nur für Händler oder Export????

Opel Vectra B

Hallo Leute!!

Habe eine dringende Frage:
Wenn ich z.B. bei autoscout24.de nach Autos suche finde ich öfters den Spruch: " nur für Händler oder Export"!!

Was meinen die mit dem Satz? Den Wortlaut verstehe ich natürlich, aber den Sinn nicht... Was bringt es einem Händler die grösste Käufergruppe ( nämlich den normalen Deutschen Bürger ) einfach so auszuschliessen?

Erspart er sich damit irgendwelche Abgaben? Oder die Gewährleistung?

Sollte ich da Finger davon lassen?

Bitte dringend um Antwort. Würde mir nämlich gerne so ein Gefährt zulegen. Aber natürlich nur, wenn ich da in keine Falle tappe...

lg aus Wien, reus.

18 Antworten

derjenige erspart sich dann somit die Gewährleistung !!
Als Privatperson würdest Du so ein Auto niemals bekommen.

Export bedeutet auch, daß der genannte Preis dann rein netto, also ohne die 16% Mwst. sind. Und wie schon gesagt, verkauft wird das Auto ohne Gewährleistung, weil beim Verkauf zwischen Händlern/Gewerbetreibenden untereinander die Sachmängelhaftung/Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden kann.

ganz klar. der/diejenigen wollen nicht nur die gewährleistung umgehen sondern auch mit der mwst "hantiert". aber natürlich nicht nur. da ist ja auch die umsatzsteuer, verlustgeschäfte auf dem papier sind steuerlich auch interessant usw. um einen evtl. fusch zu vertuschen, bietet sich der export an. auskunft aus dem ausland zu bekommen, ist schwer und fast ausgeschlossen. das muss dann schon im richtig grossem stil durchgezogen werden, bevor die rechtsmühlen in gang gesetzt werden (werden können). habe selber schon für bekannte autos exportiert. "exportautos" beim händler gekauft, im kaufvertrag stand z.b. ein asiatischer fantasiename. in einem anderen fall wurde meine überwiesene anzahlung zurücküberwiesen. aber auf ein anderes konto, quittung bekam ich natürlich. in einem 3ten fall bekam ich einen kaufvertrag mit einer summe von 15000€. kaufpreis war aber 37.000€. und komischerweise wollen die natürlich cash sehen. den rest kann sich jeder denken....

.

Moin,

meist ist aber nur die "Gewährleistung/Sachmängelhaftung" gemeint,die damit umgangen werden soll...
Habe sowas damals am eigenen Leib erfahren müssen....🙁
Das ganze ist bis vor´s Gericht gegangen mit dem Ergebniss, daß der Händler daraufhin Recht bekommen hat....
Damals war ich noch "Blauäugig" und wusste nicht, was von Händler zu Händler bedeutete,Heute ist das anders...😉
Dachte auch immer, daß hätte was mit der Mwst. zutun, was ja auch indirekt der Fall sein könnte....

Aber die meisten wollen nur damit der "Sachmängelhaftung" entgehen, die sie als Händelr einer Privatperson gegenüber für 6Mon. habe....😛

Lalelubär

Ähnliche Themen

Re: .

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Moin,

meist ist aber nur die "Gewährleistung/Sachmängelhaftung" gemeint,die damit umgangen werden soll...
Habe sowas damals am eigenen Leib erfahren müssen....🙁
Das ganze ist bis vor´s Gericht gegangen mit dem Ergebniss, daß der Händler daraufhin Recht bekommen hat....
Damals war ich noch "Blauäugig" und wusste nicht, was von Händler zu Händler bedeutete,Heute ist das anders...😉
Dachte auch immer, daß hätte was mit der Mwst. zutun, was ja auch indirekt der Fall sein könnte....

