade nochmal mit der Provinzial telefoniert und der Sachbearbeiter meinte, da das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist, wäre das rechtens. Auf meinen Einwand hin, dass aber alle Reparaturen und Inspektionen (die letzte im Januar) in einer VW-Vertragswerkstatt durchgeführt wurden kam die Frage, ob ich schon das Serviceheft eingereicht habe? Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass dem Gutachten mehrere Fotos meiner Serviceeinträge dem Gutachten bei lagen, wollte er den Vorgang nochmals prüfen.

Provinzial

na dann gibt es ja wohl noch etwas Moos nachgezahlt.......😁

Normalerweise ziehen die einem die Mwst. ab und zahlen die nur wenn die auch gezahlt wurde. Hat nix mit freier Werkstatt zu tun. Wenn Nachweis der Rep. und dann kommen die gezahlten Mwst. Beträge auch als Nachzahlung wenn Nachgewiesen.
Wenn das falsch ist und man nach Gutachten alles bekommt wäre das gut und würde mich freuen davon zu hören.

Sorry, aber du hast mein Anliegen überhaupt nicht verstanden, um die MwSt. ging es mir überhaupt nicht!

Ähnliche Themen

Update

Einige Tage nach dem Telefonat mit der Provinzial, wo man mir sagte das der Vorgang nochmal geprüft wird, habe ich ein Schreiben bekommen, indem mir Mitgeteilt wurde, dass sie einen Reparaturnachweis über den Vorschaden haben wollten. (2013 ist mir jemand hinten aufgefahren)

Eine Rechnungskopie meiner VW-Werkstatt habe ich der Provinzial daraufhin per Mail gesendet. Heute kam daraufhin erneut ein Verrechnungsscheck über die vorher gekürzte Summe von 562,49 EUR

Ich bin überzeugt, dass sie die Nachzahlung nicht vorgenommen hätten, wenn der Unfallschaden nicht in einer Vertragswerkstatt repariert worden wäre.

Ende gut, alles gut! 😉

Provinzial
Provi

Geht doch. 🙂

Von mir ein Danke für das Update!
Nun weisst Du wie man die "Meinungen" einiger User hier bewerten und ernstnehmen darf 😉

Doppelpost

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 26. Juni 2017 um 19:00:29 Uhr:



Ich bin überzeugt, dass sie die Nachzahlung nicht vorgenommen hätten, wenn der Unfallschaden nicht in einer Vertragswerkstatt repariert worden wäre.

Was wohl auch im Sinne des "BMW-Urteils" rechtens gewesen wäre.

Genau wie es bei einem etwaigen zukünftigen Haftpflichtschaden rechtens wäre, weil ja auch der jetzt aktuelle Schaden nicht in einer Vertragswerkstatt repariert wurde.

BTW:

Was ist denn eigentlich jetzt aus dem Nutzungsausfall geworden?

Nimm dir beim nächsten Mal einen Anwalt. Kostet dich nichts und spart Arbeit.

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. Juni 2017 um 19:45:16 Uhr:


[.....]
Was ist denn eigentlich jetzt aus dem Nutzungsausfall geworden?

Habe ich nicht weiter verfolgt, weil der Schaden nicht zu 100% repariert wurde, siehe Anhang.

@Taxidiesel

Zitat:

Nimm dir beim nächsten Mal einen Anwalt. Kostet dich nichts und spart Arbeit.

Kostete mich zwei Anrufe und ca. 5min. an Zeit. Den Sinn, einen Anwalt in diesen Fall einzuschalten, erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.

2017-04-11-17-27-35
Deine Antwort
Ähnliche Themen