NSW dauerhaft anschalten - erlaubt?

VW Vento 1H

Hi Zusammen,
Ich sehe momentan immer mehr Golf 3 Fahrer, die ihre NSW auch Nachts anhaben, wenn kein Nebel vorhanden ist..
Finde das sieht sehr sportlich aus.. und daher überlege ich, bei mir NSW nachzurüsten..
Doch wann darf ich die NSW anschalten? Blenden die nicht den Gegenverkehr?
Was droht mir, wenn mich die Polizei anhält?

Gruß
Martin

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Angus Young


Wo liegt da jetzt der Vorteil?

Dass die Tagfahrleuchten nicht so blenden wie die Nebler und deshalb die anderen nicht stören.

Wie ist das eigentlich, haben die Tagfahrleuchten auch eine Ausleuchtung auf der Strasse ?

@Deadalus

Thx

jaja lieber Tillmann, deine TFL und dazu den rest des weihnachtsbaumes an... lass dir mal erwischen... 😉

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen.

KBA/ Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 16-01 Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Richtlinien 76/756/EWG, 76/758/EWG und § 49a StVZO; -Zulässigkeit von Leuchten für Tagfahrlicht
Neuerungen gegenüber der bisherigen Verfahrensweise bei nach vorn wirkenden Leuchten sind:
a) Beim Einschalten der Tagfahrleuchte werden die Schlussleuchten nicht eingeschaltet.
b) Die Tagfahrleuchte muss automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.

Alle Gesetztestexte dazu sind nachzulesen unter Hella

Und so sollte es aussehen, wenn die TFL eingeschaltet (die Zündung eingeschaltet und das Stand/Abblend/Fernlicht ausgeschaltet ist...
http://badfp.vento-fans.de/images/fans/30_101.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Wikinger0815


Dass die Tagfahrleuchten nicht so blenden wie die Nebler und deshalb die anderen nicht stören.

Wie ist das eigentlich, haben die Tagfahrleuchten auch eine Ausleuchtung auf der Strasse ?

@Deadalus

Thx

die ausleuchtung die von den TFL ausgeht, is weit aus geringer als die von NSW.

Zitat:

Dass die Tagfahrleuchten nicht so blenden wie die Nebler und deshalb die anderen nicht stören.

Wie ist das eigentlich, haben die Tagfahrleuchten auch eine Ausleuchtung auf der Strasse ?

@Deadalus

Thx

Halt ich jetzt mal für nen gerücht. Stimme BatFP zu ausleuchtung ist viel kleiner, aber Blenden sogar mehr als NSW.

@ToifelDI

Ich wurde jetzt mindestens schon 100 mal angehalten, dann sagen die Grünen "Sie fahren mit Nebelscheinwerfern". Kommt drauf an wie ich drauf bin, entweder es kommt "oh, nicht gesehen" von mit zurück, oder "es sind tagfahrleuchten". Wenn ich meistens sage Oh nicht gesehen, sagen Sie ja kein Problem kann passieren... Wenn Sie mich dann halt öfters sehen, sehen sie halt mal nach dem rechten und dann zeig ich denen die EG-Typengenehmigung, und dann werd ich von denen auchnetmehr angehalten.

@badfp: ich weiss das, dann zahl ich halt meine strafe, denn ich persönlich finde es sieht einfach nur scharf aus. Fahr schon über nen Jahr mit den Dingern rum. 😉

Aber ich denke ich muss die bald ma richtig anschließen wenn das wetter das erlaubt!!!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tillmann David


@badfp: ich weiss das, dann zahl ich halt meine strafe, denn ich persönlich finde es sieht einfach nur scharf aus. Fahr schon über nen Jahr mit den Dingern rum. 😉

Hey Tilly, ich sage nur soviel, sowas machen nur Fahrer mit Golffronten... 😉

Scharfaussehen schön und gut. Aber damit fährt echt jeder "Blödmann" rum, die es nicht mal packen bei Regen das Licht einzuschalten, aber wenn es dann Nacht ist, mit ihren 75PS Karren nen Macker machen... :-P

also ich hab das auch seperat laufen. also ich könnte wenn ich wollte die nebels auch alleine einschalten. würd ich aber nich machen, weil dann kriegst bestimmt ärger...
habe das auch neben denm klima-schalter sitzen. und musst auch ein schaltrelais haben und 16 amper sicherung!
war etwa 1 stunde dabei.
is es denn legal das ich so fahre, also das ich rein theoretisch die nebels auch alleine anmachen könnte?!
oder muss das so gehen, dass es nur bei abblendlicht geht?

Zitat:

Original geschrieben von Wikinger0815


Dass die Tagfahrleuchten nicht so blenden wie die Nebler und deshalb die anderen nicht stören.

Wie ist das eigentlich, haben die Tagfahrleuchten auch eine Ausleuchtung auf der Strasse ?

absoluter unsinn. tfleuchten blenden wie hölle.

die ausleuchtung ist in bezug auf sichtverhältnisse absolut marginal... damit kannst du nichts vernünftig erkennen, denn darauf sind die nicht ausgelegt, sondern darauf, am hellichten tag gut gesehen zu werden. wer mit sowas z.B. nachts fährt, gehört umgehend aus dem verkehr gezogen, da die blendwirkung eine immense verkehrsgefährdung darstellt, im gegensatz zu nebelscheinwerfern.

laut zulassung dürfen die tfl übrigens nur leuchten, wenn stand-, abblend- und fernlicht nicht aktiv sind.

Zitat:

Original geschrieben von XX96


laut zulassung dürfen die tfl übrigens nur leuchten, wenn stand-, abblend- und fernlicht nicht aktiv sind.

Und um damit nochmal meinen Post von 4 Zeilen weiter höher zu bestätigen... 😉

KBA/ Kraftfahrt-Bundesamt
Nr. 16-01 Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Richtlinien 76/756/EWG, 76/758/EWG und § 49a StVZO; -Zulässigkeit von Leuchten für Tagfahrlicht
Neuerungen gegenüber der bisherigen Verfahrensweise bei nach vorn wirkenden Leuchten sind:
a) Beim Einschalten der Tagfahrleuchte werden die Schlussleuchten nicht eingeschaltet.
b) Die Tagfahrleuchte muss automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.

Achja, da steht auch der Link zur Seite von Hella, wo die diversen Gesetzesänderungen zu finden sind... 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen