NSW dauerhaft anschalten - erlaubt?
Hi Zusammen,
Ich sehe momentan immer mehr Golf 3 Fahrer, die ihre NSW auch Nachts anhaben, wenn kein Nebel vorhanden ist..
Finde das sieht sehr sportlich aus.. und daher überlege ich, bei mir NSW nachzurüsten..
Doch wann darf ich die NSW anschalten? Blenden die nicht den Gegenverkehr?
Was droht mir, wenn mich die Polizei anhält?
Gruß
Martin
38 Antworten
Wie ist das eigentlich ?
Ich hab nun nen Micra und da sind die Nebler auf der Fahrbahn heller wie Abblendlicht und Fernlicht zusammen *g*
Darf ich die so schalten dass die parallel zum Fernlicht mit angehen und mit dem Fernlicht wieder aus ?
Normal schon oder ? Die ganzen LKW`s habens doch auch nciht anders.
Da frag mal den TÜV-Onkel.... Der schmeisst dir seine ganzen Kullis an die Birne, wenn der sowas hört... 😁 😁
Welches Bauteil ist eigentlich dafür zuständig das die NSW bei Fernlicht ausgehen?
Zitat:
Original geschrieben von Golfanatiker
Welches Bauteil ist eigentlich dafür zuständig das die NSW bei Fernlicht ausgehen?
Am Golf gar keines da die anbleiben.
@Dc-viper
ich frag ihn trotzdem mal *g*
Und wenn er nein sagt, versteh ichs net, da die LKW`s das auch haben und das niemanden stört, da wenn jemand kommt, mach ichs Fernlicht so oder so aus.
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ach, okay danke...
dieser kommentar von tbird hat mich etwas ins grübeln gebracht:
"sollte so sein wie Mindmaster geschrieben hast, ansonsten hast du oder der vorbesitzer was an der schaltung verändert"
Zitat:
Original geschrieben von Golfanatiker
ach, okay danke...
dieser kommentar von tbird hat mich etwas ins grübeln gebracht:
"sollte so sein wie Mindmaster geschrieben hast, ansonsten hast du oder der vorbesitzer was an der schaltung verändert"
Nene, passt schon so.
kauf dir tagfahrleuchten, dann sieht das gut aus und ist erlaubt, das mit den 10€ ist überigens käse.
Meine Karre mit TFL:
http://tilly.vento-fans.de/images/fans/2_71.jpg
http://www.vento-fans.de/images/fans/2_9.jpg
Zitat:
Original geschrieben von Tillmann David
kauf dir tagfahrleuchten, dann sieht das gut aus und ist erlaubt,
Das bringt den Jungs mit den Neblern aber herzlich wenig,
da das Tagfahrlicht nicht zusammen mit dem Abblendlicht brennen darf. 😉
Das mit den 10€ ist kein Käse...wenn Du dem Herrn Schutzpolizisten nicht klarmachen kannst, dass die Sichtbedingungen für das Einschalten nach §17 Abs. 3 ausreichen, sind 10,- Euros fällig!
Ansonsten finde ich, es sei jedem selbst überlassen, ob er mit eingeschalteten NSW rumfahren möchte.
Wenn die Dinger korrekt eingestellt sind, ist das Blend- oder Irritationsrisiko für den Gegenverkehr eher zu vernachlässigen.
Und ob die NSW etwas bringen oder nicht ist sowieso egal, da es meist nur um die "bulligere" Optik geht!
Kann das nicht verstehen, alle regen sich über die Fahrer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auf, fahren aber selber durchgehend mit eingeschalteten Standlichtringen rum...
Zitat:
Original geschrieben von Tillmann David
kauf dir tagfahrleuchten, dann sieht das gut aus und ist erlaubt, das mit den 10€ ist überigens käse.
Meine Karre mit TFL:
http://tilly.vento-fans.de/images/fans/2_71.jpghttp://www.vento-fans.de/images/fans/2_9.jpg
das ist auch eine möglichkeit.. sehen schick aus .. was kosten solche?
dürfen die tagfahrleuchten wirklich nicht mit dem normalem licht an sein?
Zitat:
Original geschrieben von Mumpits
dürfen die tagfahrleuchten wirklich nicht mit dem normalem licht an sein?
Nö,
die erlöschen bei korrektem Anschluß, wenn man das Abblendlicht einschaltet.
richtig.. wenn mans wie vorgesehen anschliesst.. nicht aber wenn mans bewusst auf einen extra schalter legt.. dann is ja das abblendlicht und das tagfahrlicht an .. und das ist verboten? konsequenzen?
Zitat:
Original geschrieben von Mumpits
richtig.. wenn mans wie vorgesehen anschliesst.. nicht aber wenn mans bewusst auf einen extra schalter legt.. dann is ja das abblendlicht und das tagfahrlicht an
Also irgendwie verstehe ich dich nicht.
Erst fragst du nach Nebelscheinwerfern. Als man dir dann erklärt, daß man die nur bei schlechten witterungsbedingten Sichtverhältnissen einschalten darf, schwenkst du auf die Tagfahrleuchten um.
Da man diese nur ohne Abblendlicht verwenden darf, willst du das Ganze dann mittels eines Schalters umgehen.
Dann kannst du ja auch ruhig die Nebler anmachen.
Wo liegt da jetzt der Vorteil?
Zitat:
.. und das ist verboten? konsequenzen?
Es ist nicht erlaubt. Das habe ich nun schon zweimal geschrieben. Es wird auch nicht erlaubt werden, wenn du das noch öfter fragst 😉
Zitat:
Original geschrieben von drummer2003
Sorry, sollte kein persönlicher Angriff werden, aber ich find's zu prollig und möchtegern sportlich.
Quoted for Truth...
Zitat:
Original geschrieben von Wikinger0815
Darf ich die so schalten dass die parallel zum Fernlicht mit angehen und mit dem Fernlicht wieder aus ?
Es ist auch das nicht erlaubt, real stören wird es aber keinen, weil Du das Fernlich ja eh bei Gegenverkehr ausmachst...
In der StVZO ist dieser ganze Bereich eigentlich klar geregelt...🙄