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Niveauregulierung - Muss das Drehrad im Armaturenbrett funktionieren?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 4. Juli 2020 um 17:12

Hallo Forum,

mein Vater fährt eine E-Klasse EZ 1993 (falls Ihr mehr Daten braucht, dann bitte einfach fragen).

Das Fahrzeug hat eine Niveauregulierung und ein Drehrad im Armaturenbrett.

Der TÜV moniert jetzt, das das Drehrad ohne Funktion ist. Man dreht daran, aber an der Höhe der Scheinwerfer ändert sich nichts.

Beläd man das Fahrzeug allerdings, dann ist erkennbar, dass sich die Scheinwerfer in der Höhe anpassen.

Die konkreten Fragen:

Muss das Drehrad funktionieren, ob das Fahrzeug alles von alleine einstellt?

Funtionieren bei Euch - bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung - die Drehschalter?

Vielen Dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Den Quatschkram von wegen Niveauregulierung reicht kannst du vergessen.

Es gibt 2 in Frage kommende Rechtsgrundlagen:

a) Bis EZ 31.12.1989 müssen vorhandene Sicherheitseinrichtungen funktionieren. Sprich, wenn sie kaputt ist, kannst du sie theoretisch ausbauen, wobei dass wahrscheinlich mehr Aufwand wäre als eine Reparatur.

b) Ab EZ 01.01.1990 ist die Leuchtweitenregulierung Pflicht und muss sowieso funktionieren.

Ob du die brauchst, nicht brauchst, eine Niveauregulierung hast oder nicht im dunkeln fährst, ist völligstens Irrelevant. Wenn die nicht funktioniert, => EM (Erheblicher Mangel).

Meistens ist an nem Scheinwerfer oder am Saugrohr n Unterdruckschlauch defekt, groß was kaputt gehen tut an der Einrichtung eigentlich nicht.

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16 Antworten

Zitat:

@TypdelSol schrieb am 04. Juli 2020 um 19:12:45 Uhr:

Beläd man das Fahrzeug allerdings, dann ist erkennbar, dass sich die Scheinwerfer in der Höhe anpassen

Nein, die Niveau Regulierung hebt das Fahrzeug hinten an.

 

Damit ist der Zweck erfüllt, den die Leichtweitenregulierung hat bei Fahrzeugen ohne Niveaulift. Daher sollte das der TÜV Prüfer nicht beanstanden.

Themenstarteram 4. Juli 2020 um 17:49

Zitat:

@nogel schrieb am 4. Juli 2020 um 19:20:33 Uhr:

Zitat:

@TypdelSol schrieb am 04. Juli 2020 um 19:12:45 Uhr:

Beläd man das Fahrzeug allerdings, dann ist erkennbar, dass sich die Scheinwerfer in der Höhe anpassen

Nein, die Niveau Regulierung hebt das Fahrzeug hinten an.

Damit ist der Zweck erfüllt, den die Leichtweitenregulierung hat bei Fahrzeugen ohne Niveaulift. Daher sollte das der TÜV Prüfer nicht beanstanden.

Gibt es irgendetwas schriftliches drüber, das man dem TÜV-Prüfer zeigen könnte?

Ich glaube daß es sich um eine Sicherheitseinrichtung handelt, die bei Vorhandensein funktionieren muß, unabhängig davon ob du sie brauchst oder nicht.

 

Der Tüv-Prüfer wird unweigerlich so antworten: "Und was, wenn die Niveauregulierung ausfällt, wie willst du dann die Scheinwerfer regulieren?"

Zitat:

@TypdelSol schrieb am 4. Juli 2020 um 19:49:09 Uhr:

 

Gibt es irgendetwas schriftliches drüber, das man dem TÜV-Prüfer zeigen könnte?

Nein, das gibt es nicht; man kann da nur mit dem Sinn und dem Zweck der Leuchtweitenregulierung argumentieren, und der ist ja durch Niveaulift erfüllt.

