Notarzt behindert

Hi,

folgende Situation:

Ich stehe als Linksabbieger an der Ampel einer Kreuzung und diese wird grün. Musik etwas lauter aufgedreht. Ich fahre los, und sehe plötzlich wie ein von links kommenender Notarzt mit Blaulicht abbremst um einen Unfall zu vermeiden. Es ist zu keinem Unfall gekommen und ich bin weitergefahren.
Ob seine Sirene eingeschaltet war, weiss ich nicht, da die Musik wohl lauter war und auch nicht, ob da noch ein Rettungswagen hinterher kam.

Kann ich nun Ärger bekommen, weil ich den Einsatz gefährdet habe? Wäre in der Probezeit nicht wünschenswert

mfg,
MasterXXL

Beste Antwort im Thema

Der Notarztwagenfahrer wird sicherlich mächtig geflucht haben, das wars dann aber wahrscheinlich auch schon.
Du solltest allerdings daraus eine Lehre ziehen: Überdenke die Musiklautstärke beim Fahren!!! Der Notarztwagen hatte sicherlich das Horn an. Wenn Du es selbst direkt vor ihm nicht gehört hast, dann bekommst Du von draussen quasi gar nichts mehr mit. Auch wenn jemand anderes Hupt um Dich beispielsweise zu warnen.
Wenn Du noch Probezeit hast, bedeutet das, dass du noch nicht so viel Erfahrung sammeln konntest. Extrem laute Musik (demnach ja auch die Lieblingsmucke) lenkt zusätzlich ab. Genau die Voraussetzung für einen Unfall. Denk drüber nach...

69 weitere Antworten
69 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


...
Du solltest allerdings daraus eine Lehre ziehen: Überdenke die Musiklautstärke beim Fahren!!! Der Notarztwagen hatte sicherlich das Horn an. Wenn Du es selbst direkt vor ihm nicht gehört hast, dann bekommst Du von draussen quasi gar nichts mehr mit. Auch wenn jemand anderes Hupt um Dich beispielsweise zu warnen.
...
Denk drüber nach...

... und lies mal die StVO.

Wer seine "WUM-TaTa-Musik" so laut einstellt, dass er noch nicht einmal das Martinshorn hört, hat im Straßenverkehr wirklich nichts zu suchen.

Ist ja ´ne Gefahr für die Allgemeinheit.

Naja das Martinshorn überhören ist wohl ärgerlich aber dich wird garantiert niemand anzeigen, bei uns gibt es ähnlich schlimme Dinge auf Einsatzfahrten, z.B. das unserem LF gar nicht Platz gemacht wird usw. und bei uns kommt es auch zu keiner Anzeige. Probleme hat man meist nur wenn wirklich was passiert.

Je nachdem wie gut das Horn ist und wo eingebaut, kann man es wirklich nicht hören im normalen strassenverkehr. habe das ein paar mal bei unseren T5 gemerkt. mit geschlossenen fenster drei fahrzeuge hinter mir nicht zum hören. Wenn dann noch der Fahrer "zügiger" unterwegs ist, wirds schon mal knapp. siehe hornis silverline http://www.ambulanzmobile.eu/index.php?id=1702 , die haben das Elektronische horn in der Stoßstange. Deshalb wird bei uns auch nicht unbedingt oft angezeigt, da wir selbst die schwachstelle kennen, zusätzlich noch die schwachstelle mit dem schwer erkennbaren blaulicht und dann passierts oft, das was übersehen wird. Da sind die fahrzeuge mit dem Balken am dach mit dem Horn wesentlich besser. allerdings im Pat Raum wesentlich lauter, was den gebrauch von manchen medikamenten sehr sehr erschwert für den Notarzt.

Wir sind schon gespannt, wie das wird mit dem neuen mit dem LED Blaulicht am dach (siehe aktuelle bilder hornis silverline)

Zitat:

Original geschrieben von MasterXXL


Hi,

folgende Situation:

...Musik etwas lauter aufgedreht. Ich fahre los, und sehe plötzlich wie ein von links kommenender Notarzt...

So etwas ähnliches habe ich auch schon verbockt: Außerorts bremste der vor mir ab und fuhr rechts ran.. ich wollte gerade zum Überholen ansetzen, da sah ich im Rückspiegel den Rettungswagen.. Auch nix gehört, wegen zu lauter Musik.

So lange nichts passiert ist und wir daraus gelernt haben..

Ähnliche Themen

ALs Feuerwehr´ler kann ich dir sagen, dass nichts auf dich zukommen wird. Weshalb auch ? du stehst in der Kreuzung, bedeutet das du grün hattest. was wiederum bedeutet das der NAW über rot mit sondersignal in die kreuzung eingefahren ist und sicherstellen muss das er bzw das fahrzeug als einsatzfahrzeug (BOS) erkannt wird. da der fahrer des naw über rot gefahren ist (zwar mit sondersignal) kann man von dir nicht verlangen das du die fahrspur des einsatzfahrzeuges augenblicklich räumen kanst ( was wenn vor dir fussgänger sind ?) ausserdem wird dem fahrer und beifahrer anderes im kopf rum gehen, als dich wegen einer solchen lapalie anzuzeigen.

Hallo,

mal nur so dumm gefragt: Den Begriff Martinshorn gibt es ja so in der Behördensprache nicht, ein Martinhorn (ohne "s"😉 ist es auch nur wenn es von der Fa. Martin hergestellt wurde. Also wie heißt die akkustische Warneinrichtung korrekt im Behördendeutsch?

Danke für eure Antworten.

plaga8

Einsatzhorn

==> § 38 StVO
==> § 55 StVZO

Zitat:

Original geschrieben von Lassal


Weshalb auch?

wenn der naw

wöllte

könnte er dem te, da dieser definitiv gegen stvo §23 verstoßen hat durchaus über die polizei einen reindrücken....

Ganz genau so sehe ich das nähmlich auch.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Ganz genau so sehe ich das nähmlich auch.

Wer nämlich mit

H

schreibt, ist dämlich! (Altes Schulzitat)😁

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Ganz genau so sehe ich das nähmlich auch.
Wer nämlich mit H schreibt, ist dämlich! (Altes Schulzitat)😁

Desen war ich mir bewusst.

Zitat:

Magirus
wöllte

Pling, Gute Morgen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen