Nutzungsausfallentschädigung beantragen...
Moin,
hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...
der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.
in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?
Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.
habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?
ich hoffe ihr könnt mir helfen
grüße
thorben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.
1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) in Gang.
Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)
2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?
Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.
Gruß
Hafi
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186 Antworten
Hallo Thorben,
für die "Aufwandspauschale" kannst du 25 Euronen verlangen.
Was hast du denn für einen Golf EZ und KW Zahl? Am besten gibst du mal die Schlüssel Nr. aus deinem Schein zu 2 und zu 3 durch. Dann sag ich die schnell die Klasse und die Höhe der Ausfallentschädigung.
Gruß Delle
hallo, danke schonmal
EZ ist im mitte august 07
ist der 1.4 l mit 80ps
ich kann also bei der gegnerischen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung und eine aufwandspauschal beantragen?
grüße
Ja, dass kanst du machen.
Gib mir bitte noch die Schlüssel Nr. aus deinem KFZ-schein (Zulassungsbescheinigung Teil1)
zu 2 müsste 0603 stehen
zu 3 brauche ich die ersten drei Buchstaben oder Zahlen, je nach dem was da steht.
Nutzungsausfallgruppe D
38 Euro Pro Tag Nutzungsausfall
wenn ich denen das schicke schreibe ich da einen geldbetrag rein?
oder schreibt man nur das man um eine nutzungsausfallentschädigung und um eine aufwandspauschale bittet?
vielen dank
Sende der Versicherung doch einfach folgende Aufstellung:
Nutzungsausfall für 2 Tage á 38,00 EUR 76,00
Unkostenpauschale 25,00
Gesamtbetrag 101,00
Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.
So, jetzt ist aber genug mit der Hilfe, sonst hast Du ja selbst nichts mehr zu tun ...🙂😉😉
oder, er muss es uns beiden als Honoror geben, (50:50 OK?), dann bleibt nichts mehr über für Ihn....😁😉
Gruß Delle
das wäre dann wieder ein Angriffspunkt für den Moderator, wenn sich Dellenzaehler und Bernhard70 die Beute teilen, zu der sie dem Geschädigten verholfen haben ...🙂🙂
Hi,
ich bin auch gerade auf der Suche nach dem richtigen Tagessatz für eine Nutzungsausfallentschädigung.
Meine Fahrzeugdaten:
EZ: 05/2003
VW Golf IV, GT-Sport
81 KW
Schlüsselnummer: zu2) 0603 zu3) 666
KM: 74000
Ist das auch noch Klasse D, oder schon E?
Ich finde leider nicht die aktuelle Übersicht vom Dezember 2007 von Sanden/Danner/Küppersbusch.
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Klasse E 43 Euro pro Tag
Gruss Delle
Wow... Blitzantwort. Mir hat die Versicherung nämlich nur Klasse D, 38 €/Tag angeboten!
Zitat:
Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.
1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) in Gang.
Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)
2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?
Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.
Gruß
Hafi