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Noch mal Scheinwerfer

Volvo V70 1 (L)
Themenstarteram 22. September 2013 um 16:05

Moin Gemeinde ,

bei meinen Scheinwerfern ist die Beschichtung verbrand , jetzt brauch ich ersatz .

Hat jemand schon mal die Scheinwerfer aus der Bucht verbaut ?

www.ebay.de/.../360473801507

 

Thorsten

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38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von volvo 2000

Hallo,

wenn man es gaaaaaaaanz genau nehmen würde und Eigenteile, verchromt, aufgedampft etc. einbauen würde, dürfte die ABE des Scheinwerfers erlöschen und somit die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeugs. Im Falle eines Unfallgutachtens, dann freut sich die Versicherung und die haben ein Argument zur Schuldfrage gegen den Fahrzeughalter mehr..... Gaaaanz genau genommen - deswegen wird es in Dtl. keine Firma für diesen Service geben.

Gruß

Hi,

wenn man durch die Reparatur den Ausgangszustand wiederherstellt, erlischt sicher keine Betriebserlaubnis, es sei denn, es tritt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf (z.B. extremes Streulicht). Dann würde ich die reparierten Scheinwerfer aber auch nicht montieren.

siehe auch: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

"- Erlöschen der BE bis 31.12.1993

Hiernach konnte nach § 19 Abs. 2 StVZO (a. F.) die BE erlöschen, wenn ein Fahrzeugteil verändert wurde, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben war oder dessen Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Diese Formulierung bedeutete, dass zwei Tatalternativen möglich waren.

1. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben ist (siehe § 22 a StVZO) und

2. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit zwar nicht vorgeschrieben, aber durch dessen Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist.

Eine Veränderung i. S. d. Nr. 1 hatte also zur Folge, dass die BE erlöschen konnte, ohne dass eine abstrakte Gefährdung zu begründen war.

Diese Regelung wurde mit Recht als überzogen angesehen und mit Wirkung vom 01.01.1994 geändert.

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Wegen Temperatur: Der Motor wird ja auch warm. Das müßte man mal mit dem Scheinwerfer vergleichen.

Grüße

 

 

...dem würde ich in Bezug auf die Scheinwerfer nicht so zustimmen - das "Bauteil" Scheinwerfer ist ein genehmigungspflichtiges Bauteil und bekommt die ABE bzw. ECE Prüfzeichen und zwar so, wie das Gesamtbauteil produziert wird und zur Prüfung eingereicht wird. Veränderst Du etwas daran, dann keine ABE mehr. Du kannst nicht sicherstellen, ob ein tiefgezogenes Bauteil von einem Nachbauer und der dann durchgeführeten Oberflächenvergütung den Prüfkriterien der O-teile entsprechen, auch wenn optisch alles perfekt...

Als Beispiel - manche Hobbyverschönerer überziehen ihre Scheinwerfer mit Klarlack, damit die Microeinschläge verschwinden. Dies führt zum Erlöschen der ABE und bei einer Kontrolle kannst Du Dein Auto Huckpack nach hause fahren lassen....

Zur Temperatur - Fasse Deinen Motorblock nach einer Stunde Autobahn an und zähl die Zeit - lass 5 Minuten Dein Standlicht an und fasse den Glaskolben des "Birnchens" an und zähle die Zeit - bis zum wegwerfen desselben..... und die Frage ist beantwortet.

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 16:06

Mit der Temparatur meinte ich , ob die gezeigte Methode die Temparatur ab kann . Das die Halogen heiß

werden , weiß ich .

Ich habe noch mal Tante Google gefragt und die sagt , es giebt Betriebe , die so was machen . Ist aber wohl

nicht ganz billig.

Thorsten

Früher war alles besser :rolleyes:

Da gab es in Hamburg noch 3 Betriebe bei denen man so etwas auch mal "zwischendurch" machen lassen konnte. Für relativ kleines Geld wurden dann private Kleinteile in eine grosse Charge für die Industrie "gemogelt".

Leider haben es aber einige Leute übertrieben...

Selbst bei dem grossen Flugzeughersteller ist das inzwischen nicht mehr machbar.

Markus

@ volvo 2000:

Nach der neuen Regelung erlischt die BE auch bei Änderungen an genehmigungspflichtigen Bauteilen nicht, außer wenn

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wenn Du den Auspuff rot anmalst, ohne daß sich dadurch das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert oder andere gefährdet werden, kannst Du das ohne BE-Verlust machen.

Bei illegalen Xenon- oder 100W-Lampen im H4-Scheinwerfer z.B. würde ich dagegen auch von einer Gefährdung anderer ausgehen.

