Nun hats mich auch erwischt.

Mercedes C-Klasse W202

Hallo zusammen, nun ist es mir auch passiert... ich bin am sonntag in der neche von Osnabrück unterwegs gewessen um 6:12 CA. und auf einer wald/überland strecke ist es passiert in einer kurve ca. mit 40 km/h bin ich ausgebrochen habe gegen gelenkt und dann in die planke.... soffort wurde die polizei angerufen, es wurde aber keine unfall bericht erschrehlt da kein gegenschaden enschtanden war. die straße war nicht aufgereumt und nicht geschtreucht.
meine motorhaube muss auf jeden fall neu mehr ist zum glück nicht kaput.
aber die frage ist wenn ich gegen die gemeinde vor gehe habe ich chancen was zu bekommen für den unfall?

Beste Antwort im Thema

Moin zusammen,

kleine Ergänzung noch hierzu:

Zitat:

Original geschrieben von lookooloo


Muss ich mir ab morgen echt sorgen machen das ich lieber mit 6 kmh fahre weil es könnte ja Öl in der nächsten Kurve liegen oder Schnee oder was derWladschrat da auch immer liegen gelassen hat?

In der Schweiz wird es bestimmt einen ähnlichen Paragraphen geben, für Deutschland gilt der hier:

StVO §3:

"(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Das bedeutet auch für das Land ohne Tempolimit auf der Autobahn, dass man das Gehirn beim Fahren nicht ausschalten sollte. Zugegeben, um den Waldschrat zu erahnen, benötigt man auch etwas Fahrpraxis. 😉

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Keine Chance, hättest notfalls schritttempo fahren müssen.

Mach Dir keine Hoffnungen.

mfg RollyHH

Zitat:

Original geschrieben von RollyHH


Keine Chance, hättest notfalls schritttempo fahren müssen.

Mach Dir keine Hoffnungen.

mfg RollyHH

danke für die antwort, auch wenn sie sich nicht so anhört wie ich mir das vorgestehlt habe.

ich kenne aber ein fall wo es so ähnlich war und der schaden wurde bezahlt.

Hallo,

nicht schön, im Grunde kannst Du von Glück reden dass nicht schlimmeres passiert ist. Ich darf 168,50 Euronen dafür abdrücken dass nicht geräumt war, die Strasse eine einzige Eisfläche war, das ABS des Autos ist nicht mal angesprungen, beim bremsen ist die Karre gefühlt schneller geworden, ein minimaler Ditscher auf den Touran der es noch schaffte zum stehen zu kommen. Zu sehen wa nix, hab die Polizei gerufen, weil ich mit nem Firmenwagen unterwegs war.

"Den Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit" nennen sie das. Ich meine Schrittgeschwindigkeit???? HALLO??? im Übrigen hat es in dieser Ecke in den nächsten Tagen laufend geraschelt.....nunja was soll ich sagen.................

Ich hoffe dass die Dich nicht dazu zwingen wollen richtig abzudrücken🙂

Gruß Felli

ich denke da hast du schlechte Karten...
grundsätzlich muss die Fahrweise den Strassenverhältnissen sprich Witterung angepasst werden!
zitat-:
Das hat das Landgericht Coburg in einem Urteil entschieden (Az. 12 O 241/09 Landgericht; Az. U 151/09 OLG Bamberg).

Es wies damit die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab, der bei starkem Schneefall auf der Abfahrt von einer Staatsstraße ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt war.

In dem rechtskräftigen Urteil verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser zufolge dürfen Kraftfahrer nicht erwarten, dass Fahrbahnen auch nachts ständig von Schnee und Eis freigehalten werden. «Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und deshalb nicht verlangt werden», betonten die Richter.

Nach einem Unfall kurz vor Mitternacht hatte der Autofahrer vom Freistaat Bayern jeweils 1500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Der Kläger hatte argumentiert, der Freistaat würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen, die bei starkem Schneefall völlig überfordert seien.

