Nicht telefoniert trotzdem 1 Punkt 60Euro

Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig:
Folgender Sachverhalt:
Ich unterwegs mit meinem Auto, hole das Handy aus meinem Rucksack.
Genau in diesem Augenblick neben mir die Freundlichen in Grün, sehen den Vorgang und ich werde angehalten.

Nun der Vorwurf und Strafe 'Benutzen des Handy's im Strassenverkehr'
Auch die Aussage meinerseits ich habe nicht telefoniert
Und habe eine Audifreisprecheinrichtung hat nicht interessiert.

Jetzt meine Frage.
Kann ich dafür überhaupt bestraft werden?

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Ja, der Schadenfreude kann man sich offensichtlich immer wieder sicher sein.

Trotzdem ist es in Zeiten von Bemmen, Zigaretten, am Gemächt kratzen, im iDrive herumspielen ziemlich weltfremd.

Wenn er ein 2m Funkgerät aus dem Rucksack holt, oder einen Schokoriegel, wäre alles okay.
Weltfremd!

cheerio

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Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Darf ich das Handy eigentlich während der Fahrt aus der Tasche nehmen, an meiner Handyhalterung anbringen und anschließend bedienen?

Nein, du darfst es nicht aufnehmen, vorher in die Halterung stecken, dann kannste sms tippen wie du magst.

Ich weiß das Gesetz ist total Weltfremd es wurde von Politkern gestrickt die hinten im Auto sitzen.

Kannst du das mit einem Gesetzestext oder zumindest einem Urteil belegen?

Zitat:

Original geschrieben von projekt81


Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig:
Folgender Sachverhalt:
Ich unterwegs mit meinem Auto, hole das Handy aus meinem Rucksack.
Genau in diesem Augenblick neben mir die Freundlichen in Grün, sehen den Vorgang und ich werde angehalten.

Nun der Vorwurf und Strafe 'Benutzen des Handy's im Strassenverkehr'
Auch die Aussage meinerseits ich habe nicht telefoniert
Und habe eine Audifreisprecheinrichtung hat nicht interessiert.

Jetzt meine Frage.
Kann ich dafür überhaupt bestraft werden?

Danke euch

Das OLG Köln ist folgender Auffassung:

Der Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 I a StVO erfasst nicht das Aufnehmen des Geräts, um es lediglich von einem Ablageort an einen anderen zu legen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Funktelefon08.php

OLG Düsseldorf sieht es ähnlich:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Funktelefon17.php

ABER:
AG Ratzeburg schreibt z.B.:
Das Halten des Handys in der Hand ist ordnungswidrig, wenn es zur Vor- oder Nachbereitung einer Kommunikation dient.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Funktelefon05.php

Jetzt müsstest Du mal erklären wozu Du das Handy aus Deinem Rucksack holst, zur Vorbereitung für ein späteres Telefonat, oder nur weil es dem Handy im Rucksack vielleicht allein zu langweilig war 😉

das habe ich eben in einem anderen Forum gefunden:

"Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann jedenfalls in dem bloßen Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO gesehen werden (vgl. OLG Köln NJW 2005, 3366, 3367; zustimmend: Schäpe DAR 2005, 696, 697; Scheffler NZV 2006, 128, 129). Denn bei einer solchen Handhabung fehlt jeglicher Bezug zu einer gerätetechnischen Bedienfunktion. Ein Kraftfahrzeugführer muss nach dem erkennbaren und verstehbaren Wortlaut der Verbotsvorschrift nicht damit rechnen, dass bereits das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons sanktioniert wird. Es wäre auch nicht einsichtig, eine solche funktionsneutrale Tätigkeit bei einem Mobiltelefon anders zu bewerten als bei sonstigen im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen (z.B. Getränkeflasche, Zeitschrift, Zigarettenschachtel). "

Ich hole mein handy in der Regel raus um das Navi zu aktivieren, das sollte ja somit legal sein. PUH

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Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Kannst du das mit einem Gesetzestext oder zumindest einem Urteil belegen?

