Nummernschilder unbemerkt gescanned und verglichen
Hallo,
in vielen Bundesländern werden zur Zeit die Nummernschilder der Autos gescanned und mit einer Datenbank abgeglichen.
Das ganze geschieht ohne Wissen der Fahrer und ich halte es für eine ziemlich Sauerei!
Ich werde nicht gerne auf allen Schritten bzw. Fahrten in meinem Leben beobachtet.
Das ganze soll zwar der Aufklärung von bestimmten Delikten, wie z.B. Fahren ohne Versicherungsschutz aufklären, jedoch ist die Erfolgsquote doch sehr gering (im Promille-Bereich) und die Fehlerquote hingegen recht hoch.
Außerdem weiß wieder keiner, was mit den Daten passiert, wer sie zu sehen bekommt, ob sie gespeichert werden usw.
Hier mal ein interessanter Link zum Thema.
Wie sind eure Meinungen dazu ?!
Mfg Stephan
153 Antworten
Aber MENSCH!!!
Edit:
Ich zitiere Dich dann nochmals:
Zitat:
Der Mensch als Person taucht in diesem Verfahren niergends auf.
?!
ja und... 😕
das kann doch auch Otto Meier-Schultz gewesen sein!
Da sagt doch gar nix über DICH aus, sondern lediglich, dass dieses Fahrzeug an diesem Ort gewesen ist!
Zitat:
Original geschrieben von sTyl0r
Hättest du meinen im 1. Post angefügten Link gelesen wäre dir vielleicht dieser Satz aufgefallen:
"Im praktischen Einsatz seien zudem bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft."
Das widerpsricht deiner Aussage also doch schon etwas und 40% sind kein Pappenstiel. Aber wie ja schon angedeutet wurde, wird das ganze heute vom Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ich bin gespannt auf das Urteil und hoffe auf gute Nachrichten.Mfg Stephan
Fehlerhaft meint NICHT, dass die falschen Kennzeichen erkannt werden (also z.B. XX-YY ###, obwohl das gar nicht in der Liste steht), sondern dass "unschuldige" Kennzeichen nicht richtig erkannt bzw. abgelesen werden und einem erfassten Kennzeichen zugeordnet werden (bspw. lautet das Kennzeichen XX-YY 888, dieses ist nicht erfasst, der Computer liest aber XX-YY 808 aus und dieses Kennzeichen ist erfasst). Man muss dann ein Stück weiterdenken: was passiert nach einem solchen Treffer überhaupt? Irgendjemand, und das ist bei uns wohl im Zweifelsfalle die Polizei, muss nach dem Kennzeichen bzw. dem Fahrzeug suchen. Wenn das aber gar nicht DORT war, wie kann dann ein unschuldiger Bürger kontrolliert werden?? Er hat doch gar nicht das erfasste Kennzeichen am Auto?!
Aber auch ich lasse mich gerne von dem Urteil heute "überraschen", da hast du recht 😉
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
1. keine suppe wird so heiss gegessen, wie sie gekocht wird
2. wer nix zu verbergen hat, hat auch kein problem damit, dass ein abgleich seines kennzeichens durchgeführt wird
3. die daten werden nirgends gespeichert, ergibt sich ein "Null-treffer" (sprich es liegt nix vor gegen dieses kennzeichen) werden die daten umgehend gelöscht
4. ergibt sich ein treffer; na und? geschieht ihm recht und siehe punkt 2 hierzu
5. sollten daten gespeichert werden, haben hierauf nur ganz enge spezielle kreise zugriff drauf - die dann auch zur abfrage der daten berechtigt sind...so what?
kann das sinnlose aufregen über datenspeicherung nicht verstehen...was spricht dagegen, ab der geburt z.b. einen genetischen fingerabdruck zu nehmen? NIX! im gegenteil, es würde deutlich zur verbesserung des lebens beiführen, denn wer weiss, dass seine daten gespeichert und somit jederzeit erkannt werden können, wird es sich 3x überlegen, eine straftat (und sie es nur fahren ohne TÜV - von schweren verbrechen ganz zu schweigen) zu begehen.
