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Nummernschilder beschneiden

Themenstarteram 17. März 2003 um 13:05

Tach miteinander,

ich wollte am WE an meinem Truck die Nummerschilder abmontieren und in einen Chromrahmen im US-Format wieder einsetzen. Zu meinem Entsetzen mußte ich feststellen daß mein Nummerschild zu breit ist und zwar nur wegen dem Scheiß-Europa-Ding (Blaue Ecke mit tollen Sternen und einem D). Ich dachte mir, da mir nur einige Zentimeter fehlen, was wenn ich einen Teil vom Europazeug wegschneide. Ist das wie fast alles in Deutschland schwer strafbar? So weit ich weiß kann ich mir nicht mehr eins ohne anfertigen lassen.

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22 Antworten

könnte unter umständen probs geben, wenn ein aufmerksamer cop dies sieht.

hatte auch das prob. habe mir aber einen 2 rahmen besorgt, und den ersten entsprechend verlängert.

wenn man sich mühe gibt fällts kaum auf.

Wird vermutlich Probleme geben.

Auszug §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:

...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen;...

Die Maße dürften dann nicht mehr passen.

ja, es ist nicht erlaubt, aber wenn man es geschickt macht merkt es net mal der tüv :)

ich glaube aber das darauf keine schwere strafe steht :)

wenn in einer kontrolle bist und denen das höflich schilderst lassen se dich weiterfahren (wenn sie es überhaupt merken)

wenn nicht dann erklärst ihnen das der chromrahmen orginal sei und das es nicht anders möglich gewesen sei oder irgendsowas...

aber immer höflich bleiben, wenn se dich aufem kicker haben musst en neues schild anfertigen lassen.

hab bei mir am camaro auch rumgeschnipselt am nummernschild vorne, hätte sonst niemals gepasst, hätte mir den ganzen lack verkratzt. (hab es auch im 45 grad winkel gebogen, was auch nicht erlaubt ist, die camaros bei meiner baureihe hatte ja so ne spitzige front)

hab dann noch ein dünnes schwarzes klebeband an die horizontalen seiten angebracht, als ersatz für den rand wo ich abgeschitten hab :)

sieht echt wie orginal aus, fällt kaum auf.

als ich denke du kannst das kannst machen mit deinem rahmen!

Themenstarteram 17. März 2003 um 18:22

Also gut ich werd das machen.

am 17. März 2003 um 21:14

Zitat:

ich glaube aber das darauf keine schwere strafe steht

das nennt sich URKUNDENFÄLSCHUNG !!!

ein Kennzeichen ist eine amtlich bestädigte Urkunde und darf keinesfalls verändert werden....

am 17. März 2003 um 22:03

scheiß drauf!!!

passiert eh nix!

leute leute

ich bin bestimmt kein kind von traurigkeit, und hab auch schon viel bockmist gemacht, aber so traumhaft naiv wie ihr ?

vor jahren traf es vieleicht noch zu, das tüvler und polis etwas minderbemittelt waren.

wir fallen so schon mit unseren karren auf, so das die polis schon mal mehr n blick riskieren, und dann sehen sie ein nummernschild mit halben D, noch besonders hervorgehoben durch einen chromrahmen-meint ihr allen ernstes dies fällt niemanden auf?

zumal jeder bulle weis,(tüv auch) das kleinere kennzeichen im schein eingetragen werden müssen?

nur mal ein beispiel: kumpel hatt vor jahren auch mal sein schild kleiner gemacht,wurde erwischt, und der richter (und die zulassungsbehörde)befand, das der wagen dadurch die zulassung und den versicherungsschutz verlor.

er fuhr somit ohne zulassung und schutz.

die folge war fahrverbot und löhnen.

aber jeder muß selber wissen was er macht.

wenn es vieleicht um 0,5cm geht, wär ich auch dafür, das schild etwas zu beschneiden- aber ansonsten sollte man mal langsam erwachsen werden und solche kinderstreiche lassen.

spätestens wenn das bußgeld kommt denkt ihr darüber nach.

nur weil etwas jahrelang immer gut geht, bedeutet das noch lange nicht einen freibrief.

 

@gorby

statt einen vorprogramierten ärger zu bekommen, denk lieber über die vergrößerung des rahmens nach.

statt ein bußgeld zu blechen, könntest du diese euros lieber in deinen truck stecken oder?

und Flat Iron hatt völlig recht. dies is ne urkundenfälschung und geht richtig ins geld

also fahrverbot bekommt man keines. wenn es keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz ist dann sind das 3 punkt und ca 75 euro strafe. ich spreche aus erfahrung...*g*

das sowas für vor ein gericht geht ist unw*****einlich.

 

klar, jeder muss selbst wissen wo da die grenzen sind beim nummernschild rumschnipseln, ich hab ca. 0,5 cm auf beiden seiten weggeschnitten. ich sehe es net ein das mein ganzer lack deswegen an den rändern verkratz werden soll.

gesetz hin oder her, da setz ich mich mal drüber *g*

allerdings würd ich auch nicht die hälfte von "D" wegschneiden oder so. das ist dann schon auffällig.

dachte du willst nur wenig wegmachen...

Themenstarteram 18. März 2003 um 15:17

@RunnerV: Du Pappnase, ich wollte doch nicht das halbe beknackte "D" wegschneiden so daß es jeder Bulle sieht, es handelt sich um max. 0,5 cm auf jeder Seite.

@Gorby du kleine stinkenase;):D

dann sag das doch gleich-du verbrecher du;)

 

im ernst-0,5cm wird wohl echt keiner merken-

dann mach das mal mein freund.

fluch und schande wird über dich kommen du NUMMERNSCHILDSCHÄNDER !!!!! schäm dich

ops..bin ja auch einer *grins* :)

genau-schämt euch beide

 

FREIHEIT FÜR DIE NUMMERNSCHILDER

NIEDER MIT DER BLECHSCHERE:D

fällt mir gerade ein

 

sind beschneidungen in deutschland nicht verboten?:D

Themenstarteram 18. März 2003 um 15:50

Beschneidungen sind in Deutschland aus religiösen oder sesundheitlichen Gründen erlaubt. Ist doch ganz einfach: Ich glaube an meinen Chevy, also darf ich!!!

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