Niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Fzg.schein
Hallo,
ich fahre nun schon einige Jahre (unwissenderweise) Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex?
(es handelt sich um einen Mitsubishi Colt CJO Bj.2002, 103PS)
Im Fzg.schein vorgeschrieben:
175/70R13 82U (200Km/h)
Eingetragene Höchstgeschwindigkeit: 185km/h
Meine Sommer+Winterreifen:
175/70R13 82T (190Km/h)
Sooo nun meine Frage: Was ist da schief gelaufen? Ich habe das Auto mit den Reifen so vor ca. 2 Jahren vom Händler gekauft und zwischendurch neue Winterreifen bei ATU (steinigt mich, aber waren damals Werkstatttestsieger, 20% Rabattaktion+kostenlose Reifenmontage+Wechsel) anhand des Fzg.scheins bestellt und ebenfalls Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex T bekommen.
Beim TÜV vor ca. 1 Jahr ist dies auch nicht aufgefallen bzw. war kein Problem, oder ist es doch erlaubt?
Beste Antwort im Thema
Deine montierte Bereifung ist so zulässig.
Nachstehend die aktualisierte Rechtsprechung:
http://www.brv-bonn.de/.../20121022_NL_zulaessige_Bereifung.pdf
33 Antworten
Hi, nochmal genau nachgelesen und jetzt auch verstanden!
Hatte im schon Februar 2 Dunlop's mit V-Speedindex gekauft, zukünftig weiß ich das H ausreicht.
Danke für den Hinweis!
Ich gehe lieber auf Nummer Sicher. Vielleicht schon zu viel erlebt, daß Autos schneller laufen als eingetragen (besonders bergab und/oder mit Rückenwind, aber manche auch wegen Tiefstapelei des Herstellers) und wie wenig Toleranz bei Reifen bezüglich Tempo eingeplant ist.
Hi Leute, Ich habe ne frage. Beim Tüv ist meinT Auto(Audi A4 2002, max v 212) durchgefallen wegen zu niedrigen reifen Index. Meine frage: wenn Ich winter reifen montiere 195/65R15 91T + ankleber max v 190km/h kann ich Tüv bestehen?
Ja
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Hallo.
Ich wollte keinen neuen Thread eröffnen und dieser hier passt von der Thematik exakt zu meiner Frage, die ich habe.
Bei unserem Fahrzeug sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 15.1 und 15.2 Reifen der Dimension 225 45 R17 91W (= bis zu 270 Km/h) eingetragen, und das obwohl unter T 228 Km/h eingetragen sind.
Selbst wenn der Sicherheitszuschlag gelten sollte - was nicht der Fall ist, denn unter B sind 06.07.2010 sowie unter K e1*2007/46*0316*01 eingetragen - dürften wir doch im jeden Fall Reifen mit dem Geschwindkeitsindex V (= 240 Km/h) fahren, oder?
Muss man das dann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 korrigieren lassen?
Vielen Dank!
Grüße.
Zitat:
@Foggy schrieb am 5. Mai 2019 um 18:53:25 Uhr:
Wo ist das Problem??
Die V Ausführung wird natürlich deutlich günstiger sein als die W Ausführung.
Nen anderen Grund außer den Preis kann ich mir nicht vorstellen
Die benötigte Größe wird mit SI „Y“ häufig günstiger angeboten, als mit SI „V“.
Auch 225/45 R17 94V wäre eine Option.
Glaube kaum das die V Ausführung da groß günstiger ist.
Der Großteil der Sommerreifen in der Größe hat inzwischen W oder Y, die sind dann auch nicht teurer.
Sehe gerade das Gummihoeker mir zuvorgekommen ist 😉
Auch mit dem 94V...
Zitat:
@Unimog8000 schrieb am 5. Mai 2019 um 18:55:36 Uhr:
Zitat:
@Foggy schrieb am 5. Mai 2019 um 18:53:25 Uhr:
Wo ist das Problem??Die V Ausführung wird natürlich deutlich günstiger sein als die W Ausführung.
Nen anderen Grund außer den Preis kann ich mir nicht vorstellen
Wenn man da dann ein großes Problem mit gar dann sollte man überlegen ob man die falsche Reifengröße fährt.
Es gibt bestimmt noch günstigere Größen dze man fahren darf.
Wieder ein Pfennigfuchser....
Ich habe hier nicht nach Meinungen gefragt, die mich im Übrigen auch überhaupt nicht interessieren.
Vielen Dank an alle, die sich sachlich und fachlich zu meiner Frage geäußert haben. Ihr konntet mir definitiv weiterhelfen.