Nummernschilder unbemerkt gescanned und verglichen
Hallo,
in vielen Bundesländern werden zur Zeit die Nummernschilder der Autos gescanned und mit einer Datenbank abgeglichen.
Das ganze geschieht ohne Wissen der Fahrer und ich halte es für eine ziemlich Sauerei!
Ich werde nicht gerne auf allen Schritten bzw. Fahrten in meinem Leben beobachtet.
Das ganze soll zwar der Aufklärung von bestimmten Delikten, wie z.B. Fahren ohne Versicherungsschutz aufklären, jedoch ist die Erfolgsquote doch sehr gering (im Promille-Bereich) und die Fehlerquote hingegen recht hoch.
Außerdem weiß wieder keiner, was mit den Daten passiert, wer sie zu sehen bekommt, ob sie gespeichert werden usw.
Hier mal ein interessanter Link zum Thema.
Wie sind eure Meinungen dazu ?!
Mfg Stephan
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und zur sache deines bekannten: where´s the problem? alles geklärt....kein ärger...beim nächten fall ist er geschädigter und freut sich, dass die arbeit so gründlich durchgeführt wird und jeder spur nachgegangen wird.
Kein Ärger? Hier wurde die Unschuldsvermutung aufgehoben und der fälschlich Beschuldigte hat die Beweislast "angehängt" bekommen. Und alles nur, weil hier ein lokaler Generalverdacht ausgesprochen wurde. Was muss denn noch passieren, damit du das Problem erkennst?
Zitat:
Und zur sache deines bekannten: where´s the problem? alles geklärt....kein ärger...beim nächten fall ist er geschädigter und freut sich, dass die arbeit so gründlich durchgeführt wird und jeder spur nachgegangen wird.
Also ich persönlich fühle mich durch die Scannung meines AKZ nicht in meinen grundrechten beeinträchtigt. 🙂
Ich finde schon, dass das ´ne Menge Ärger ist. Er hatte ja noch ein Alibi, was wäre wenn er allein zu Hause in seinem Bett gewesen wäre?
Ich habe keine Paranoia, allerdings ist der Datenmißbrauch nun auch gang und gäbe. Und immer wenn einer sagt "ist alles hundertpro sicher", dann macht mich das besonders mißtrauisch. Es werden heute alle möglichen Daten verkauft. Bestellt man was im Internet, da steht auch, alle Daten werden vertraulich behandelt, rums hat mein Spam-filter noch mehr zu tun. Ich setze manchmal Adressenzusätze ran, z.b. an der Hausnummer noch einen Buchstaben, dann kann ich erkennen, wer meine Adressen weiterverkauft. Ist schon intressant, dass auch namhafte Versandhäuser die Daten weitergeben.
Die Daten wecken Begehrlichkeiten und da werden viele erfinderisch. Und ich habe keien Möglichkeiten des Eingriffs
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und genau deswegen unterliegen sie strengen BDSG-Bestimmungen.
"Daten dürfen nur für den Zweck verwaltet werden, für den sie erhoben wurden."
das sagt bereits alles.
Dann solltest du aber auch wissen, dass das BDSG auch Vorsieht, dass nur dann Daten erhoben werden dürfen, wenn ein konkreter Nutzen daraus entsteht und eine Erfolgsquote im signifikanten Bereich gegeben ist. Demnach dürfen solche Pauschalerhebungen nicht sein.
Kann mir bitte jemand erklären, welche so geheimen Daten beim KFZ-Kz.abgleich auftauchen könnten, welche nicht bereits bei der Anmeldung des Fahrzeuges offengelegt wurden? 😕
(die Feststellung, wer wann an welchem Ort war, gilt nicht, das ist verboten 😁!)
mfg. Matt
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Etwas anderes als das kann man aber daraus nicht schliessen.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Kein Ärger? Hier wurde die Unschuldsvermutung aufgehoben und der fälschlich Beschuldigte hat die Beweislast "angehängt" bekommen. Und alles nur, weil hier ein lokaler Generalverdacht ausgesprochen wurde. Was muss denn noch passieren, damit du das Problem erkennst?Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Und zur sache deines bekannten: where´s the problem? alles geklärt....kein ärger...beim nächten fall ist er geschädigter und freut sich, dass die arbeit so gründlich durchgeführt wird und jeder spur nachgegangen wird.
