Nutzungsausfall 50er Roller?

Moin Moin!

Aus gegebenem Anlaß frage ich mal hier nach, wie viel Nutzungsausfall pro Tag für einen Motorroller (50 cm³, 50 km/h) bezahlt wird/werden muß. Es geht zwar nicht um einen Streit mit einer Versicherung, sondern mit einer Werkstatt. Ich denke aber, daß die Sätze die gleichen sein werden.

Liebe Grüße
Meehster

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Wenn es um Nutzungsausfall geht, dürft Ihr nicht vergessen, dass dieser im allgemeinen nur in Betracht kommt, wenn es um ein Fahrzeug zum Alltagsgebrauch geht. Also ein Fahrzeug, das täglich für den Weg zur Arbeit oder sonst alltägliche Besorgungen genutzt wird. Bei Pkw wird das ohne weiteres unterstellt, beim Motorrädern kommt es darauf an. Handelt es sich um eine reine Wochenendausflugmaschine, gibts keinen Nutzungsausfall, wird das Motorrad aber wie ein Auto täglich genutzt, dann schon. (Ob neben dem Motorrad noch andere Fahrzeuge angemeldet sind, ist rechtlich unbeachtlich, nur tatsächlich ein Indiz für den Nutzungsumfang.)

Das Thema hatten wir vor ca. einem halben Jahr mal ausführlich mit einem Wohnmobil (mal Nutzungsausfall und Wohnmobil in die Suche eingeben, dann müßte man es finden)

Zitat:

original geschrieben von twelferider:


Bei der Nutzungsausfallentschädigung handelt es sich um einen Anspruch aus dem Schadenersatzrecht.

Hier liegt jedoch offensichtlich eine Streiterei mit der Werkstatt vor - also gilt Vertragsrecht - damit ist ein pauschaler Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung schon einmal gar nicht gegeben.

Hallo twelferider und Harry999,

So einfach ist das nicht. Eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist ja grundsätzlich eine Nachbesserung gemäß § 437 Nr. 1 BGB. Daneben kann aber schon ein Schadenersatzanspruch gemäß § 437 Nr. 3 BGB, 280 BGB geltend gemacht werden. Und Teil eines solchen Schadenersatzanspruches ist auch der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls. So hat der BGH (Urteil vom 28.11.2007, VIII ZR 16/07) wie folgt entschieden:

"Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache umfasst der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch des Käufers typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge eines Mangels die Nutzung der Kaufsache entgeht."

Voraussetzung des Schadenersatzanspruches ist allerdings wieder, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hatte. Und das ist dann ein weites Feld ...

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Zitat:

Original geschrieben von meehster



Außerdem hat die Werkstatt die lange Dauer (nicht den Mangel als solchen) verschuldet. Die Reparatur/Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes ist inklusive Ersatzteilbestellung eine Sache von maximal einer Woche. Diese eine Woche ist seit dem 14.03.2007 vorbei.

Die Werkstatt KÖNNTE argumentieren, dass sie die lange Dauer nicht zu vertreten hat, da sie das Ersatzteil z.B. nicht vom Hersteller oder Importeur geliefert bekommen hat........

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Seitdem stehen mir also 10 € pro Tag Nutzungsausfall zu.

Versuchen kann man´s ..........

Man könnte auch argumentieren, dass Meehster seinen Roller ja nach einer gewissen Zeit und Fristsetzung in eine andere Werkstatt hätte bringen (lassen) können, in welcher das Ersatzteil z.B. vorhanden war(?)........

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Klage läuft...

Fixer Anwalt - Hochachtung.

Ich hätte zunächst auf ein Anschreiben mit Fristsetzung getippt, um die Werkstatt erstmal in Verzug zu setzen.

Btw. Interessante Geschichte allemal, halte uns mal auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Man könnte auch argumentieren, dass Meehster seinen Roller ja nach einer gewissen Zeit und Fristsetzung in eine andere Werkstatt hätte bringen (lassen) können, in welcher das Ersatzteil z.B. vorhanden war(?)........

Korrigiere:

ihren

Roller......

