Notarzt behindert
Hi,
folgende Situation:
Ich stehe als Linksabbieger an der Ampel einer Kreuzung und diese wird grün. Musik etwas lauter aufgedreht. Ich fahre los, und sehe plötzlich wie ein von links kommenender Notarzt mit Blaulicht abbremst um einen Unfall zu vermeiden. Es ist zu keinem Unfall gekommen und ich bin weitergefahren.
Ob seine Sirene eingeschaltet war, weiss ich nicht, da die Musik wohl lauter war und auch nicht, ob da noch ein Rettungswagen hinterher kam.
Kann ich nun Ärger bekommen, weil ich den Einsatz gefährdet habe? Wäre in der Probezeit nicht wünschenswert
mfg,
MasterXXL
Beste Antwort im Thema
Der Notarztwagenfahrer wird sicherlich mächtig geflucht haben, das wars dann aber wahrscheinlich auch schon.
Du solltest allerdings daraus eine Lehre ziehen: Überdenke die Musiklautstärke beim Fahren!!! Der Notarztwagen hatte sicherlich das Horn an. Wenn Du es selbst direkt vor ihm nicht gehört hast, dann bekommst Du von draussen quasi gar nichts mehr mit. Auch wenn jemand anderes Hupt um Dich beispielsweise zu warnen.
Wenn Du noch Probezeit hast, bedeutet das, dass du noch nicht so viel Erfahrung sammeln konntest. Extrem laute Musik (demnach ja auch die Lieblingsmucke) lenkt zusätzlich ab. Genau die Voraussetzung für einen Unfall. Denk drüber nach...
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn der naw wöllte könnte er dem te, da dieser definitiv gegen stvo §23 verstoßen hat durchaus über die polizei einen reindrücken....Zitat:
Original geschrieben von Lassal
Weshalb auch?
ja, genau! Und das Schwein letztens vor mir hatte nicht geblinkt! Ich habe mir sein Nummernschild notiert und werde ihn bei der Polizei verpetzen, denn ich _kann_ es ja!</Oberlehrer_modus>
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Wer nämlich mit H schreibt, ist dämlich! (Altes Schulzitat)😁Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Ganz genau so sehe ich das nähmlich auch.
Dann sind wir alle dämlich. Am
Endedieses Wortes ist immer ein h, sonst würde es nämlic oder nämlig lauten.😁
</off topic>
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
ja, genau! Und das Schwein letztens vor mir hatte nicht geblinkt! Ich habe mir sein Nummernschild notiert und werde ihn bei der Polizei verpetzen, denn ich _kann_ es ja!</Oberlehrer_modus>Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn der naw wöllte könnte er dem te, da dieser definitiv gegen stvo §23 verstoßen hat durchaus über die polizei einen reindrücken....
Und, wenn Du in einer Gefahr warst Dein Recht.
Man selber wird auch wegen jedem Pups angezeigt.
Und wenn ich in solchen Lagen bin, werde ich auch per Funk es an die Leitstelle melden. Wenn die Pol sich denn auf der Wache meldet, bringe ich dies auch zur Anzeige!
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Und wenn ich in solchen Lagen bin, werde ich auch per Funk es an die Leitstelle melden. Wenn die Pol sich denn auf der Wache meldet, bringe ich dies auch zur Anzeige!
Man sollte schon differenzieren, ob es sich um eine verzeihbare Nachlässigkeit handelt oder um Dreistheit.
Uns kam mal jemand auf der AutobahnAUFfahrt entgegen, stand dann Haube an Haube mit dem TLF 24/50. Auf Nachfrage hatte er einfach keine Lust, sich in den Stau zu stellen. Möglicherweise geht der immer noch zu Fuß...
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Heute kam ich in eine etwas heikle Situation , da es schön warm war hatte ich die Fenster offen und bin auf einer Hauptstraße (2 fahrspuren pro Seite) gefahren mitten zur Rush Hour. Plötzlich hör ich ein Martinhorn gucke nach links und steig in die Eisen weil ich das Blaulich schon gesehen hab, die Bremsung war keine Vollbremsung aber schon etwas fester.
Der Notarzt ist schön langsam über die Kreuzung weil der Querverkehr (ich) grün hatte.
Rein von der Theorie her hätte ich auch noch die Kreuzung passieren können weil der Notarzt grad auf die Kreuzung zu kam , mir erschien stehenbleiben halt besser um den Notarzt klar zu machen das er fahren kann.
Soweit alles unproblematisch , jedoch ist der Hintermann nur einer Starken Bremsung relativ nah an meinem Hinterteil zum stehen gekommen. Der Wagen rechts von mir ist noch über die Kreuzung das wir den Fahrer hinter mir wohl auch noch irritiert haben.
Ich habe im Rückspiegel geguckt und die Frau hat wild mit ihrem man diskutiert und mit den Armen gefuchtelt und auf mich gezeigt. Ich wurde nicht angehupt oder so.
Was wäre wenn die gute Frau mir rein gefahren wäre ?
Meiner Meinung nach wäre Sie Schuld da ich wegen dem Notarzt bremsen muste.
Sie könnte jetzt behaupten ich müst gar nich so stark abbremsen weil noch genug Zeit wäre um über die Kreuzung zu kommen (auf der rechten Spur ist auch noch einer ganz locker drüber gefahren).
Und wenn Du es einschätzt, das Du nicht fahren kannst, denn ist es so.
In der Sache wird aber auch die Frage der Anwälte gro´, wie wurde gebremst.
das ist eine zwickmühle....
1. hätte die dame genug abstand halten müssen
2. musst du beim "scharfen" bremsen, so bremsen das du auch den rückwärtigen verkehr nicht gefährdest
von daher ist das eine frage die im falle eines (un)falles, wohl vor gericht geendet hätte.....
Nun, solange Du nicht absichtlich oder döspaddelig "minutenlang" vor dem NEF herfährst, wird sich keiner beschweren.
Der Kollege hat beim Einfahren in die Kreuzung schon entfernt an so eine Situation gedacht und war darauf vorbereitet, trotzdem solltest Du immer an Kreuzungen die Augen überall haben.
Mucke im Auto ist immer so einzustellen, daß Du die Umwelt wahrnehmen kannst.
Ebenso solltest Du Dir angewöhnen, daß Du immer deine gesamte Umgebung im Blickfeld hast und dein Lagebild immer vollständig ist (Wo ist der rote Golf hin, der gerade aus dem Sichtfeld des rechten Rückspiegels verschwunden ist, was macht der Radfahrer hinter Dir an der roten Ampel?? Versucht er sich noch rechts vorbeizudrängen, obwohl er den Rechtsabbieger vor Dir eigentlich sehen müßte!!!!).
Das kann im Ernstfall lebensrettend sein!!!!
Ich arbeite am Wochenende immer auf einem NEF und das freiwillig.
Es gibt für uns ärgerlicheres, aber wenn wir ROT und die anderen GRÜN haben sind wir in der Phase auf den anderen Verkehr zu achten, Sonder- Wegerecht entbindet nicht von der Sorgfalspflicht. 🙂