Der Freistaat verwies darauf, dass die Räumpflicht für Staatsstraßen um 21.00 Uhr ende und die betreffende Straße danach aus freien Stücken noch geräumt worden sei. Der Kläger habe sich freiwillig in eine erhebliche Gefahrensituation begeben, die er nicht mehr beherrschen konnte. Es sei unzumutbar, zur Sicherung der Mobilität weniger Verkehrsteilnehmer einen Winterdienst rund um die Uhr einzurichten.

Gruß

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nene ich habe glück im unglück... muss mir eine motorhaube besorgen und die scheiße ist in silber... ich freuch mich auf den farbunterschied jetzt schon.... das lustige ist als ich da abgieg ist mir der ASR nicht mal angeschprungen... fahr mal jetzt an auf nen parklatz der läst mich kaum voran....

Zitat:

Original geschrieben von pepsixx


ich denke da hast du schlechte Karten...
grundsätzlich muss die Fahrweise den Strassenverhältnissen sprich Witterung angepasst werden!
zitat-:
Das hat das Landgericht Coburg in einem Urteil entschieden (Az. 12 O 241/09 Landgericht; Az. U 151/09 OLG Bamberg).

Es wies damit die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab, der bei starkem Schneefall auf der Abfahrt von einer Staatsstraße ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt war.

In dem rechtskräftigen Urteil verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser zufolge dürfen Kraftfahrer nicht erwarten, dass Fahrbahnen auch nachts ständig von Schnee und Eis freigehalten werden. «Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und deshalb nicht verlangt werden», betonten die Richter.

Nach einem Unfall kurz vor Mitternacht hatte der Autofahrer vom Freistaat Bayern jeweils 1500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Der Kläger hatte argumentiert, der Freistaat würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen, die bei starkem Schneefall völlig überfordert seien.

Der Freistaat verwies darauf, dass die Räumpflicht für Staatsstraßen um 21.00 Uhr ende und die betreffende Straße danach aus freien Stücken noch geräumt worden sei. Der Kläger habe sich freiwillig in eine erhebliche Gefahrensituation begeben, die er nicht mehr beherrschen konnte. Es sei unzumutbar, zur Sicherung der Mobilität weniger Verkehrsteilnehmer einen Winterdienst rund um die Uhr einzurichten.

Gruß

gut bis 21:00 müssen die streuen...aber ab wann müssen die wider? ich mein als die polizei antraf war es so gegen 7:15 bei mir

gut bis 21:00 müssen die streuen...aber ab wann müssen die wider? ich mein als die polizei antraf war es so gegen 7:15 bei mirdas spielt keine Musik - die Erwartung, dass alles und zu jeder Zeit geräumt ist, ist eben nicht umsetzbar - wie schon erwähnt; "anpassen" heißt das Zauberwort - wenns dich raushaut warst du zu schnell unterwegs also nicht angepasste Fahrweise... (rollyhh hats treffend formuliert "zur Not eben im Schritttempo"😉
Gruß

Sei froh das nicht mehr passiert ist.
Bei mir, wie auch in den meisten Städten, werden die Nebenstrassen überhaupt nicht geräumt oder gestreut.
Selbst wenig befahrene Hauptstrassen werden nicht geräumt.
Wie schon gesagt, die Fahrweise ist den Witterungs- uns Strassenverhältnissen anzupassen.

Zitat:

Original geschrieben von RomkaMaier


... muss mir eine motorhaube besorgen und die scheiße ist in silber... ich freuch mich auf den farbunterschied jetzt schon....

Silber? -das ist doch nun die Farbe schlechthin. Hat doch fast jeder!

Schau doch mal z.B.

hier

oder

hier

, vielleicht findest du einer Verwerter, der eine gute Motorhaube mit Original-Lackierung für dich hat. Das sollte doch nun wirklich nicht das Problem sein. Leider finde ich auf die Schnelle nichts Besseres.