Aber wir sind hier auf Motor-Talk, da gehts um Autos und nicht um Datenschutz!
Gruß Martin
vollste zustimmung. wessen weste rein ist, der hat nichts zu befürchten!
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber auch ich lasse mich gerne von dem Urteil heute "überraschen", da hast du recht 😉
Ähhhhhhhhh, also tut mir ja leid, Dich jetzt zu enttäuschen, aber "Urteil heute" wenn heute erst die Verhandlung beginnt ist
etwasrealitätsfremd. Peile mal lieber Frühjahr 2008 an, das kommt eher hin😉
Gruß
Fox74
Zitat:
Original geschrieben von Fox74
Ähhhhhhhhh, also tut mir ja leid, Dich jetzt zu enttäuschen, aber "Urteil heute" wenn heute erst die Verhandlung beginnt ist etwas realitätsfremd. Peile mal lieber Frühjahr 2008 an, das kommt eher hin😉Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber auch ich lasse mich gerne von dem Urteil heute "überraschen", da hast du recht 😉Gruß
Fox74
Ich lasse mich vom Urteil der HEUTE beginnenden Verhandlung überraschen 😁😁 OK? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich lasse mich vom Urteil der HEUTE beginnenden Verhandlung überraschen 😁😁 OK? 🙂
Yep, wollte nur vermeiden, dass irgendwann in den nächsten Tagen diese Schlagzeile zu lesen ist:
"MT-User wegen Wartens auf BVerfG-Urteil vor TV-Gerät verhungert"
😉😁😁
manche sollten sich echt mal das grundgesetz durchlesen und vielleicht mal zu einer anderen Zeitung als B**d greifen, wenn ich hier sowas lese wie "weisse weste, nichts zu verbergen".
Zitat:
Original geschrieben von borstelc20ne
manche sollten sich echt mal das grundgesetz durchlesen und vielleicht mal zu einer anderen Zeitung als B**d greifen, wenn ich hier sowas lese wie "weisse weste, nichts zu verbergen".
Eben...selbes rate ich dir dringenst!
denn was hat das GG mit dem scannen eines Autokennzeichens zu tun?
Im GG sind Gesetze verankert, die mich als Individuum treffen, dass mein Autokennzeichen ein Individuum mit freiem Willen und eigener Meinung ist, wäre mir sehr neu. 🙄
In diesem Zusammenhang ist vll. folgender Link von Interesse.
Besonders der 2. Absatz. Ob hier nämlich die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, möchte ich mal bezweifeln, wenn man die "Erfolgs"quote sieht (im Promille-Bereich).
Das Problem ist doch, dass die erhobenen Daten zweckgebunden sein müssen. Um diese Daten jedoch erheben zu können, bedarf es erst einmal meiner Zustimmung und die hat wohl niemand direkt gegeben.
Mfg Stephan
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Eben...selbes rate ich dir dringenst!
denn was hat das GG mit dem scannen eines Autokennzeichens zu tun?
Im GG sind Gesetze verankert, die mich als Individuum treffen, dass mein Autokennzeichen ein Individuum mit freiem Willen und eigener Meinung ist, wäre mir sehr neu. 🙄
Ach Du liebe Zeit. Und Du bist Datenschutzbeauftragter?
Wenn einer Dein Auto klaut, dann betrifft es ja eigentlich auch nur Dein Auto, was also hat das StGB damit zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von holzzelt_hh
vollste zustimmung. wessen weste rein ist, der hat nichts zu befürchten!
Dann hast Du ja sicher auch nichts dagegen, wenn Deine Wohnung verwanzt wird? Wird auch nichts gespeichert, versprochen.
