Nummernschilder unbemerkt gescanned und verglichen
Hallo,
in vielen Bundesländern werden zur Zeit die Nummernschilder der Autos gescanned und mit einer Datenbank abgeglichen.
Das ganze geschieht ohne Wissen der Fahrer und ich halte es für eine ziemlich Sauerei!
Ich werde nicht gerne auf allen Schritten bzw. Fahrten in meinem Leben beobachtet.
Das ganze soll zwar der Aufklärung von bestimmten Delikten, wie z.B. Fahren ohne Versicherungsschutz aufklären, jedoch ist die Erfolgsquote doch sehr gering (im Promille-Bereich) und die Fehlerquote hingegen recht hoch.
Außerdem weiß wieder keiner, was mit den Daten passiert, wer sie zu sehen bekommt, ob sie gespeichert werden usw.
Hier mal ein interessanter Link zum Thema.
Wie sind eure Meinungen dazu ?!
Mfg Stephan
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Christyaan
und es sollte nur gegen Leute ermittelt werden, die unter einem Tatverdacht stehen
Das wäre fatal.........man muss schon im Vorfeld ermitteln dürfen. Denn sonst gäbe es keine Gefahrenabwehr. Und ein unumstösslicher Grundsatz jedweder Strafverfolgungsbehörde ist:
Prävention statt Repression!
Und auch das Scannen ist eine gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme. Man zieht (z.B.) Versicherungssünder aus dem Verkehr, bevor ein Unfall passiert!!!
Und dass es dem Staat bei dieser Maßnahme nicht darum geht, mit der Latte auf den Kopf zu schlagen, sieht man schon daran, dass die Ermächtigung für diese Maßnahme keine strafprozessuale ist (denn sonst stünde die Ermächtigung in der StPO) - nein, es ist eine gefahrenabwehrende Maßnahme. Daher steht sie in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder. Denn die Länder sind für Gefahrenabwehr zuständig. Nicht der Bund!
Und nochmal:
Die bisherigen Regeln der "beklagten" Länder sind auch unglücklich! Das gebe ich zu. Die müssen ihre Hausaufgaben machen. In Niedersachsen ist das neue Nds.SOG verabschiedet worden. Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte keinerlei Einwendungen gegen das Scannen. Bedenken bestehen lediglich bei den Neuregelungen zur Telefonüberwachung, u.ä.
Höchste Zeit, dass mal was unternommen wird. Einige leben und denken immer noch wie hinter dem Eisernen Vorhang. Die ahnen nicht, was sich da im Osten an organisierter Kriminalität zusammenbraut und ohne jegliche Kontrolle ein- und ausreisen darf. Die haben bereits Digitalfunk während unsere Polizei z.T. noch in Rufweite arbeitet. Gefälschte Dokumente und Banknoten sind auch kein Problem. Ich lass mich da mal gern scannen, Hauptsache die Anderen werden erwischt. Persönlich nervt es auch, wenn manche ausländischen Mitbürger in meiner Gegend grinsend am Blitzer vorbeirauschen ohne Folgen. Ein gescanntes Kennzeichen, was dann online automatisch weitergemeldet wird, ehe der Täter die Landesgrenze passiert, wäre da auch hilfreich...ist wohl Wunschdenken oder?
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von piotor
wohl Wunschdenken oder?Gruß Peter
Es gibt viel, was man sich wünscht. Aber es sollte auch nicht alles möglich sein!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Das ist - aus datenschutzrechtlicher Bewertung - nicht richtig! Das sind Datenumgänge. Sofern Du zielgerichtet ein Kennzeichen liest ist das - rein rechtstheoretisch - schon eine Datenerhebung. Das Abgleichen mit dem Fahndungsbestand ist - rein rechtstheoretisch - eine Datenweitergabe.....u.s.w.Zitat:
Original geschrieben von neo49
In Deutschland ist das bloße Abfragen von Sachfahdnungsbeständen (zumindest in BW) und zumindest in Deutschland und vielen anderen Ländern völlig ohne Grund möglich, solange ich nicht ganz bestimmte ich sag mal "personenbezogene Dateien" abgleiche.
War so gemeint, dass es sich halt immer einen Grund gebründen lässt. Gem. § 39 PolG BW dürden polizeiliche FAHNDUNGSDATEIEN "Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erlangten Daten" immer abgefragt werden. Also eigentlich immer, wenn man das mal i.S. der Polizeiarbeit auf gut deutsch übesetzt.