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nicht zugelassene reifen (erfahrungsaustausch)

Themenstarteram 1. Juni 2011 um 15:28

vor 2 jahren hab ich bei einem händler, meinem sohn ein auto gekauft, bei den preisverhandlungen gabs noch neu tüv und einen satz winterrreifen auf felgen dazu.

letztens mußte er zum tüv und hatte noch die winterräder drauf.

er mußte die reifen eintragen lassen da sie nicht von der größe her eingetragen waren. der tüv gutachter hat zwar gleich ein gutachen erstellt (41,- plus mächensteuer)jetzt kommt noch die eintragung bei der zulassungsstelle dazu.

ich glaube dem händler der mir das auto mit den rädern verkaut hat muß ich mal auf die füße treten, oder was meint ihr?

mein sohn ist doch jetzt 2 winter ohne betriebserlaubnis gefahren, zum glück ist nichts passiert und die kosten werd ich auch versuchem dem burschi aufzudrücken.

oder was meint ihr, schließlich hat er mir ja die räder zu dem auto verkauft.

hp

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Juni 2011 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Nach zwei Jahren?

Was meinst Du was der Dir erzählen wird?

Sowas muss man gleich reklamieren oder garnicht.

Das ist dasselbe wie mit dem Wechselgeld an der Supermarktkasse.

Gleich nachzählen oder gut sein lassen.

was der mir erzählen wird?

bei diesem händler haben wir in dem letzten 7 jahren 2 neuwagen 70t eus plus den gebrauchten 6t eus gekauft. alle service und rep. atbeiten machen lassen. ALLES bar bezahlt. sollte er bei meiner reklamation nur mit der wimper zucken MUß ich das autohaus wechseln.

mir geht es nur darum ob ich im recht bin, muß ich wirklich noch kontrollieren ob die räder , die ich zu einem gekaufen auto dazu bekomm auch wirklich passen oder ob ich mich nicht darauf verlassen kann dass die passen müssen.

er ist der fachmann, nicht ich.

ich mach mir jetzt keinen kopf wegen der reifen eintagungskosten von ca 70,- eus wollte nur wissen wie stark ich mit den füßen auftreten darf.:D

hp

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Themenstarteram 7. Juni 2011 um 18:44

SO, der fall ist erledigt, war überhaupt kein problem, ich habe freundlich angefragt wegen der rechnungsposition für das räder gutachen. der chef meinte nur wörtlich: ganz klar, wenn das die räder von uns sind wird die position von der rechnung gestichen. gesagt, getan. er sah sich das gutachen an und meinte dann nur, mein sohn müßte jetzt zu den winterrädern halt immer das gutachen mitführen.

jetzt meine frage: im gutachten steht es müsse noch eingetragen werden auf der zulassungsstelle.

ist das wirklich nötig oder reicht das mitführen, des gutachtens? es steht ja eh nix mehr in den neuen scheinen.

hp

eine Änderung der Fz.-Dokumente ist nur bei Prüfungen nach StVZO §21 oder besser wie ich finde bei §19.2 erforderlich, §19.3 stellt diese Fz.-Dokumentenänderung zurück, aber sie muss dann erfolgen bei der nächsten Befassung mit dem Amt: bei Ummeldung, Abmeldung, Wiederanmeldung etc. damit kann man sich aber ja paar Jahre Zeit lassen und dann muss das Amt dies noch akzeptieren, bei der 21er oder 19.2 müssen sie es nicht und machen es nach Jahren auch nicht mehr!

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