Notrad!

Volvo V40 1 (V/644/645)

Hallo Forum!

Ich musste auf Grund eines Reifenschaden das Notrad montieren.
Das man mit ein Notrad nicht schneller als 80 km/h fahren darf, ist mir klar.
Aber wieviel km kann man da mit fahren?

Schöne Grüße von Poken

22 Antworten

Hallo Spargel 1,
das Notrad ist nirgendwo in den Papieren vermerkt.Bei meinem alten 760er sind z.B.in den Papieren die Reifengröße 185/65 R 15 sowie 195/60 R 15 eingetragen.Meine Winterräder hatten aber die Größe 195/65 R 15.Selbst beim TÜV gab es keine Probleme.Bei meinem neuen V70 steht die Reifengröße 225/55 R 16 im KFZ Schein.Als Winterräder habe ich 225/50 R 17 und die Somerräder bei Auslieferung sind 245/40 R 18.Von einem Notrad steht nirgend wo etwas geschrieben.Bein Notrad meines 760er stand auf dem Rad 155 R 15 und das entspricht der neuen Bezeichnung 155/80.Bevor Du hier mit div. Paragraphen rumschmeisst,solltest Du dich erst informieren.Habe nur zur Information für Dich eine KFZ Werkstatt und habe sehr viel mit dem TÜV zu tun.
mfG

Da mit habe ich leider ein Problem!

Ich kann kein Winterreifen im Sommer oder ein Sommerreifen im Winter in der Mulde für Ersatzräder einlagern, weil die Felge zu breit ist. Dann steht die KLappe im Kofferraum dem entsprechend weit auf.
Außerdem treten dann Lärmbelastungen von der Ersatzradmulde noch zusätzlich auf.

Dein Vorschlag war gut gemeint.

Ich muß zusehen ein schmalen Gürtelreifen auf die Felge vom Notrad zu bekommen oder was ähnliches. Beim TüV das dann vorstellen. Ich bin mir da auch nicht ganz sicher was ich machen kann.

Schöne Grüße von Poken

Zitat:

@Jan-Marinus schrieb am 13. Mai 2015 um 22:47:54 Uhr:


Hallo Spargel 1,
das Notrad ist nirgendwo in den Papieren vermerkt.Bei meinem alten 760er sind z.B.in den Papieren die Reifengröße 185/65 R 15 sowie 195/60 R 15 eingetragen.Meine Winterräder hatten aber die Größe 195/65 R 15.Selbst beim TÜV gab es keine Probleme.Bei meinem neuen V70 steht die Reifengröße 225/55 R 16 im KFZ Schein.Als Winterräder habe ich 225/50 R 17 und die Somerräder bei Auslieferung sind 245/40 R 18.Von einem Notrad steht nirgend wo etwas geschrieben.Bein Notrad meines 760er stand auf dem Rad 155 R 15 und das entspricht der neuen Bezeichnung 155/80.Bevor Du hier mit div. Paragraphen rumschmeisst,solltest Du dich erst informieren.Habe nur zur Information für Dich eine KFZ Werkstatt und habe sehr viel mit dem TÜV zu tun.
mfG

.... und ich war lange Jahre bei einem Automobilzulieferer, dann in der Karrosseriekonstruktion als Berater und in der Konstruktion. Die Windschutzscheibe oder das Lenkrad oder die linke Rückleuchte sind auch nicht den Papieren vermerkt .....

Ich kann mich noch erinnern, das fällt mir gerade so ein. Beim letzten Tüvuntersuchung wollten die Techniker wissen wo mein Wahndreieck, die rote Wahnweste, Verbandskasten und Reserverad ist.
Da habe ich dann gesagz ist alles vorhanden. Aber die wollten alles sehen. Beim Notrad haben sie gelacht und mit den Kopf geschüttelt.
Das war mal eine kleine Geschichte am Rande.

Dann müßte ich auf die Stahlfelge vom Notrad ein Gürtelreifen 155/80 R15 rauf setzen. Ist das so richtig?

Hallo,
ja,genau so ist es.Es ist ein ganz normaler Sommerreifen den man auch auf einem Käfer fährt.Früher sagte man 155 R 15 und heute 155/80 R 15.
mfG

Da gibt es aber ein Problem!

Was mache im Winter?
Wenn in der Slowakei Schnee und Eis auf der Fahrbahn liegt, dann ist man gezwungen als Autofahrer per Gesetzt mit Winterreifen zu fahren!
Das Notrad ist kein Wintereifen! Oder drückt man beide Augen zu, ist ein Notfall und Polizei fragt nur?

Zitat:

@Poken schrieb am 15. Mai 2015 um 13:39:42 Uhr:


Da gibt es aber ein Problem!

Was mache im Winter?
Wenn in der Slowakei Schnee und Eis auf der Fahrbahn liegt, dann ist man gezwungen als Autofahrer per Gesetzt mit Winterreifen zu fahren!
Das Notrad ist kein Wintereifen! Oder drückt man beide Augen zu, ist ein Notfall und Polizei fragt nur?

Dann leg dir doch für den Winter ein Winterrad in die Mulde.

Seelze 01

Also mal zum immer wieder angesprochenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Nahezu nie. Zumindest nicht im Haftpflichtbereich um Fremdschäden auszugleichen. Die Versicherung kann lediglich eine Zahlung bis 5000€ einbehalten in besonders heftigen Fällen wie Fahren ohne Führerschein in alkoholisiertem Zustand und mit Auto ohne Betriebserlaubnis kann diese auf 10000€ erhöht werden.

Grüße vom Versicherungsfuzi.

PS: zum Notrad. Wie bekommt ihr das unter die Abdeckung? bei mir ist nicht mal genügend Höhe zur Verfügung um die die 6x16 rein zu bekommen... Deshalb das Gute 2,5 zoll ersatzrad oder wie schmal das auch immer ist.

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