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Nutzungsausfalleinstufung bei E Auto

Hallo allerseits,
ich habe ein ganz neues E Auto mit Plug In Range Extenter.
Im Prospekt und auf der HP des Herstellers kauft man das Auto mit 170 PS - 125 Kw!
Im Fahrzeugschein staunt man dann nicht schlecht wegen der Kw Angabe von nur 60 Kw !
Nun ist bereits nach drei Tagen ein Schaden am parkenden Auto verursacht worden und die
gegnerische Versicherung möchte wegen der wenigen Kw nur 38.- Oiros pro Tag Nutzungsausfall zahlen.
Das Auto war nun 4 Tage in der Vertragshändlerwerkstatt und ich habe als Vergleich ein Auto mit gleichem
Listenpreis und nur 145 PS in der Klasse G = 59.- Oiros von der Versicherung gefordert.
Leider gibt es noch keine E Autos in der neuesten Schwake Liste zum Nutzungsausfall :-(
Hat hier Jemand eine bessere Info für mich und alle anderen E Auto Fahrer wenn soetwas einem passiert ?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß S.Bob

22 Antworten

Man lasse beim fremdverschuldeten Unfall vom eigenen Gutachter ein Schadengutachten (Haftpflicht) erstellen und beauftrage einen Anwalt, der all diese Dinge bis hin zur Wertminderung oder, wie hier absolut denkbar, den Kauf eines Neuwagens regeln. Die Restkrümel beim Nutzungsausfall wird nun keiner mehr als Auftrag machen wollen. Hast schon gut was weggeschmissen. Ohne Klage und gutachterliche Festlegung wird das nichts mehr.

Ok.. vielen Dank für Deine Info :-)
es ist tatsächlich ein offizielles Gutachten gemacht worden und auch eine Wertminderung aufgeführt.
Der Schaden ist nicht sehr groß und wurde am geparkten Auto duch eine Jugendliche mit dem Fahrrad verursacht.
Der Vater hat es der Versicherung gemeldet und es handelt sich um Nachbarn in unserer Strasse.
Im Gutachten wir aber leider kein Nutzungsausfall erwähnt :-(
Auch war von 2 Tagen Werkstattaufenthalt aus gegangen - was am Schluss jedoch 4 Tage waren ....
Gruß S.Bob

Na, dann geht es hier aber nicht um einen Schaden, welcher von einer KFZ-Versicherung reguliert wird, sondern um die Privathaftpflicht des Vaters der Schädigerin. Dann gibt es weder eine Wertminderung, noch Nutzungsausfall.

😕 😕 sicher? Ich bin dann mal gespannt, wie diese Geschichte ausgeht und lerne gerne dazu.

Hallo, ich habe ja bereits die Wertminderung und den Nutzungsausfall auf meinem Konto !
Der Grund meines Post hier im Forum war nur, ich hatte gehofft, dass eventuell ein Fachmann eine Vorab - oder
Interims Liste zu den Nutzungsausfallstufen bei E Autos zur Verfügung hätte.... oder eben etwas zu der komischen
Situation mit den verschiedenen Leistungsangaben zwischen Verkaufsprospekt und Fahrzeugschein sagen kann ...
Verkaufsprospekt und Homepage aktuell lautet : 170 PS - 125 Kw und im F Schein nur 60 Kw !!!!
Deswegen hat die Versicherung meine Forderung um mehrere Stufen gekürzt, was ich nicht in Ordnung finde ...
Gruß S.Bob

Bild

Dein Gutachter wird dir da eine fundierte Antwort geben können. Dieser Punkt gehört nunmal zu seinem Auftrag.

Ahhhh, ok, falsch verstanden, wieder was gelernt 😁.

Die 125 Kw sind die Spitzenleistung, die 60 Kw die Dauerleistung. Deshalb ist die auch in der ZB1 eingetragen.

Die Höhe des Nutzungsausfalls steht doch im Gutachten, zumindest wie das Fahrzeug eingestuft wird

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 30. Juli 2024 um 21:11:08 Uhr:


Die Höhe des Nutzungsausfalls steht doch im Gutachten, zumindest wie das Fahrzeug eingestuft wird

eben nicht ...
und er ist gerade im Urlaub :-(

Dann musst du halt warten, bis er wieder da ist. Wird ja nicht ewig dauern

Zitat:

@Stuntman Bob schrieb am 30. Juli 2024 um 19:13:42 Uhr:


Leider gibt es noch keine E Autos in der neuesten Schwake Liste zum Nutzungsausfall :-(

Ich finde welche in der Schwacke.

Zitat:

@Stuntman Bob schrieb am 30. Juli 2024 um 21:04:13 Uhr:


Deswegen hat die Versicherung meine Forderung um mehrere Stufen gekürzt, was ich nicht in Ordnung finde ...

Die Versicherung stellt dagegen, dass du in der Zeit des Ausfalls mit einem richtigen Auto fahren darfst und nicht mit so einem elektrischen Dingens.

Sei froh, das du nichts nachzahlen musst.

😉 😁

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