§23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Kannst du das mit einem Gesetzestext oder zumindest einem Urteil belegen?
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Jetzt noch ein bis zweimal lesen und vielleicht erkennst du deinen Irrtum :-)

Moin!

Lege Einspruch ein.
Klappte bei mir auch. Hatte auch nur das Handy vom Sitz in die Ablage gelegt.

Gruß,
M. D.

Letztens fiel mir während der Fahrt ein dass mein Smartphoneakku fast leer war. Also an der nächsten roten Ampel kurz den Motor ausgemacht, Ladekabel ran und das Handy in die Ablage gelegt und dann den Motor wieder gestartet...

Hätte ich mir also eventuell sparen können.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Moin!

Lege Einspruch ein.
Klappte bei mir auch. Hatte auch nur das Handy vom Sitz in die Ablage gelegt.

Gruß,
M. D.

Man bedenke: Ein Bürger lügt immer, ein Polizist sagt immer die Waheit ...

So jedenfalls mein Eindruck der Richtervorbehalte, wenn ich so manche Urteile lese ...

Auch wenn ich diese Regelung für totalen Quatsch halte, aber welcher normal handelnder Mensch holt während der Fahrt das Handy aus dem Rucksack?

Stimmt, ich vergaß, dafür Entschuldigung, wir sind ja mittlerweile Sklaven dieser Teile.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Auch wenn ich diese Regelung für totalen Quatsch halte, aber welcher normal handelnder Mensch holt während der Fahrt das Handy aus dem Rucksack?

Stimmt, ich vergaß, dafür Entschuldigung, wir sind ja mittlerweile Sklaven dieser Teile.

wenn man nix zum thema zu sagen hat, warum postet man dann? es tut auch nix zur sache WARUM er das getan hat.

Fakt ist: anfassen gerne, aber dabei darf man es nicht verwenden - umplatzieren ist definitiv erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Auch wenn ich diese Regelung für totalen Quatsch halte, aber welcher normal handelnder Mensch holt während der Fahrt das Handy aus dem Rucksack?

Stimmt, ich vergaß, dafür Entschuldigung, wir sind ja mittlerweile Sklaven dieser Teile.

wenn man nix zum thema zu sagen hat, warum postet man dann? es tut auch nix zur sache WARUM er das getan hat.

Fakt ist: anfassen gerne, aber dabei darf man es nicht verwenden - umplatzieren ist definitiv erlaubt.

Weil ich es so halte wie Du.

Oder hat Dein Erguß was mit dem Thema zu tun?

Wenn ja, erläutere mir bitte die thematische Relevanz der von Dir getroffenen Aussage.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall



[.....]
Ich hole mein handy in der Regel raus um das Navi zu aktivieren, das sollte ja somit legal sein. PUH

Definitiv nein! Oder wie aktivierst du das, ohne das Handy dabei zu bedienen? 😕

Ich habe das überspitzt mit dem heiligen Gral dargestellt. Im Gesetzestext steht das bloße Berühren natürlich nicht so drin, aber wie man häufig erlebt, macht sich der Polizist die Situation so, wie er sie sich denkt und dann versuch mal dem zu widersprechen.
Ein Polizist darf nie lügen, da hast Du als Ottonormal das Nachsehen.
Dass sie ab und zu trotzdem lügen, steht auf einem anderen Blatt.

Mir wurde auch schon vorgeworfen, ich wäre nicht angeschnallt gewesen, obwohl der Beamte das von seiner Position aus niemals hätte sehen können - und ich nebenbei angeschnallt war, weil das für mich eine Selbstverständlichkeit ist.
Aber da kannst du einen Handstand machen, das interessiert keinen, du bist nicht angeschnallt gewesen und fertig.

Und dann wird beim Rucksack einfach behauptet, das Telefon hätte geklingelt und Verbindungsnachweise zählen nicht als Beweismittel, fertig sind die mit dir.

cheerio

Und wenn es klingelt man es in die Hand nimmt aber nicht ran geht?

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