Aber die meisten wollen nur damit der "Sachmängelhaftung" entgehen, die sie als Händelr einer Privatperson gegenüber für 6Mon. habe....😛

Lalelubär

das glaubst du doch nicht wirklich, oder. ansonsten würde auch der zusatz wie schrottauto, ersatzteileträger reichen. les mal meinen beitrag. das sagt wohl alles...

habe gerade eine kopie des letzten kaufvertrages rausgesucht. ist mir garnicht aufgefallen, da ich das fahrzeug mit exportschilder (ausgestellt auf einen türkischen namen, nicht meinen) übernommen habe.. sogar das nummernschild, eingetragen im kaufvertrag, stimmt nicht überein. laut vertrag in-xp-..... laut brief gf-....... aber egal, das auto war gut, günstig und nicht gestohlen.
aber das alles stinkt doch zum himmel.
PS: habe das auto über autoscout gefunden, das war kein hinterhofhändler. industriegebiet in ingolstadt. ordentlich aufgemacht, deutsch name. im bürö waren es dann ausschliesslich mitbürger mit ausländischem hintergrund ( bin kein rassist, daher die freundliche formulierung), vermutlich aus dem ehemaligem jugoslawien, die beiden fleissigen aufbereiter in der verschlossenen werkstatt eindeutig aus dem ehemeligen russland.
Ich bin der meinung, da wir schon häftig gemauschelt.
aber darum sollten sich die gutbezahlten steuerfahnder kümmern, nicht ich
gruss ITT

Re: Re: .

Zitat:

Original geschrieben von immitimmitoe


das glaubst du doch nicht wirklich, oder. ansonsten würde auch der zusatz wie schrottauto, ersatzteileträger reichen. les mal meinen beitrag. das sagt wohl alles...

Mein lieber Immitimmitoe ich glaube an vieles und erst Recht an das was ich selber erlebt habe, daß nur mal so Vorweg....😉

So und nun zum Thema:
Fakt ist:
Wenn ich mir
heute ein Auto für €10.000 kaufe und da steht im Vertrag der Zusatz drinn "Schrottauto,Ersatzteilelager" u.s.w das glaubt mir bei dem Fahrzeug Zustand kein Schwein und außerdem hat sowas vor Gericht absolut keine Beweiskraft....
Bitte nicht falsch verstehen, wir reden hier über einen absolut "intaktes" und "heiles" Auto....

(Dieser Zusatz galt evt. früher mal wenn überhaupt und dann kam es auch immer noch auf den jeweiligen Zustand des Fahrzeugs drauf an.Heutzutage ist sowas absolut "Irrelevant" und in so einem Fall nicht zu gebraucnhen, wenigstends nicht in der DEUTSCHEN Rechtsprechung bei der oben genannten Sachlage...)

Steht dort allerdings "VON HÄNDLER ZU HÄNDLER VERKAUFT" drinn,dann tritt das sog. Händlerabkommen zwischen den Kaufparteien in Kraft und das schliesst eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung in diesem Falle aus....
Da es sich ja um 2 Händler handelt....
Hierbei reicht sogar schon die reine Aussage "Ich bin Händler" ohne das man sich den Gewerbeschein zeigen lässt...

Ich kann dir gerne mal meine "damalige Urteilsbegründung" zum lesen geben, da steht dieses alles "Haargenau" und im schönsten "Amtsdeutsch" geschrieben drinn...🙂
Was glaubst du wohl voher ich sowas sonst habe...?.Aus den Fingern, sauge ich mir sowas nämlich nicht und ein "Rechtsverdreher" bin ich auch nicht....😛

Lalelubär

PS:Ist leider ne ziemlich blöde Tatsache, welche auch schon oft im TV angesprochen wurde....(Sat1,AMS u.s.w...)

Re: Re: Re: .

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Mein lieber Immitimmitoe ich glaube an vieles und erst Recht an das was ich selber erlebt habe, daß nur mal so Vorweg....😉

So und nun zum Thema:
Fakt ist:
Wenn ich mir
heute ein Auto für €10.000 kaufe und da steht im Vertrag der Zusatz drinn "Schrottauto,Ersatzteilelager" u.s.w das glaubt mir bei dem Fahrzeug Zustand kein Schwein und außerdem hat sowas vor Gericht absolut keine Beweiskraft....
Bitte nicht falsch verstehen, wir reden hier über einen absolut "intaktes" und "heiles" Auto....

