notorische Linksfahrer
gestern mittag auf der A1 (zweispurig): rechts vereinzelt LKWs mit 92 km/h und links eine endlose Kolonne von PKWs aller Art mit 117 km/h (alles Circa-Angaben)
wenn eine Lücke zwischen den LKWs groß genug war (mehr als 100 Meter), dann habe ich mal konsequent das Rechtsfahrgebot für mich angewendet und bin auch tatsächlich rechts rüber und habe voll beschleunigt, bis meine vordere Stoßstange auf der Höhe der hinteren Stoßstange des stur auf der linken Spur fahrenden Vordermann zu liegen kam
rückte der LKW vor mir dann näher, habe ich den Blinker links gesetzt, mich etwas zurückfallen lassen, um den Abstand zu meinem linken Vordermann wieder zu erhöhen und bin dann auf die linke Spur gewechselt, um auch den LKW überholen zu können
häufigste Reaktion des Vordermanns, der stur auf der linken Spur blieb: Beschleunigen, bis er den Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann unterschritt, um dann abrupt zu bremsen
häufigste Reaktion des Hintermanns, nachdem ich auf die rechte Spur gewechselt bin: Beschleunigen, um die Lücke zu schließen und wenn ich dann wieder auf die linke Spur wollte, Lichthupe, Hupe, Drängeln
da war was los
ich habe das ungefähr 20 Mal gemacht und war hellwach
danach bin ich einfach auch links geblieben ... rechter Arm locker auf der Lehne des Beifahrersitzes, CD, ein Getränk und weiter mit 113 km/h oder so ... im Ford KA
der V70 läuft lt. Tacho 220 km/h und solange es noch einen zu überholen gibt, bleibe ich auf der linken Spur
der KA läuft lt. Tacho höchsten 170 km/h und wenn die Penner vor mir nur 114 km/h fahren ... warum soll ich dann nach rechts ?
wenn die Penner vor mir Platz machen würden, könnte ICH ja vorbei ...
Haaalllooo Leute – merkt ihr noch was ?
Beste Antwort im Thema
gestern mittag auf der A1 (zweispurig): rechts vereinzelt LKWs mit 92 km/h und links eine endlose Kolonne von PKWs aller Art mit 117 km/h (alles Circa-Angaben)
wenn eine Lücke zwischen den LKWs groß genug war (mehr als 100 Meter), dann habe ich mal konsequent das Rechtsfahrgebot für mich angewendet und bin auch tatsächlich rechts rüber und habe voll beschleunigt, bis meine vordere Stoßstange auf der Höhe der hinteren Stoßstange des stur auf der linken Spur fahrenden Vordermann zu liegen kam
rückte der LKW vor mir dann näher, habe ich den Blinker links gesetzt, mich etwas zurückfallen lassen, um den Abstand zu meinem linken Vordermann wieder zu erhöhen und bin dann auf die linke Spur gewechselt, um auch den LKW überholen zu können
häufigste Reaktion des Vordermanns, der stur auf der linken Spur blieb: Beschleunigen, bis er den Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann unterschritt, um dann abrupt zu bremsen
häufigste Reaktion des Hintermanns, nachdem ich auf die rechte Spur gewechselt bin: Beschleunigen, um die Lücke zu schließen und wenn ich dann wieder auf die linke Spur wollte, Lichthupe, Hupe, Drängeln
da war was los
ich habe das ungefähr 20 Mal gemacht und war hellwach
danach bin ich einfach auch links geblieben ... rechter Arm locker auf der Lehne des Beifahrersitzes, CD, ein Getränk und weiter mit 113 km/h oder so ... im Ford KA
der V70 läuft lt. Tacho 220 km/h und solange es noch einen zu überholen gibt, bleibe ich auf der linken Spur
der KA läuft lt. Tacho höchsten 170 km/h und wenn die Penner vor mir nur 114 km/h fahren ... warum soll ich dann nach rechts ?
wenn die Penner vor mir Platz machen würden, könnte ICH ja vorbei ...
Haaalllooo Leute – merkt ihr noch was ?
516 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
In welcher Hinsicht möge ich mich irren?Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Daß Du Dich da mal nicht irren mögest ....
a) Immer mit den omnipräsenten Problemen zu rechnen?
b) Ich hoffe, dass andere ebenfalls immer damit rechnen?
c) Beides zusammen?
d) Dass ich diese Probleme bewusst nicht angesprochen habe?
e) ... (was auch immer?) 😉zu b): Dieser Fall wird leider, fern ab jeder Realität, nie eintreten. Jedoch hoffe ich, im Sinne aller anderen Verkehrsteilnehmer, darauf.
Du mögest Dich NICHT irren mit der Voraussetzung, daß alle jederzeit mit omnipräsenten Problemen rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Du mögest Dich NICHT irren mit der Voraussetzung, daß alle jederzeit mit omnipräsenten Problemen rechnen.Zitat:
Original geschrieben von tj.franke
In welcher Hinsicht möge ich mich irren?
a) Immer mit den omnipräsenten Problemen zu rechnen?
b) Ich hoffe, dass andere ebenfalls immer damit rechnen?
c) Beides zusammen?
d) Dass ich diese Probleme bewusst nicht angesprochen habe?
e) ... (was auch immer?) 😉zu b): Dieser Fall wird leider, fern ab jeder Realität, nie eintreten. Jedoch hoffe ich, im Sinne aller anderen Verkehrsteilnehmer, darauf.
Verzeihung: Habe beim Schreiben aus Versehen das "nicht" (unbemerkt) gelöscht.
Aber das Wort "hoffen" (von Hoffnung) deutet, meiner Ansicht nach, deutlich darauf hin, dass ich sehr wohl davon ausgehe, dass leider nicht jeder mit der omnipräsenten Unsicherheit der anderen rechnet.
Martin: du solltest besser beim Einscheren auch den Abstand einhalten, hilft Ärger zu vermeiden:
Zitat:
Eine Spritztour mit seinem Vater dürfte einem Führerscheinneuling in Oberfranken noch lange in Erinnerung bleiben. Sein „alter Herr“ brach als Beifahrer eine wüste Schlägerei vom Zaun.
Ein 51-Jähriger hatte am Montagabend auf einer Bundesstraße mit seinem Auto den Pkw des 18 Jahre alten Führerscheinneulings überholt. Der 48-jährige Vater auf dem Beifahrersitz fühlte sich durch das knappe Einscheren so belästigt, dass er seinen Sohn aufforderte, mehrmals die Lichthupe zu betätigen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.Beide Fahrer hielten ihre Autos daraufhin auf der Bundesstraße an. Der 51-Jährige und der Vater stiegen aus, beleidigten sich gegenseitig und gingen sofort aufeinander los. Der Ältere schleuderte seinem Kontrahenten einen Schlüsselbund ins Gesicht, beide landeten schließlich raufend im Straßengraben. Der Sohn, der sich an der Auseinandersetzung nicht beteiligte, verständigte die Polizei.
Die 20 Sekunden Regel bedeutet im übrigen, dass der 'MSS' im 130/85 km/h Fall 722 m auf der MS zurücklegen darf, ohne einscheren zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
20 sekunden? ist ja genial da brauche ich garnimmer weg von der linken spur bei einer zweispurigen autobahn.
Möööp
Es geht hier um DREISPURIGE Autobahnen, bei denen ein befahren der Mittelspur erlaubt ist, solange rechts gelegentlich ein zu überholendes KFZ fährt. "Gelegentlich" ist hier 'definiert' als eine Lücke von weniger als 20s. D.h. wenn du 30s auf der rechten Spur fahren kannst, hast du rüber zu fahren.
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Eben. Und auch auf einer dreispurigen Bahn gilt das Rechtsfahrgebot uneingeschränkt. Hier gibt es gegenüber der zweispurigen Fahrbahn halt zwei Überholspuren.
