Nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentl. Plätzen

Hi,
darf ein nicht funktionierendes Fahrzeug (Mofa, Motorrad, Auto, oder auch E-Rollstuhl) welches Zulassungs oder Versichersicherungspflichtig ist , auf öffentl. Wegen geschoben werden wenn es nicht versichert ist?

z.b. wenn ich ein Mofa kaufe ohne Nummernschild, darf ich das auf dem Gehweg nach Hause schieben?

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Ein Auto auf dem Gehweg nach Hause schieben?
Stelle mir das gerade bildlich vor. 😁

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Zitat:

@sirpomme schrieb am 9. Mai 2015 um 22:23:29 Uhr:


und wenn man auf dem Gehweg ein Unfall verursacht?

Dann haftest Du, ob es Mofa oder ein großer Rollkoffer ist, spielt keine Rolle.

Schieben ist keine Fahrzeug-Nutzung im verkehrsrechtliche Sinn, damit bist Du dann Fußgänger mit Gepäck. Es gilt §1 mit dem Verbot der vermeidbaren Behinderung bzw. Verbot der Gefährdung.

Auto fällt da aufgrund seiner Größe schon in das Raster, ein Mofa oder auch Motorrad ist bei halbwegs sinniger Handhabung - Platz lassen bei "Gegenverkehr" - rechtlich völlig in Ordnung.

Zitat:

Wenn ich mein nicht fahbereites Auto aus der Garage schiebe auf öffentl. Gelände (kleine sehr wenig befahrene Seitenstrasse) um ein anders Auto rein zu fahren, und den Defekten direkt wieder davor schiebe, darf ich das nicht. Wenns ein Motorrad wäre dürfe man schon?

Richtig, denn wenn Du das Auto "draußen" kurz stehen lässt um den anderen Wagen in die Garage zu fahren, dann hältst bzw. parkst Du im öffentlichen Straßenbereich - und Halten/Parken ist eine Nutzung.

Wobei hier schon das Schieben kritisch sein könnte. Aufgrund von der Größe eines PKW, dem Verkehr und dessen übliche Geschwindigkeit an der Stelle, kann hier schon eine deutliche Behinderung bis zu einer Gefährdung vorhanden sein.

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