Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl
Hallo Leute,
vor genau einem Monat (in der Nacht vom 02.07 auf den 03.07.) wurde versucht mein Auto zu stehlen.
Die Einbrecher sind durch das Schloss auf der Fahrerseite in das Auto eingebrochen und haben versucht das Zündschloss zu knacken, was Ihnen zum Glück nicht gelungen ist.
Nun zum eigentlichen Problem: Am 03.07. wurde mein Auto abgeschleppt, da das Zündschloss "überdreht" ist, ich das Auto also weder starten noch bewegen kann. Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.
Leider habe ich bis heute keine Info bekommen wann das Auto fertig wird. Aussage vom Autohaus war immer: "Teile sind bestellt aber wann die kommen und eingebaut werden ist noch unklar.."
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde gerne Nutzungsausfall bei meiner Versicherung geltend machen, da ich seit über einem Monat anderweitig (Bus/Bahn) zur Arbeit kommen muss. Ich habe schon gelesen, dass bei einem kompletten Diebstahl des Fahrzeugs kein Nutzungsausfall gewährt wird.
Habe ich in meinem Fall eine Chance Nutzungsausfall von meiner Versicherung zu bekommen, da ich selbst nicht für den Unfall verantwortlich bin und ja auch der Nutzungswille besteht.
Oder wird es daran scheitern, dass der Täter nicht bekannt ist und meine Versicherung daher den Nutzungsausfall ablehnen wird?
Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Autoschutzbrief bei der VGH.
Daten zu meinem Auto
Skoda Octavia BJ 2008
105PS Diesel
ca. 70.000 km
Falls ja, in welcher Höhe kann ich Nutzungsausfall von meiner Versicherung bekommen?
Beste Antwort im Thema
Können wir bitte beim Thema bleiben:
Es geht hier um Nutzungsausfall.
Dieser ist weder in marktgängigen Kasko noch marktgängigen Schutzbriefversicherungsbedingungen mitversichert.
Nicht mit einer Silbe erwähnt der TE, dass er einen Leihwagen möchte und auch wenn er dies möchte wird man wohl ohne genaue Kenntnis der AKB (Geschäftsbedingungen) des Versicherer keine abschließende Aussage treffen können, für was und gegen welche Gefahr VS besteht.
gruß
30 Antworten
Klar geht Nutzungsausfall in der Vollkasko. Muss aber explizit im Vertrag stehen. Meine Frau hatte letztes Jahr sowas ähnliches mit Ihrem Audi: eingeschlagene Heck-Scheibe, keine Regulierung über Teilkasko möglich, da nichts gestohlen wurde. Da ist Sie den ersten Tag mit ÖPNV gefahren und ab dem zweiten mit Leihwagen. Für den ersten Tag haben wir nachträglich Nutzungsausfall geltend gemacht und der wurde auch anstandslos bezahlt!
Zitat:
@fridolin frost schrieb am 14. August 2015 um 13:20:10 Uhr:
Klar geht Nutzungsausfall in der Vollkasko. Muss aber explizit im Vertrag stehen. Meine Frau hatte letztes Jahr sowas ähnliches mit Ihrem Audi: eingeschlagene Heck-Scheibe, keine Regulierung über Teilkasko möglich, da nichts gestohlen wurde. Da ist Sie den ersten Tag mit ÖPNV gefahren und ab dem zweiten mit Leihwagen. Für den ersten Tag haben wir nachträglich Nutzungsausfall geltend gemacht und der wurde auch anstandslos bezahlt!
Kannst Du so freundlicherweise posten, welche Gesellschaft den Nutzungsausfall gezahlt hat?
Audi Versicherung... habe den Vertrag jetzt allerdings nicht vorliegen (da gerade im Büro), wenn Du möchtest scanne ich Dir die entsprechende Passage aber am Wochenende ein
Zitat:
@fridolin frost schrieb am 14. August 2015 um 13:32:46 Uhr:
Audi Versicherung... habe den Vertrag jetzt allerdings nicht vorliegen (da gerade im Büro), wenn Du möchtest scanne ich Dir die entsprechende Passage aber am Wochenende ein
Sehr gerne.
Ähnliche Themen
Habs gerade bei Audi gefunden...
und falls noch Zweifel bestehen anliegend der Kontoauszug ;-)
Zitat:
@fridolin frost schrieb am 14. August 2015 um 14:02:02 Uhr:
Habs gerade bei Audi gefunden...und falls noch Zweifel bestehen anliegend der Kontoauszug ;-)
Vielen Dank, Deine Information ist für mich sehr informativ.