Und es liegt eben der "Sonderfall" vor, daß der 124er schon seit ca. 1985, und über viele Jahre gebaut wurde, die Leuchtweitenregulierung wurde erst 1990 Pflicht.

Ich bin sicher, die LWR wurde bei den 124ern mit Niveaulift nur deshalb (trotzdem) eingebaut, weil es billiger war, als diese bei einzelnen Fahrzeugen wegzulassen.

Im Übrigen haben moderne Fahrzeuge mit Niveaulift auch keine manuelle Leuchtweitenregulierung und Fahrzeuge mit Xenonlicht sowieso nicht, da wird die Scheinwerfereinstellung automatisch geregelt (Pflicht)

Und nochwas: oft ist die Ursache, daß einfach nur Unterdruckschlauch für die LWR abgerutscht/gebrochen ist, also eine preiswerte Reparatur, sodaß auch ein Jungfuchs beim TÜV zufrieden ist.

Im Gegensatz zum S123 hebt die Niveauregulierung den S124 hinten nicht vollständig an. Aus dem Grund moniert der Prüfer mit Recht. Beim S123 konnte man beobachten, dass ein mit 5 Personen und Gepäck beladener Wagen hinten höher stand als vorne, deshalb konnte man beim S123 die Scheinwerfer höher stellen. Das hat man beim S124 geändert.

Da würde ich einfach mal gucken ob die Unterdruckschläuche auch richtig drauf sind.

Bisher war die Leuchtweitenregulierung echt problemlos.

Zitat:

@TypdelSol schrieb am 4. Juli 2020 um 19:12:45 Uhr:

Hallo Forum,

mein Vater fährt eine E-Klasse EZ 1993 (falls Ihr mehr Daten braucht, dann bitte einfach fragen).

Das Fahrzeug hat eine Niveauregulierung und ein Drehrad im Armaturenbrett.

Der TÜV moniert jetzt, das das Drehrad ohne Funktion ist. Man dreht daran, aber an der Höhe der Scheinwerfer ändert sich nichts.

Beläd man das Fahrzeug allerdings, dann ist erkennbar, dass sich die Scheinwerfer in der Höhe anpassen.

Die konkreten Fragen:

Muss das Drehrad funktionieren, ob das Fahrzeug alles von alleine einstellt?

Antwort:

Grundsätzlich gilt beim "TÜV": Was im Fzg eingebaut ist muß auch funktionieren.

Bei (voll-)beladenem Fzg pumpt die Niveauregulierung das Fzg nur hinten hoch, die Vorderachse bleibt durch die Beladung "unten". Deshalb muß das Drehrad funktionieren!

Außerdem stimmt, was @nogel und @Lipton12 schrieben: ...oft ist die Ursache, daß einfach nur ein Unterdruckschlauch für die LWR abgerutscht/gebrochen ist, also eine preiswerte Reparatur, sodaß auch ein Jungfuchs beim TÜV zufrieden ist.

Ich meine, daß bei meinem S124 im Motorraum ein leises Zischen hörbar war, sodaß die undichte Stelle leicht zu finden war (Motor im Leerlauf!).

 

Zitat:

@Guenter49 schrieb am 05. Juli 2020 um 11:34:14 Uhr:

Bei (voll-)beladenem Fzg pumpt die Niveauregulierung das Fzg nur hinten hoch, die Vorderachse bleibt durch die Beladung "unten". Deshalb muß das Drehrad funktionieren!

Naja das würde bedeuten, daß die Scheinwerfer zu tief (!) wären. Das lässt sich auch mit funktionierender LWR nicht ausgleichen.

Auch die Vorderachse geht bei Beladung runter, nur nicht soviel.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Juli 2020 um 12:00:27 Uhr:

Zitat:

@Guenter49 schrieb am 05. Juli 2020 um 11:34:14 Uhr:

Bei (voll-)beladenem Fzg pumpt die Niveauregulierung das Fzg nur hinten hoch, die Vorderachse bleibt durch die Beladung "unten". Deshalb muß das Drehrad funktionieren!