In Polizeikreisen wird so etwas "Ermittlung" genannt, habe ich mir sagen lassen 😉. Die Beamten haben ganz normal Ihre Aufgaben durchgeführt, wieso man deshalb so ein Faß aufmacht, bleibt mir schleierhaft.Ihr könnt ja demnächst einen Vorschlag einbringen, wie solch eine Untersuchung einzuleiten ist. Am besten in Briefform: "Sehr geehrter Herr Verdächtigter, bitte entschuldigen Sie unser Auftreten, jedoch haben wir ein Anliegen: haben Sie etwas ausgefressen? Bitte ankreuzen: ja...nein...vielleicht? Hochachtungsvoll Ihre Polizei"
Jetzt mal ganz im Ernst: ich bin wirklich der Letzte, der zu allem ja und Amen sagt und Obrigkeitshörig ist, aber glaubt Ihr nicht, dass Ihr eine ganze Ecke zu paranoid denkt? George Orwell und die Stasi wurden ja schon erwähnt. Ich bin schon gespannt, wann der Blockwart ausgepackt wird und das Vierte Reich quasi vor der Tür steht.
Was verstehst du denn an dem Wort "Generalverdacht" nicht? Seit wann beginnen Polizeiermittlungen damit, alle Personen in einem Umkreis von 5km zu Tatverdächtigen zu erklären und ein (sogar begründetes) Schweigen als halbes Schuldgeständnis zu werten?
Das ganze mag zwar im jetzigen Stadium noch ansatzweise vertretbar sein, aber wenn hier nicht bald eine Grundsatzentscheidung von oberster Stelle fällt, wird in Zukunft die technische Möglichkeit die einzige Rechtfertigung für "neue Ermittlungstechniken" sein.
wie heißt es doch so schön: wehret den anfängen!
bald kommt dann jemand auf die idee das ganze doch zu speichern, wofür auch immer. und dann wird das ganze zentralisiert, erweitert und schon werdet ihr eines banküberfalls verdächtigt, nur weil ihr zufällig dieselbe autobahnauffahrt benutzt habt. sorry - das KANN es einfahc nicht sein.
und dann noch diese zahlen - 1 Million Nummernschilder, 300 Treffer und davon alleine 200 einfach nur Versicherungslose - also 100 "echte" treffer, wovon das größte eine einbruchbande ist. das zeigt doch alleine, dass diese art der fahndung völlig wertlos ist, also wofür dafür noch geld und zeit verpulvern?
Oh ja, die bösen Kennzeichen-Scanner, die klauen eure Grundrechte 🙄🙄
Problematisch wären sie, wenn falsch positive Treffer auftauchen würden, aber das KANN nicht passieren...ins System fliessen Daten von BEREITS BEKANNTEN Kennzeichen ein, warum auch immer die auftauchen sollen...Versicherung, Diebstahl, whatever...Es ist EGAL..."unschuldige" Kennzeichen fallen einfach durchs Raster...und nun erzähle noch einer, daraus werden Bewegungsprofile von Autos erstellt, die NICHT der Fahndung unterliegen, dann kann man einfach nur noch schmunzeln...
Was der ahnungslose Vorredner als "wertlos" beschreibt ist im Gegensatz dazu eine Versicherung der restlichen 99,9999% der "korrekten" Autofahrer, mit legalen und versicherten Fahrzeugen...und dass das Höchste der Gefühle ne Bande sein soll...ich weiss nicht, aber vielleicht sollte man sich da ja einfach denken: 😁😁😁😁😁.........
Hallo zusammen,
heute entscheidet ja das Bundesverfassungsgericht über das Kennzeichen-Scannen.