So etwas gab es während meiner aktiven Zeit noch nicht. 🙂
naja, das ist halt das was ein forenuser hier vor ein paar tagen geschrieben hat, das eben heutzutage fast alles möglich ist.
Das ist einerseits gut, weil man sich individueller versichern kann, andererseits schlecht, weil man immer weniger genau weiß woran man ist für den praxsiirellevanten :-) fall, dass ein Kunde mal die Bedingungen nicht liest :-)
Für uns hier im Forum bedeutetet, dass auch einen nicht unerheblichen Recherchemehraufwand, wenn man helfen will.
Zudem sicherere ich mich daher auch mit dem passus "nach marktgängigen Bedingungen" ab, den ich selbst mal von einem user übernommen habe.
Für jede Frage, die nicht mehr mit dem Gesetz bzw. der Rechtsprechung zu beantworten ist, sondern sich stattdessen die Antwort sich im Vertragswerk wiederfindet (also vermutlich 50% aller Fragen hier) wäre die korrekte Antwort eigentlich, dass man dazu das vertragswerk lesen muss, da eben eine pauschalisierung immer weniger möglich ist.
gruß
@fridolin frost
Mietwagen und Nutzungsausfall bei einem Vollkaskoschaden!
Die Heckscheibe hätte ich mir als Glasbruchschaden über TK regulieren lassen. Keine SFR-Belastung und wahrscheinlich auch noch geringere SB. Der eine Tag Mobilität zzgl. 38 Euro Nutzungsausfall wiegt im Zweifel den Rückstufungsschaden nicht aus.
naja da audi versicherumg vermutlich egal, da sfr neutral. ( reimt sich sogar :-) )
Zitat:
@fridolin frost schrieb am 14. August 2015 um 13:20:10 Uhr:
...
eingeschlagene Heck-Scheibe, keine Regulierung über Teilkasko möglich, ...
😕
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. August 2015 um 17:48:07 Uhr:
😕Zitat:
@fridolin frost schrieb am 14. August 2015 um 13:20:10 Uhr:
...
eingeschlagene Heck-Scheibe, keine Regulierung über Teilkasko möglich, ...
Ist doch egal, wenn keine Rückstufung erfolgt.
Hat doch Phaeti eben vollkommen korrekt gepostet.
Zitat:
@germania47 schrieb am 14. August 2015 um 18:13:09 Uhr:
Ist doch egal, wenn keine Rückstufung erfolgt.
Hat doch Phaeti eben vollkommen korrekt gepostet.
Egal ist 88 oder Lage von hinten 😉
SB und SF dürften den Unterschied ausmachen.
sb könnte in der Tat den unterschied machen. Wiegt sich aber spätestens mit dem Nutzungsausfall wieder auf.
die vag-autoversicherungsprodukte sind meines wissens fixprämien, die den autokauf fördern sollen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. August 2015 um 18:48:22 Uhr:
sb könnte in der Tat den unterschied machen. Wiegt sich aber spätestens mit dem Nutzungsausfall wieder auf.
die vag-autoversicherungsprodukte sind meines wissens fixprämien, die den autokauf fördern sollen.
Genau so ist es, zumal ja man die SB nicht kennt.
Meines Wissens werden diese Versicherungspakete nur in Verbindung mit Leasingangeboten verkauft.
Ein Bekannter hat nach Ablauf sein Fahrzeug übernommen und die Prämie erhöhte sich ganz gewaltig.
Ich hätte damals auch gerne die Versicherung für recht wenig Prämie abgeschlossen, die auch Verschleißteile und Inspektionen und Ölservice bezahlt.
Für Barzahler nicht erhältlich.
Ein schönes Wochenende wünscht Klaus
Zitat:
@germania47 schrieb am 14. August 2015 um 18:58:35 Uhr:
Genau so ist es, zumal ja man die SB nicht kennt.
Meines Wissens werden diese Versicherungspakete nur in Verbindung mit Leasingangeboten verkauft.
Ein Bekannter hat nach Ablauf sein Fahrzeug übernommen und die Prämie erhöhte sich ganz gewaltig.
Doch, die SB ist bekannt und auch die Beiträge sind oft unschlagbar günstig... Wenn man jetzt noch bedenkt, dass bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen die Reparaturfreigabe der (Hersteller-)Bank obligatorisch ist, sind die Angebote des VVD in vielen Fällen erste Wahl.
Bei Ablauf des Leasing oder Finanzierung hast Du übrigens ein sofortiges Kündigungsrecht, so dass man sich hier durchaus die Rosinen raus picken kann. Der Nutzungsausfall ist mir allerdings auch neu... Gab es so vor drei Jahren noch nicht. Danke für die Info!