Auf eine Erstattung wirst du sicherlich keinen Anspruch haben. Man stelle sich mal vor, die Kommunen müssten für alle Unfälle dieser Art Schadensersatz leisten...

Viel Glück, Carle57

Moin,

so ärgerlich der Unfall ist, und so glücklich du sein kannst, dass dir nichts passiert ist, aber die Frage ist doch wohl heute nicht ernst gemeint?
Abgesehen davon, dass wir diese Wetterlage nicht seit gestern haben, ist es immer nötig bei eigenem Versagen nach dem Staat (hier der Gemeinde) zu rufen? Zur Erinnerung: Wir haben immer noch richtig Winter. Da sollte man als Autofahrer mit solchen Staßenverhältnissen und Fahrzeugreaktionen rechnen!
Reparier' den Wagen und gut ist's! (Bist du sicher, dass es nur die Haube erwischt hat? Die Leitplanke hat so eine Höhe, dass auch Stoßstange und Kotflügel dran sein könnten?)

Ich bin vorgestern überrascht worden, weil eine innerstädtische Straße gestreut und feucht AUSSAH. Ich wollte nicht allzu sehr dahinrollen und zum vorderen fast zwanzig Meter entfernten Kleinwagen aufschließen. Gefühlvolles Betätigen des Gaspedals quittierte der Wagen mit ASR-Geblinke. Schlussfolgerung: Ist die Straße vielleicht vereist?

Zitat:

Original geschrieben von RomkaMaier


das lustige ist als ich da abgieg ist mir der ASR nicht mal angeschprungen... fahr mal jetzt an auf nen parklatz der läst mich kaum voran....

Ist ja auch ASR und nicht ESP 😉

ASR Hindert nur die Räder am Durchdrehen aber nicht daran das das Auto Ausbricht 😉

Hallo

ich wollte auch bisschen was beitragen, bei uns ist echt tiefster Winter, überall Schnee, da bin ich echt heil froh das ich ASR und ganz wichtig ESP habe, das bringt doch einiges, selbst wenn man will das der Wagen ausbricht, man schafft es kaum.

Man merkt es richtig, wenn man es ausschaltet und anfahren will oder um die Ecke fährt, da bricht er gleich aus.

Gruß

mit 40 km/h bin ich ausgebrochen habe gegen gelenkt und dann in die planke....

das bedeutet, dass du bzw. deine versicherung ja den schaden an der leitplanke bezahlen muss....hatte ich auch schon den fall........

also das gibt doch bestimmt auch fälle wo was bezahlt wurde oder nicht?

Ich bin mal mit dem Motorrad weggerutscht weil Steine auf der strasse lagen /Rollsplitt und der nette Polizist miente dann hätten sie langsammer fahren müssen. nun wann muss man so langsam fahren das man nicht mit allem und jeden rechnen muss und ab wann ist man eine verkersbehinderung?

Also ich denek wenn die kurve mit 50 ausgeschrieben war wären 40 vieleicht zu schnell wenn es innerort mit 60 oder mehr ausgeschrieben ist wären es dem Verkerssicherheit genüge getahn wenn man mit 40 rumfährt oder wie soll ich das sehn.

Muss ich mir ab morgen echt sorgen machen das ich lieber mit 6 kmh fahre weil es könnte ja Öl in der nächsten Kurve liegen oder Schnee oder was derWladschrat da auch immer liegen gelassen hat?

würde im nächsten fall mein Rechtsanwalt anrufen.

Leider sagte er mir da ich die unfallstelle verlassen habe muss ich glücklich sein das es keine unfallflucht wäre. Der Polizist sagte nicht das ich gehen dürfe ausdrücklich. Hi spinnen die Schweizer nun völlig?

am schlimmsten ist es der Polizist meinte wenn ich eine anzeige machen würde wäre mein Lappen weg grund zu schnelles fahren. Ohne worte

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