Nur 1 statt 2 Nebelschlussleuchten beim Faceliftmodell...
2 NSL find ich nicht sehr toll.... kann die rechte (weg)codiert werden..?
(beim Faceliftmodell mit LED-Rücklichter)
Beste Antwort im Thema
zumal es hier um die StVZO und nicht StVO geht, kleiner Unterschied... und die StVZO schreibt folgendes vor: Fahrerseite oder mittig muss eine NSL vorhanden sein (§53d)... es gibt genug Hersteller die das auch so handhaben und je nach Lampenanordnung auf der Beifahrerseite anstatt der roten NSL den weißen Rückfahrscheinwerfer haben oder diese unterm Kennzeichen mittig plazieren... 2 NSL wie bei unserem werden nur in den seltensten Fällen ab Werk genutzt, entweder als Designelement oder wenn es die Beleuchtung ohne Mehrkosten/Mehraufwand eh zulässt
was aber sehr wohl in der StVO steht: Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtweiten unter 50m genutzt werden (StVO §17). Bei Sichtweiten unter 50m darf man aber nur noch maximal 50km/h schnell fahren (StVO §3). Das haben die meisten irgendwann mal als 50/50 Regel in der Fahrschule gelernt, aber blasen mit eingeschalteter NSL mit 150 über die Bahn beim kleinsten Regentropfen.
26 Antworten
Sicherheit ist also nicht so wichtig...Aha...
Was ist mit STVO !!!!!
Verstehe nur ich nicht, warum die Asymmetrie schöner sein soll als 2 NSL zu haben?
kann man rauscodieren ja ...
über die APs im 46er
über sinn braucht man nicht streiten ich finde es auch unlogisch
Danke!
Ich fahre eh selten mit, da wir bei uns selten Nebel haben... aber wer hinter anderen herfährt... der weiss den Unterschied spätestens beim Aufleuchten der Bremslichter zu schätzen... ;-)
Ich bin froh 2 zu haben. Mir geht die Sicherheit vor.
Um so mehr Rot am Heck im dichten Nebel, um so besser. Die zusätzlichen Bremslichter erkennt man auch bei eingeschalteten NSL sehr gut.
mal davon ab hat man sie 360 tage im jahr eh nicht an
Wie die alle gleich mit STVO kommen. Der gute Mann hat schließlich nicht nach der STVO gefragt sondern hatte eine ganz andere Frage. Immer diese Internet Beamten...
Es war eine Frage , Internet Beamte ....... Aber ist auch egal, die es verstanden haben fühlen sich nicht belästigt !
zumal es hier um die StVZO und nicht StVO geht, kleiner Unterschied... und die StVZO schreibt folgendes vor: Fahrerseite oder mittig muss eine NSL vorhanden sein (§53d)... es gibt genug Hersteller die das auch so handhaben und je nach Lampenanordnung auf der Beifahrerseite anstatt der roten NSL den weißen Rückfahrscheinwerfer haben oder diese unterm Kennzeichen mittig plazieren... 2 NSL wie bei unserem werden nur in den seltensten Fällen ab Werk genutzt, entweder als Designelement oder wenn es die Beleuchtung ohne Mehrkosten/Mehraufwand eh zulässt
was aber sehr wohl in der StVO steht: Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtweiten unter 50m genutzt werden (StVO §17). Bei Sichtweiten unter 50m darf man aber nur noch maximal 50km/h schnell fahren (StVO §3). Das haben die meisten irgendwann mal als 50/50 Regel in der Fahrschule gelernt, aber blasen mit eingeschalteter NSL mit 150 über die Bahn beim kleinsten Regentropfen.
Lichttechnische Einrichtung die im Fhz. verbaut ist -MUSS funktionieren; da gehört dann auch die 2. NSL dazu wenn es die Lampe so vorsieht
So ist es! Außerdem ist ein zweiter Außenspiegel eigentlich nicht Pflicht, oder Rückfahrscheinwerfer sind auch nicht Pflicht. Nur wenn diese Elemente bei einem Fahrzeug ab Werk vorhanden waren, müssen sie auch funktionieren. Das ist ein Unterschied und da gehören die zwei Nebelschlussleuchten auch dazu, falls sie ab Werk vorhanden sind.
Dasselbe gilt auch mit dem Tagfahrlicht oder dem Airbag. Wenn die Airbaglampe leuchtet, dann bekommt man auch keinen TÜV. Wenn der Airbag aber gar nicht vorhanden ist, dann bekommt man TÜV...
Ich denke, jetzt wird es wohl jeder verstanden haben.
Das liegt aber eher weniger daran womit ein Auto ab Werk ausgestattet wurde, sondern eher an die Erstzulassung ob es erlaubt ist ohne Blinker vorne oder ohne Abs, esp etc..
Zitat:
@Thug86 schrieb am 21. März 2016 um 10:49:31 Uhr:
Das liegt aber eher weniger daran womit ein Auto ab Werk ausgestattet wurde, sondern eher an die Erstzulassung ob es erlaubt ist ohne Blinker vorne oder ohne Abs, esp etc..
So kann man es auch sagen.