Was das Rechtsüberholen betrifft: inzwischen halte ich es so, dass ich einfach auf der rechten Spur bleibe und vorbei ziehe. Ist doch fast egel, ob ich mich strafbar mache wegen rechts überholen oder Spurwechsel über zwei fahrbahnen...
Ich versteh immer noch nicht wieso man hier überhaupt diskutieren muß.
Die Gesetzeslage ist eindeutig und daran halten tun sich nur wenige.
Ich habe fast 12 Jahre lang nie rechts überholt, weil es mir einfach zu gefährlich war inzwischen mache ich es 1 - 2 x im Monat, weil mich wieder irgendein so ein Oberlehrer erziehen will.
Ich fahre weder zu dicht auf noch drängle ich (ich komme ja vom A4 B5 und jeder der diese Bremsen kennt, fährt nie wieder zu dicht auf!).
Auch die Lichthupe benutze ich inzwischen. Warum? Oberlehrer oder Nichtgucker.
Inzwischen setzt sich auch im Tempolimit Zonen eine Linksfahrgeneration durch.
Ich verstehe nicht warum. Auch ich fahre immer wieder nach rechts um Platz zu machen und die Straße auszunutzen aber leider macht es fast keiner mir nach.
Mein Fahrverhalten hat sich inzwischen den Linksblockieren angepasst. Übrigends machen die das besonders gerne bei Tempolimits. Auf offener Strecke fahren sie meist in der Mittelspur und verursachen waghalsige Überholmanövern von anderen Verkehrsteilnehmern.
Die Strafen reichen hier noch nicht aus. Es sollte wie Drängeln bestraft werden, weil immer wieder sehr gefährliche Situationen entstehen.
Grüße,
NIUBEE
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
MöööpZitat:
Original geschrieben von DerMatze
20 sekunden? ist ja genial da brauche ich garnimmer weg von der linken spur bei einer zweispurigen autobahn.
Es geht hier um DREISPURIGE Autobahnen, bei denen ein befahren der Mittelspur erlaubt ist, solange rechts gelegentlich ein zu überholendes KFZ fährt. "Gelegentlich" ist hier 'definiert' als eine Lücke von weniger als 20s. D.h. wenn du 30s auf der rechten Spur fahren kannst, hast du rüber zu fahren.
diese 20-Sekunden-Regel gilt längst nicht mehr. die hat mal ein gericht in einem verfahren aufgebracht, wurde aber von der nächsten instanz wieder verworfen. demnach darf weitaus länger die mittlere spur benutzt werden. das kann jeder mal nachgoogeln, wer's nicht glaubt.
Man sollte sich jetzt nicht zwingend an diesen zitierten 20, 10, 30 oder sonstwievielen Sekunden festbeißen. Ebensowenig ist es hilfreich, sich einzubilden, man dürfe ja solange die Spur halten, wie man lustig ist.
Eine solche Einstellung zeugt von völliger Inkopetenz und Ignoranz.
Egal, wieviele Spuren eine Fahrbahn hat: es gilt uneingeschränkt das Rechtsfahrgebot. Wenn ich die Möglichkeit habe, auch nur für 5 Sekunden nach rechts zu wechseln, um einen Schnelleren nicht unnötig zu behindern, habe ich das zu tun, vorrausgesetzt ich muss deswegen selbst nicht unnötig bremsen.
Aber nö. "Ich fahr jetzt hier. Die paar Sekunden kann die blöde Dumpfbacke hinter mir auch noch warten....ich bin ja im Recht. Soll er nur drängeln...dann erst recht..."
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Man sollte sich jetzt nicht zwingend an diesen zitierten 20, 10, 30 oder sonstwievielen Sekunden festbeißen. Ebensowenig ist es hilfreich, sich einzubilden, man dürfe ja solange die Spur halten, wie man lustig ist.Eine solche Einstellung zeugt von völliger Inkopetenz und Ignoranz.