(Dieser Zusatz galt evt. früher mal wenn überhaupt und dann kam es auch immer noch auf den jeweiligen Zustand des Fahrzeugs drauf an.Heutzutage ist sowas absolut "Irrelevant" und in so einem Fall nicht zu gebraucnhen, wenigstends nicht in der DEUTSCHEN Rechtsprechung bei der oben genannten Sachlage...)

Steht dort allerdings "VON HÄNDLER ZU HÄNDLER VERKAUFT" drinn,dann tritt das sog. Händlerabkommen zwischen den Kaufparteien in Kraft und das schliesst eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung in diesem Falle aus....
Da es sich ja um 2 Händler handelt....
Hierbei reicht sogar schon die reine Aussage "Ich bin Händler" ohne das man sich den Gewerbeschein zeigen lässt...

Ich kann dir gerne mal meine "damalige Urteilsbegründung" zum lesen geben, da steht dieses alles "Haargenau" und im schönsten "Amtsdeutsch" geschrieben drinn...🙂
Was glaubst du wohl voher ich sowas sonst habe...?.Aus den Fingern, sauge ich mir sowas nämlich nicht und ein "Rechtsverdreher" bin ich auch nicht....😛

Lalelubär

PS:Ist leider ne ziemlich blöde Tatsache, welche auch schon oft im TV angesprochen wurde....(Sat1,AMS u.s.w...)

ist doch auch egal. habe heute keine lust das bis in das letzte zu diskutieren. und zu viel solltest du auch nicht glauben. aber ehrlich gefragt, meine berichte in meinem beitrag, das stinkt doch richtig. alsoo ich empfinde das so.

vielleicht ist "export" ja aucch nur, um alle garantieansprüche schwieriger zu machen. für den händler eben geschmeidig. wer fährt schon 1000 km und investiert viel zeit um einen (gerechtfertigten) schaden von 500€ reparieren zu lassen?

Hi!

Also gegen den Ausschluss der "Sachmängelhaftung" kann ich eigentlcih nicht viel sagen, wenn das Auto dafür billiger ist. Denn wenn man von Privat kauft hat man ja auch keine Gewährleistung...

Könnte also recht gut damit leben. Natürlich nur wenn das auch alles gesetzeskonform abläuft. Wenn Fahrgestell- und Motornummer übereinstimmen, sollte das ja auch der Fall sein.
Wisst ihr woran ich noch sehen kann ob an dem Auto was faul ist? Abgesehen vom techn. Zustand natürlich. Den muss man vor Ort selbst überprüfen.

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Grüsse, reus.

Hi,

warum darüber diskutieren...???
So steht es bei mir in der "Urteilsbegründung" leider drinn auch wenn ich anderer Meinung bin/war....
Gesetzt ist nunmahl Gesetzt,da kann ich auch nichts dran ändern....
(Deutsche Rechtsprechung und vielleicht auch ne Auslegungssache des Richters)
Sicherlich, dem verkaufenden Händler sicher so ein Zusatzt im Vertrag meist/immer einen Vorteil...
Es sei den man kann ihm groben Vorsatz nachweisen aber das ist wenn kein eindeutiger Mangel vorliegt, ziemlich schwierig....

Zitat des damaligen zuständigen Richters:
"Kaufvertag = Urkunde und um diese zu erschüttern,bedarf es sehr viel...."

Letzlich muss jeder selber Wissen was er da macht, ich auf jeden Fall habe daraus mehr als nur gelernt...

