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Nötigung/ Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr - welche Konsequenzen?

Themenstarteram 16. April 2018 um 20:08

Die Frage steht eigentlich schon oben. Ein Bekannter stellt diese Frage. Er war, als er unterwegs war, nicht alkoholisiert und hatte kein Drogen genommen. Beim spazieren auf dem Bürgersteig hat er aus Spaß an einem vorbeifahrendem Fahrzeug (war ein Freund von ihm) das Bein so aus Spaß rausgestreckt (er war dann aber auch schon auf der Strasse mit dem anderen Bein/ich hoffe ihr könnt das verstehen was ich damit sage), nur Pech dabei hatte er, denn direkt hinter dem Fahrzeug war die Polizei. Er wurde angehalten und seine Daten wurden von der Polizei aufgenommen. Jetzt die Frage; was kann auf ihn zukommen und mit welchen Konsequenzen muss er rechnen? Der Polizist habe ihm aber noch gesagt, dass er einmal Nötigung im Straßenverkehr schreiben wird und einmal eine Ordnungswidrigkeit und den Rest soll dann wohl der Richter entscheiden.

P.s der Fahrer habe wohl einen großen Bogen um ihm gemacht (schon bevor etwas passiert ist und natürlich ohne Gegenverkehr etc.), also hat er eigentlich sozusagen mitgespielt. Natürlich ist mir persönlich bewusst, dass man im Straßenverkehr nicht "spielen" sollte :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Florian333 schrieb am 17. April 2018 um 18:01:54 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. April 2018 um 00:03:30 Uhr:

Bereiten von Hindernissen im Sinne des § 315b war das schon. Gewollt und somit schuldhaft war es auch. Kommt also auf die Laune des Amtsanwalts an, ob er das verfolgt oder eine Einstellung gegen Geldauflage anbietet.

Und wo war "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet"? Jetzt wirst du bestimmt irgendwas an den Haaren herbeigezogenes konstruieren ...

Das war einfach nur ein blöder Scherz unter Freunden ohne strafrechtliche Relevanz.

Da derjenige ausweichen musste, kann man schon von einer Gefährdung sprechen. Die Sache ist hier sicherlich das Auto, dass derjenige gefahren hat. Und irgendwo habe ich gehört, dass dort Menschen drin sitzen, die bei einem evtl. Unfall verletzt werden können und somit gefährdet sind. Bei einem Ausweichmanöver kann so einiges passieren. Stichwort Gegenverkehr.

Und einen Versuch, der ebenfalls strafbar ist, kann man hier bejahen.

Ich glaube nicht, dass der Spaßvogel vorher gecheckt hat, ob er das Ding für alle gefahrlos bringen kann. Und dass die beiden sich kannten, weiß natürlich vorher keiner und interessiert denjenigen, der dem Ausweichenden entgegenkommt auch eher weniger.

Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, bleibt dahingestellt.

Ich sag´s zwar nicht gerne, aber am Posting von berlin-paul war gar nichts an den Haaren herbeigezogen. Wenn dir das dementsprechende Hintergrundwissen fehlt, solltest du eher mal den Ball flach halten.

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Die Fahrerlaubnis ist man bei solchen Kaspereien wohl erst los, wenn man damit schon einschlägig unangenehm aufgefallen ist (aber selbst dann bekommt man wohl noch die Chance, die Sache mit einer positiven MPU gerade zu biegen). Unter anderen Umständen kann ich mir das nicht vorstellen.

Der Entzug der Fahrlerlaubnis kann bei einer Verurteilung nach § 315b StGB auch beim Ersttäter als Nebenfolge verhängt werden.

ich hab absolut keinen Plan, was da als Strafe rumkommen könnte - aber interessieren würde es mich schon.

Geldstrafe? Sozialstunden?

War zwar ein bescheuerter Spass, aber Entzug der Fahrerlaubnis wäre imho etwas hart...