Egal, wieviele Spuren eine Fahrbahn hat: es gilt uneingeschränkt das Rechtsfahrgebot. Wenn ich die Möglichkeit habe, auch nur für 5 Sekunden nach rechts zu wechseln, um einen Schnelleren nicht unnötig zu behindern, habe ich das zu tun, vorrausgesetzt ich muss deswegen selbst nicht unnötig bremsen.
Aber nö. "Ich fahr jetzt hier. Die paar Sekunden kann die blöde Dumpfbacke hinter mir auch noch warten....ich bin ja im Recht. Soll er nur drängeln...dann erst recht..."
das ist völlig falsch, niemand muß bei 3 spuren jemand schnellerem auf der mittleren platz machen, indem er auf die rechte spur wechselt. das ist vielleicht dein wunsch, mehr nicht aber auch nicht.
es gilt eben kein uneingeschränktes rechtsfahrbot, so eine schwarz-weiß-denkweise zeugt von einem schlichten gemüt. es gibt einige ausnahmen, z.B. innerorts bei mehreren Spuren gibt es überhaupt kein rechtsfahrgebot, dort ist es völlig aufgehoben. und bei drei spuren autobahn ist es eben auch weitgehend außer kraft gesetzt. es gilt noch immer die StVO und nicht das geschwafel einzelner. wer lesen kann ist klar im vorteil. und der §42 ist bewußt großzügig formuliert ("... hin und wieder ..."😉.
Eine solche Denkweise zeugt von sehr stark ausgebildetem Egoismus. Nicht in Bezug auf den innerstädtigen Verkehr - da gilt tatsächlich freie Spurwahl mangels Überholverbots rechts - jedoch bezogen auf das Miteinander im restlichen Straßenverkehr.
Wer bei mehrspurigen Fahrbahnen meint, auf der Mittleren Spur fahren zu müssen, obwohl die rechte Spur frei ist, nimmt billigend in Kauf, dass weitere nachfolgende Fahrzeuge behindert werden. Des weiteren werden aufgrund des Rechtsüberholverbotes automatisch die jeweils rechts befindlichen Fahrspuren in Anspruch genommen, wodurch sich die Bandbreite der Spuren schlagartig reduziert. Im Falle einer dreispurigen Fahrbahn macht ein Mittelspurfahrer eine zweispurige Fahrbahn daraus.
Dazu kommt noch, dass ein Fahrer, der sich an das Rechtsfahrgebot hält, gezwungen wird, über zwei Fahrspuren zu wechseln, um nicht gehen die StVO zu verstoßen. Hierbei muss dieser noch beachten, wie dieser doppelte Fahrspurwechsel zu erfolgen hat: auf keinen Fall in einem Zug. Denn dann könnte er Dich auch gleich rechts überholen...
Sollte Deine Ansicht so stimmen, ist es fraglich, wozu dann dreispurige Fahrbahnen überhaupt gebaut werden.
Ebenfalls ist es dann fraglich, wieso alle Spuren außer der rechten Fahspur als "Überholspuren" bezeichnet werden.
Fazit: wenn Du die StVO wirklich einmal intensiv studieren würdest, könntest Du von selbst drauf kommen, dass das Rechtsfahrgebot ausßerorts niemals aufgehoben ist sondern durchgängig und uneingeschränkt gilt.
Übrigens wird Dir das auch im Zweifel jeder Richter bestätigen.
du redest am thema vorbei, setzen sechs.
es geht nicht darum auf der mittleren spur zu fahren, wenn rechts frei ist, sondern wenn hin und wieder rechts ein langsameres fahrzeug fährt. nochmal, ich empfehle die StVO zu lesen, §42. es bringt ja nichts, wenn du behauptest, das rechtsfahrgebot würde weiterhin uneingeschränkt gelten, wenn dort etwas anderes steht. DU bist hier der unbelehrbare egozentriker, der meint er könne sich über die StVO hinwegsetzen. ich halte mich lediglich an das, was recht und gesetz ist. ständig in lücken nach rechts zu wechseln und dann wieder auszuscheren wenn ein langsamerer vor einem fährt, das ist gefährlich, und deshalb soll und darf man sinnvollerweise bei 3 spuren durchgehend die mittlere spur befahren, wenn auch nur hin und wieder rechts ein langsameres fahrzeug fährt. und das ist auf dt. autbahnen so gut wie immer der fall.