Lalelubär

PS:Wenn es sich um "Pilepalle" Sachen handelt, dann fahre ich nartürlich auch keine 500KM wieder zurück,vorausgesetzt ich habe das Auto von soweit hergeholt....
Bei mir war es aber ein "Getriebeschaden" kosten hierfür ca. €2000,- und das ist keine Kleinigkeit mehr...😉

Zitat:

Original geschrieben von reus


Hi!

Also gegen den Ausschluss der "Sachmängelhaftung" kann ich eigentlcih nicht viel sagen, wenn das Auto dafür billiger ist. Denn wenn man von Privat kauft hat man ja auch keine Gewährleistung...

Könnte also recht gut damit leben. Natürlich nur wenn das auch alles gesetzeskonform abläuft. Wenn Fahrgestell- und Motornummer übereinstimmen, sollte das ja auch der Fall sein.
Wisst ihr woran ich noch sehen kann ob an dem Auto was faul ist? Abgesehen vom techn. Zustand natürlich. Den muss man vor Ort selbst überprüfen.

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Grüsse, reus.

Tja und hier liegt vermutlich auch "der Hund begraben"...😉

Zitat "Gesetzeskonform"....

Wenn du als §Privatman" bei einem Händler, ein KFZ erwirbst dann MUSS der Händler dir eine 6Mon. Gewährleistung auf das Fahrzeug geben....(Sachmängelhaftung)

Ganz egal welchen Preis du dann bezahlst,ob nun mehr oder weniger....

(Bitte nicht zu verwechseln mit einer zusätzlichen Garantie,daß sind zwei verschiedene paar Schuhe....)

So und um das dann zu umgehen,schreiben viele kleinere Händler meist im Netz ihre Anzeigen mit dem Zusatz aus:

"Von Händler zu Händler oder nur für Export"....

(Und das ist auch absolut "LEGAL".....)

Weil die meisten Leutz,lassen sich davon blenden weil sie A keine Ahnung haben was dort eigendlich abläuft und B weil sie das Auto meist unbedingt haben möchten...
Ist bei jüngeren Leuten oder auch bei Frauen, ne gern gesehende Masche...🙂

(Mir selber ist es ja auch damals so passiert....)

Wenn jemand nartürlich diesen Zusatzt kennt und weiss was er da tut und auch damit einverstanden ist, OK aber eine kleine Aufklärung kann denke ich mal hier nicht schaden...😉

In diesem Sinne....

Lalelubär

Zitat:

Original geschrieben von reus


Hi!
Wisst ihr woran ich noch sehen kann ob an dem Auto was faul ist? Abgesehen vom techn. Zustand natürlich. Den muss man vor Ort selbst überprüfen.
Danke im Voraus für eure Hilfe.

Grüsse, reus.

Wenn du die Möglichkeit hast und dich nicht sogut auskennst dann lass das Auto von der DEKRA checken...😉

Kostet zwar ein wenig Kohle (glaube €70,-) aber du hast es dann Schwarz auf Weiss und die sind absolut gründlich....

Damit bist du auf der sicheren Seite....😛

Gruß Lalelubär

Zitat:

Original geschrieben von reus


Hi!

Also gegen den Ausschluss der "Sachmängelhaftung" kann ich eigentlcih nicht viel sagen,

Falls es noch nicht rüberkam: Die SMH

kann nicht

ausgeschlossen werden, sofern der Käufer eine Privatperson ist. Da das für Dich offensichtlich zutrifft, wirst Du das Auto nicht bekommen.

Die Vermeidung der SMH ist idR der einzige Grund für die EXport/Händler Klausel. Dass im Einzelfall auch mal noch andere betrügerische Aspekte im Spiel sein mögen, ändert daran nichts.

Und die Schrottdeklaration ist schon lange vom Tisch: Unwirksam, wenn das Fzg nicht wirklich Schrott ist.

Gruß Wolfgang

Hi schon wieder!

Komme aus Österreich, und würde das Fahrzeug somit exportieren! Oder muss ich dazu auch Händler sein?

Danke nochmals!

Deine Antwort
Ähnliche Themen