Naja das würde bedeuten, daß die Scheinwerfer zu tief (!) wären. Das lässt sich auch mit funktionierender LWR nicht ausgleichen.

Hallo @nogel, da hast Du natürlich recht. Dann ist wohl meine Erklärung zur Funktion der LWR nicht richtig, alles andere meines Beitrags stimmt aber!

Ich habe hier im Forum noch 2 Beiträge zum Thema gefunden, die vielleicht hilfreich sind:

https://www.motor-talk.de/.../...ellung-der-scheinwerfer-t1569718.html

https://www.motor-talk.de/.../...eitenregulierung-defekt-t2972916.html

Viel Erfolg für @TypdelSol

Den Quatschkram von wegen Niveauregulierung reicht kannst du vergessen.

Es gibt 2 in Frage kommende Rechtsgrundlagen:

a) Bis EZ 31.12.1989 müssen vorhandene Sicherheitseinrichtungen funktionieren. Sprich, wenn sie kaputt ist, kannst du sie theoretisch ausbauen, wobei dass wahrscheinlich mehr Aufwand wäre als eine Reparatur.

b) Ab EZ 01.01.1990 ist die Leuchtweitenregulierung Pflicht und muss sowieso funktionieren.

Ob du die brauchst, nicht brauchst, eine Niveauregulierung hast oder nicht im dunkeln fährst, ist völligstens Irrelevant. Wenn die nicht funktioniert, => EM (Erheblicher Mangel).

Meistens ist an nem Scheinwerfer oder am Saugrohr n Unterdruckschlauch defekt, groß was kaputt gehen tut an der Einrichtung eigentlich nicht.

Themenstarteram 5. Juli 2020 um 16:00

Vielen Dank an alle!

Kurze Zusammenfassung: Ist drin, muss also auch funktionieren!

Und meine Folgefrage, was das Problem sein könnte, wurde auch schon beantwortet! :-)

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 5. Juli 2020 um 17:12:53 Uhr:

Den Quatschkram von wegen Niveauregulierung reicht kannst du vergessen.

Es gibt 2 in Frage kommende Rechtsgrundlagen:

a) Bis EZ 31.12.1989 müssen vorhandene Sicherheitseinrichtungen funktionieren. Sprich, wenn sie kaputt ist, kannst du sie theoretisch ausbauen, wobei dass wahrscheinlich mehr Aufwand wäre als eine Reparatur.

b) Ab EZ 01.01.1990 ist die Leuchtweitenregulierung Pflicht und muss sowieso funktionieren.

Ob du die brauchst, nicht brauchst, eine Niveauregulierung hast oder nicht im dunkeln fährst, ist völligstens Irrelevant. Wenn die nicht funktioniert, => EM (Erheblicher Mangel).

Kaum ist er aus dem Urlaub zurück, ist er auf Krawall gebürstet....... :):)

Nur weil du etwas nicht kennst, ist es noch lange kein "Quatschkram"

Es ist vielmehr genau so, wie ich es oben gesagt habe, das Datum 01.01.1990 hatte ich ja ebenfalls genannt.

Aber ab diesem EZ-Datum ist nur vorgeschrieben:

"...die Neigung des Lichtbündels i [%]

muss sich in Abhängigkeit von der Anbringungshöhe des

Scheinwerfers h[m] bei allen Beladungszuständen in den

im Diagramm dargestellten Grenzen halten. Dies kann eine

handbetätigte oder automatische Leuchtweitenregelung

erforderlich machen."

(Die entsprechende Grafik kann ich hier nicht reinkopieren)

Jedenfalls sind diese Grenzen sehr großzügig, sodaß sie durch eine Niveauregulierung in jedem Fall eingehalten werden.

Das ist auch der Grund, warum manche Sportwagen, 2-sitzer oder Fzge. mir Mittelmotor (sogar OHNE Niveaulift) keine Leuchtweitenregelung brauchen, weil sie beladen nicht hinten "absinken".

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