sorry, wunschgedanken sind hier nicht gefragt, sondern die fakten. du reihst hier irgendwelche halbwahrheiten und vermutungen aneinander, um etwas widerlegen zu wollen, was aber schwarz auf weiß in der stvo steht, das ist dumm und töricht, du machst dich nur lächerlich. nur weil du etwas nicht verstehst (§42), ist es noch lange nicht falsch, da solltest du eher anfangen, an dir zu zweifeln.
nochmal zur wiederholung (fördert ja den lerneffekt, obwohl ich bei dir skeptisch bin):
aus der StVO, §42
"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts."
der abschnitt ist in relativ einfachem deutsch verfasst, sollte dir eigentlich keine schwierigkeiten bereiten.
@madeckel:
Mein Freund jetzt zügle mal deine Worte.
Es gibt in der STVO ein Rechtsfahrgebot und wer das nicht einhält der sollte ebenso bestraft werden wie Drängler (Führerscheinentzug 3 Monate + 500 Euro Strafe).
Dann wäre sehr schnell das Problem Stau auf deutschen AB zumindest teilweise gelöst.
Meine Meinung...
Eine hohe Autobahnmaut würde auch sehr viele dieser Linksfahrer entfernen, denn meist ist es ja doch immer wieder der selbe Personenkreis, die definitiv keine Autobahnmaut von 200 Euro in Jahr zahlen würden.
Auf den Landstraßen können sie dann meist nur eine Spur benutzen.
Sachlich ist das Thema durch. Es gibt ein Rechtsfahrgebot und wer das nicht einhält muß mit einem Bußgeld rechnen. Kann man google zitieren wie man will, die Rechtssprechung ist anders.
Ach ja... sollte man auch mal sagen...
Wenn du hier noch einmal ein Member persönlich angreifst werde ich den MOD einschalten, ein wenig Benehmen sollte man sich auch in einem Forum aneignen.
Grüße,
NIUBEE
Zitat:
Original geschrieben von NIUBEE
@madeckel:Mein Freund jetzt zügle mal deine Worte.
Es gibt in der STVO ein Rechtsfahrgebot und wer das nicht einhält der sollte ebenso bestraft werden wie Drängler (Führerscheinentzug 3 Monate + 500 Euro Strafe).
Dann wäre sehr schnell das Problem Stau auf deutschen AB zumindest teilweise gelöst.
Meine Meinung...
Eine hohe Autobahnmaut würde auch sehr viele dieser Linksfahrer entfernen, denn meist ist es ja doch immer wieder der selbe Personenkreis, die definitiv keine Autobahnmaut von 200 Euro in Jahr zahlen würden.
Auf den Landstraßen können sie dann meist nur eine Spur benutzen.Sachlich ist das Thema durch. Es gibt ein Rechtsfahrgebot und wer das nicht einhält muß mit einem Bußgeld rechnen. Kann man google zitieren wie man will, die Rechtssprechung ist anders.
Ach ja... sollte man auch mal sagen...