Die Geschichte bekommt einen Blogartikel von mir - nachdem die beiden anderen Sachen, die beim Anwalt sind, auch je einen haben...

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Also wie das aussieht (habe mit dem Anwalt gesprochen) steht mir Nutzungsausfall zu, da ich den Roller in meinen Alltag eingebunden habe. Sprich: Bei gutem Wetter das Auto stehengelassen und den Roller genommen, weil der auf dem Weg zur (damals noch) Schule und zurück deutlich sparsamer mit dem Sprit umging als jedes Auto.

Außerdem hat die Werkstatt die lange Dauer (nicht den Mangel als solchen) verschuldet. Die Reparatur/Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes ist inklusive Ersatzteilbestellung eine Sache von maximal einer Woche. Diese eine Woche ist seit dem 14.03.2007 vorbei. Seitdem stehen mir also 10 € pro Tag Nutzungsausfall zu.

Seit 14.03.2007 ?? Das sind ja ca. 600 Tage = 6000 EUR! Da muß ich aber warnen. Es gibt m.E. ein Urteil, in dem der Nutzungsausfallanspruch abgelehnt wurde, weil der Geschädigte sich über einen sehr langen Zeitraum kein Ersatzfahrzeug beschafft hat. Da hat das Gericht argumentiert, dass wer so lange ohne sein Fahrzeug auskommt, auch keinen Nutzungswillen hat.

Im Übrigen dürfte ein Nutzungsausfall"schaden" nicht vorliegen, weil ja ein Auto zur Verfügung stand. Wenn die Frage der Nutzung des Autos nur von Wetter abhängig war, und das Auto nicht anderweitig, insbesondere von einer anderen Person genutzt wurde, gibt es keinen Nutzungsausfall. Das ist spätestens seit der Entscheidung des Großen Senates für Zivilsachen des BGH vom 09.07.1986 (GSZ 1/86) allgemeine Rechtsprechung.

Ob die Klage Erfolg hat? Ob der Anwalt Ahnung hat? Ich zweifle ...

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Zitat:

Seit 14.03.2007 ?? Das sind ja ca. 600 Tage = 6000 EUR! Da muß ich aber warnen. Es gibt m.E. ein Urteil, in dem der Nutzungsausfallanspruch abgelehnt wurde, weil der Geschädigte sich über einen sehr langen Zeitraum kein Ersatzfahrzeug beschafft hat. Da hat das Gericht argumentiert, dass wer so lange ohne sein Fahrzeug auskommt, auch keinen Nutzungswillen hat.

Mir kommt diese ganze Sache auch äußerst dubios vor... es kann mir doch keiner erzählen dass man seinen Roller fast 2 Jahre lang in der Werkstatt stehen lässt - spätestens wenn sich nach ein paar Wochen nichts tut wird man doch in der Werkstatt bescheid sagen und mal fragen was Sache ist, und sollte die Werkstatt nach 2 Monaten nicht hinbekommen haben den Roller zu reparieren dann würde man diesen eben abholen und in die nächste Werkstatt verfrachten - und gegebenfalls dann diesen Aufwand gerichtlich gegenüber der vorigen Werkstatt gelten machen.

Seinen Roller 1,5 Jahre und länger in der Werkstatt stehen zu lassen ist entweder unglaubwürdig oder schlicht und ergreifend dumm (sorry...)

Und nebenbei bemerkt wird einen jeder Richter wenn man dem erzählt der Roller steht dort schon fast 2 Jahre rum und man selbst hat nichts unternommen diesen wiederzubekommen (und sei es unrepariert...) auslachen! Also ganz ehrlich das man seinen Roller nach 1-2 Monaten nicht irgendwann zurückfordert ist ja wirklich lachhaft - und ich glaube nicht dass die Werkstatt den Roller unterschlagen hat, denn von Unterschlagung war in diesem Fall ja keine Rede! Klingt übrigens genauso "Hanebüchen" wie einige andere Geschichten hier von Meehster (nicht persönlich nehmen).

Ich habe ja versucht, den Roller zurückzubekommen, war mehrmals da, doch diese Saftnasen rücken den nicht raus.

Demnächst stelle ich die ganze Geschichte in voller Länge in meinen Blog.

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