Ich wiederhole mich jetzt zum x-ten male:
Es badarf KEINER zustimmung von dir, da KEINE daten von DIR erhoben werden, sondern lediglich daten des Autos, und zwar genauer vom Kennzeichen. Nix weiter!
Wo steht denn da, dass Herr Martin *** am 12.11.2007 um 14.56Uhr mit 137,8km/h auf der A66 unterwegs war? NIRGENDS!!!
Es wird lediglich festgehalten, dass das AKZ "WI-X 328" zu dieser zeit dort gesichtet wurde. aber nicht, wer gefahren ist!
diese "datenfesthaltung" dauert 3-4sec - innerhalb dieser zeit wird online ein abgleich zum verkehrsdatenregister gemacht, ob für dieses AKZ ein diebstahl gemeldet ist. (man beachte, es werden noch nichtmal irgendwelche daten gespeichert, sie werden nur abgeglichen!!!)
Da ich kein geklautes auto bzw. Kennzeichen fahre, hab ich doch überhaupt kein Problem damit.
Es ergibt sich ein Null-treffer, die daten werden umgehend gelöscht.
Und noch immer sind keinerlei personendaten erhoben wurden.
Wo bitte bin ich jetzt in meinen grundrechten eingeschränkt?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Es badarf KEINER zustimmung von dir, da KEINE daten von DIR erhoben werden, sondern lediglich daten des Autos, und zwar genauer vom Kennzeichen. Nix weiter!
Sehe ich anders. Das Kennzeichen meines Autos ist mit meinem Namen sehr deutlich verbunden. Im Protokoll, falls es mal eines gäbe, stünde mit Sicherheit "Der Wagen mit dem amtlichen Kenzeichen XX-XX 1234, zugelassen auf einen gewissen Max Mustermann...." auch wenn ich gar nicht selber fahre.
Ich bin ein großer Freund der "informationellen Selbstbestimmung" und hoffe dass hier die potentielle Überwachung im Keim erstickt wird.
Hierfür werden die PKWs gescannt Das ist wohl eine Testphase und ich wette wenn die Streckenabhängige PKW Maut kommt ist MARTIN SHL der erste der jammert.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
1. keine suppe wird so heiss gegessen, wie sie gekocht wird
2. wer nix zu verbergen hat, hat auch kein problem damit, dass ein abgleich seines kennzeichens durchgeführt wird
3. die daten werden nirgends gespeichert, ergibt sich ein "Null-treffer" (sprich es liegt nix vor gegen dieses kennzeichen) werden die daten umgehend gelöscht
4. ergibt sich ein treffer; na und? geschieht ihm recht und siehe punkt 2 hierzu
5. sollten daten gespeichert werden, haben hierauf nur ganz enge spezielle kreise zugriff drauf - die dann auch zur abfrage der daten berechtigt sind...so what?
kann das sinnlose aufregen über datenspeicherung nicht verstehen...was spricht dagegen, ab der geburt z.b. einen genetischen fingerabdruck zu nehmen? NIX! im gegenteil, es würde deutlich zur verbesserung des lebens beiführen, denn wer weiss, dass seine daten gespeichert und somit jederzeit erkannt werden können, wird es sich 3x überlegen, eine straftat (und sie es nur fahren ohne TÜV - von schweren verbrechen ganz zu schweigen) zu begehen.
Aber wir sind hier auf Motor-Talk, da gehts um Autos und nicht um Datenschutz!
Gruß Martin
100% *ZUSTIMM*
im übrigen, wer ne Paybackkarte hat, oder gleich mehrere, der wird viel ärger ausspioniert, und das sogar auf freiwilliger Basis. Da die GFK fast alle Payback und Rabattkarten verwaltet. Eine Quersuche bietet da ungeahnte Möglichkeiten. Eine Freundin von mir arbeitet nämlich da .
Ich persönlich habe KEINE Paybackkarte und lege mir keine zu.
Lest mal das
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/929/46883/3/