Wenn du hier noch einmal ein Member persönlich angreifst werde ich den MOD einschalten, ein wenig Benehmen sollte man sich auch in einem Forum aneignen.Grüße,
NIUBEE
du bist ein witzbold. wer soll dich hier noch ernst nehmen, wenn du auf die fakten aus der stvo nicht eingehst. es gibt kein uneingeschränktes rechtsfahrgebot bei 3 und mehr spuren auf der autobahn, das habe ich ja eben dargelegt. klar, in der stvo steht das als allgemeine regel ganz am anfang. aber es gibt auch sowas wie ausnahmen, die diese allg. regel einschränken oder aufheben. die denkweise, es steht irgendwo und ist damit immer gültig, ist sehr kindlich, wie alt bist du denn?
also nochmal wie bei kindern in der schule, wiederholung hilft bis es auch die letzten verstanden haben:
aus der StVO, §42
"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts."
das ist kein zitat aus google, sondern aus der stvo, du scherzkeks
(zum benehmen: immer wieder falsches von sich geben, tatsachen ignorieren, weiterhin lügen, obwohl man längst widerlegt wurde, all das was du machst, das ist auch kein benehmen. solchen nervensägen muß auch mal über den mund gefahren werden.)
@madeckel:
Sorry...der einzige der es nicht verstehen will bist DU!
Das uneingeschränkte Rechtsfahrgebot gilt auf jeder Autobahn! Punkt!
Jetzt Kommst du mit deiner §42-Regelung, dass man links oder in der mitte fahren kann, wenn rechts hin und wieder ein Fahrzeug fährt.
Auch dies ist richtig. Punkt!
Nur eben gibt es maßstäbe (wohlgemerkt: keine gesetzlichen Vorgaben) was dieses "hin und wieder" bedeutet: und zwar die hier schon zig-fach erwähnten 20sec.
Dann, und nur dann, ist es dir erlaubt, durchgehend auf der mittleren oder linken spur zu fahren.
Somit gilt für dich:
Setzen Sechs!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
@madeckel:
Sorry...der einzige der es nicht verstehen will bist DU!
Das uneingeschränkte Rechtsfahrgebot gilt auf jeder Autobahn! Punkt!
Jetzt Kommst du mit deiner §42-Regelung, dass man links oder in der mitte fahren kann, wenn rechts hin und wieder ein Fahrzeug fährt.
Auch dies ist richtig. Punkt!
Nur eben gibt es maßstäbe (wohlgemerkt: keine gesetzlichen Vorgaben) was dieses "hin und wieder" bedeutet: und zwar die hier schon zig-fach erwähnten 20sec.
Dann, und nur dann, ist es dir erlaubt, durchgehend auf der mittleren oder linken spur zu fahren.
Somit gilt für dich:
Setzen Sechs!
du mußt schon alles lesen, bevor du dich in ein thread einschaltest, die 20 sekunden sind längst wiederlegt worden. das ist ein märchen, mein lieber.
zitat aus der rechtsprechung:
"Nach früherer Rechtsprechung zu § 8 II 1 StVO a. F. entstand die Pflicht zum Einscheren auf die rechte Fahrbahn, wenn dort die Möglichkeit bestand, 20 Sek. mit gleicher Geschwindigkeit weiterzufahren (vgl. OLG Celle, DAR 1968, 278). Da § 8 StVO a. F. jedoch auch für nur zweispurige Straßen galt und § 42 VI Nr. 1d StVO nach seinem Wortlaut das Rechtsfahrgebot großzügig auflockert (vgl. Booß, StVO, 3. Aufl., S. 474), kann diese Rechtsprechung nicht für die Auslegung der letztgenannten Vorschrift übernommen werden (a. A. OLG Celle, VRS 64, 382 = StVE § 2 StVO Nr. 21; Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich, § 7 StVO Rdnr. 3). Die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit ist vielmehr erheblich größer zu bemessen."
nachzulesen z.b. unter http://www.unfreiwillig120.de/law2.htm
(wählte bewußt sogar eine proraserseite)
also, jungs, so sorry, aber ihr seht, der §42 gilt so wie er da steht, "hin und wieder" ist nunmal bewußt sehr großzügig formuliert.
eure 20 sekunden bezogen sich auf zwei spuren, nicht auf drei spuren.
das meine ich mit halbwahrheiten, ihr habt mal was aufgeschnappt und meint, ihr könnt das dann auf alles übertragen.