Welchen Einfluß Klarlack auf Scheinwerfern hat, weiß ich nicht. Wenn es ordentlich gemacht ist, sollte es sowieso nicht erkennbar sein ;)

Die Temperatur einer Glühlampe ist nicht gleich der des Reflektors. Und einige Bauteile am Motor können auch recht heiß werden...

Grüße

Hi,

Du kannst es ja für Dich auslegen wie Du möchtest, spätestens bei nem blickigen TÜV Prüfer, nen kompetenten Pölizisten und anderen "Offiziellen" wird Deine Auslegung der §-en Probleme bereiten...

So wie mancher Motorradfahrer oder Internettuningfanatiker.

Aber - Jeder nach seinem Credo. Du kannst ja mal zum Thema Standlicht durch LED ersetzen nachrecherchieren und dort mal lesen, ab wann schon die BE erlöschen kann und da gehts nur um ne 5 W Birne....

Themenstarteram 11. Oktober 2013 um 17:08

Können wir dafür nicht ein neues Thema machen :cool:

Nee , im ernst . Du kannst schon Ärger bekommen , wenn du die LED Dinger bei der Nummernschild

beleuchtung nimmst .

 

Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von volvo 2000

Du kannst ja mal zum Thema Standlicht durch LED ersetzen nachrecherchieren ....

Hab mal gegoogelt: Ersetzen ist Mist, weil die Nachrüst-LEDs nichts taugen.;)

Vielleicht gibt es in der Zukunft mal bessere, wenn die EU dann auch Glühlampen im Auto verbietet ;)

 

Ob die BE beim Neuverchromen von Bauteilen erlischt halte ich für fraglich.

Ein Scheinwerfer ist ja zunächst als Gesamteinheit abgenommen worden. Das bedeutet das Streuscheibe, Reflektor & ausgewähltes Glühobst nur in Kombination miteinander zugelassen sind.

Der Reflektor selbst ist mal mit so-und-so-vielen Reflektionspunkten (oder wie auch immer man die nennt) berechnet worden, die Streuscheibe entsprechend dafür angepasst. Wird der Reflektor jetzt erneut verchromt sollten sich diese Reflektionspunkte nicht verändern, da die Reflektorform nicht geändert wurde.

Was anderes ist es wenn man die Streuscheibe gegen z.B. eine klare Streuscheibe tauscht, da verändert sich das Lichtbild. Genauso wenn eine 100W Birne oder Xenonlampe eingesetzt werden.

Neuverchromen ist von daher zunächst nicht als BE gefährdend anzusehen. Anders sieht es natürlich aus wenn auf Basis das Plastikreflektors mittels Tiefziehblech ein neuer Reflektor hergestellt wird. Aber da reden wir ja auch nicht mehr vom gleichen Scheinwerfer.

Manches LED-Glühobst ist übrigens nur deswegen im Rahmen der StVO nicht zulässig da es als Leuchtmittel nicht abgenommen wurde. Man könnte also genauso gut Leuchtstoffröhren für diesen absurden Vergleich heranziehen. Es gibt übrigens legale LED-Kennzeichenbeleuchtung, z.B. bei BMW. Diese Leuchtmittel in Verbindung mit der richtigen Streuscheibe dürfte man auch bei einem Volvo zur Erleuchtung des Kennzeichens einsetzen.

Das Lackieren von Scheinwerfern ist ja immer so eine Sache, aber manch Scheinwerfer ist schon ab Werk mit Klarlack bedeckt. So viel mal dazu.

Ich bau mir demnächst durchsichtiges Plastik vor die Scheinwerfer und fahre damit ganz legal durch die Gegend, wetten?

Bevor das hier noch mehr OT wird:

Je nachdem wie lange man das Auto nach fahren möchte und wie groß der Geldbeutel ist soll sich jeder die für ihn passenden Scheinwerfer aussuchen.

Die Originalteile von Volvo halten bestimmt nochmal 15Jahre und man muss sie nicht zwangsläufig für zu viel Geld beim Glaspalast kaufen.

Sehr billige Nachbauteile dürften evtl. die Hälfte der Zeit der Originalen halten, wenn das Auto zu diesem Zeitpunkt aber schon verkauft sein soll lohnen sie sich aber ggf. doch. Immer noch besser als mit stumpfen Altteilen durch die Gegend zu fahren.

Wer ganz viel Geld ausgeben möchte kauft bei den X70 die C70 Klarglasscheinwerfer. Die sorgen für ein erheblich besseres Licht, kosten aber auch dementsprechend.

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