Hier wird vermutlich gar nichts rechtswidriges vorliegen. Eine Nötigung ist völlig abwegig, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt auch eher nicht vor.

Bereiten von Hindernissen im Sinne des § 315b war das schon. Gewollt und somit schuldhaft war es auch. Kommt also auf die Laune des Amtsanwalts an, ob er das verfolgt oder eine Einstellung gegen Geldauflage anbietet.

Dumme Frage:

Muß für eine Strafverfolgung der Nötigung nicht eine Anzeige vom Genötigten vorliegen??

Gruß Metalhead

Ich glaube, dass eine Anzeige des Genötigten keine zwingende Voraussetzung ist.

Sieht beispielsweise die Autobahnpolizei so eine Aktion, wird der Nötiger angehalten und von Amts wegen angezeigt.

Ok, Nötigung scheint wirklich ein Offizialdelikt zu sein (wusste ich gar nicht).

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. April 2018 um 00:03:30 Uhr:

Bereiten von Hindernissen im Sinne des § 315b war das schon. Gewollt und somit schuldhaft war es auch. Kommt also auf die Laune des Amtsanwalts an, ob er das verfolgt oder eine Einstellung gegen Geldauflage anbietet.

Und wo war "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet"? Jetzt wirst du bestimmt irgendwas an den Haaren herbeigezogenes konstruieren ...

Das war einfach nur ein blöder Scherz unter Freunden ohne strafrechtliche Relevanz.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 17. April 2018 um 18:01:54 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. April 2018 um 00:03:30 Uhr:

Bereiten von Hindernissen im Sinne des § 315b war das schon. Gewollt und somit schuldhaft war es auch. Kommt also auf die Laune des Amtsanwalts an, ob er das verfolgt oder eine Einstellung gegen Geldauflage anbietet.

Und wo war "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet"? Jetzt wirst du bestimmt irgendwas an den Haaren herbeigezogenes konstruieren ...

Das war einfach nur ein blöder Scherz unter Freunden ohne strafrechtliche Relevanz.

Da derjenige ausweichen musste, kann man schon von einer Gefährdung sprechen. Die Sache ist hier sicherlich das Auto, dass derjenige gefahren hat. Und irgendwo habe ich gehört, dass dort Menschen drin sitzen, die bei einem evtl. Unfall verletzt werden können und somit gefährdet sind. Bei einem Ausweichmanöver kann so einiges passieren. Stichwort Gegenverkehr.

Und einen Versuch, der ebenfalls strafbar ist, kann man hier bejahen.

Ich glaube nicht, dass der Spaßvogel vorher gecheckt hat, ob er das Ding für alle gefahrlos bringen kann. Und dass die beiden sich kannten, weiß natürlich vorher keiner und interessiert denjenigen, der dem Ausweichenden entgegenkommt auch eher weniger.

Ob es dann zu einer Verurteilung kommt, bleibt dahingestellt.

Ich sag´s zwar nicht gerne, aber am Posting von berlin-paul war gar nichts an den Haaren herbeigezogen. Wenn dir das dementsprechende Hintergrundwissen fehlt, solltest du eher mal den Ball flach halten.

So ist es und damit hast Du Dir mal einen Daumen von mir "erlitten". :)

Warum hat der "Freund" dann nicht angehalten und zur Klärung der Situation beigetragen?! :->

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. April 2018 um 18:24:16 Uhr:

Ich sag´s zwar nicht gerne, aber am Posting von berlin-paul war gar nichts an den Haaren herbeigezogen.

Du hast ihm die Arbeit gut abgenommen. Mit deiner lebhaften Phantasie kam in deinem Beitrag vor: Gefährdung, Menschen, Unfall, verletzt, gefährdet, Ausweichmanöver, Gegenverkehr. Alles an den Haaren herbeigezogen.

... Du sollst doch nicht stänkern ... :rolleyes:

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