Das Kfz-Kennzeichen-Scanning ist eine sog. anlassunabhängige Maßnahme; sie trifft einen Betroffenen, ohne dass er hierfür ein Anlass gegeben hätte, oder dass die Maßnahme durch eine konkrete Straftat oder Gefahr veranlasst wurde. Nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte hat man grds. ein Recht in Ruhe gelassen zu werden, d.h. auch, nicht elektronisch erfasst zu werden. Eine voraussetzungslose Überwachung ist im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nur unter engen Bedingungen und zum Schutz hoher Güter zulässig (BVerfG NJW 2000, 61 f.; NJW 2005, 1340 f.; NJW 2005, 2610 ff.; VerfG MV LKV 2000, 149).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Rechtsprechung mehrfach klargestellt, dass eine Datenverarbeitung auf Grund eines "bloßen Betriebsverdachts”, "ins Blaue hinein” und "auf Vorrat” mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist, insbesondere wenn die erlaubende Rechtsvorschrift nicht normenklar und bestimmt die materiellen und prozessualen Anforderungen sowie die Rechtsfolgen benennt (BVerfG NJW 1977, 1492; NJW 1984, 419).
Ich bin mal gespannt, ob die angegriffenen Regelungen diesen Vorgaben genügen. Heute Abend wissen wir mehr. Egal wie die Sache ausgeht, ich glaube nicht, dass in der Begründung das Totschlagargument "Wer nichts zu verbergen hat..." auftaucht 😁
Viele Grüße
Celeste
Das sind doch nur die ersten Anzeichen von Stasi 2.0. (Hier würde jetzt ein "😁" stehen, wenn es nicht so ernst wäre.🙁 )
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Oh ja, die bösen Kennzeichen-Scanner, die klauen eure Grundrechte 🙄🙄Problematisch wären sie, wenn falsch positive Treffer auftauchen würden, aber das KANN nicht passieren...ins System fliessen Daten von BEREITS BEKANNTEN Kennzeichen ein, warum auch immer die auftauchen sollen...Versicherung, Diebstahl, whatever...Es ist EGAL..."unschuldige" Kennzeichen fallen einfach durchs Raster...und nun erzähle noch einer, daraus werden Bewegungsprofile von Autos erstellt, die NICHT der Fahndung unterliegen, dann kann man einfach nur noch schmunzeln...
Hättest du meinen im 1. Post angefügten Link gelesen wäre dir vielleicht dieser Satz aufgefallen:
"Im praktischen Einsatz seien zudem bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft."
Das widerpsricht deiner Aussage also doch schon etwas und 40% sind kein Pappenstiel. Aber wie ja schon angedeutet wurde, wird das ganze heute vom Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ich bin gespannt auf das Urteil und hoffe auf gute Nachrichten.
Mfg Stephan
Zitat:
Original geschrieben von Agressor
Dann solltest du aber auch wissen, dass das BDSG auch Vorsieht, dass nur dann Daten erhoben werden dürfen, wenn ein konkreter Nutzen daraus entsteht und eine Erfolgsquote im signifikanten Bereich gegeben ist. ...
Dies steht so nirgends im BDSG!
Desweiteren frage ich mich, warum sich manche in
IHRENGrundrechten eingeschränkt fühlen, denn es werden
keinerlei personenbezogene Datenerhoben,sondern nur Kennzeichen gescannt. kein bild vom fahrer!
Einzig und allein mein Auto hätte ein Recht darauf, sich zu beschweren.
Der Mensch als Person taucht in diesem Verfahren niergends auf.
Witzig finde ich, dass ein aufweichen des Datenschutzgesetzes für viele nicht als direkter Eingriff in die persönliche Freiheit gesehen wird, ein generelles Tempolimit auf 130 km/h aber schon.
Merkwürdig, wie manche Leute ihre Prioritäten setzen…
Zitat:
Der Mensch als Person taucht in diesem Verfahren niergends auf.
Ach, an Hand des Kennzeichens lässt sich also nicht der Halter des Fahrzeuges feststellen?
Zitat:
Original geschrieben von norske
Ach, an Hand des Kennzeichens lässt sich also nicht der Halter des Fahrzeuges feststellen?
Richtig - es lässt sich der
HALTERfeststellen!
Halter ungleich Eigentümer ungleich Fahrer!