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Nicht angeschnallt gefahren

Hey Leute,

ich war vorgestern mit paar Kollegen von der Arbeit auf einem Event, dann bekam ich aber einen dringenden Anruf von der Arbeit und musste mich total beeilen. Ich war sehr unter Stress und habe mich in der Eile vergessen anzuschnallen und bin schnell losgefahren. Natürlich habe ich auf einer Straße dadurch auch die Geschwindigkeit überschritten und wurde geblitzt.. ich frage mich nun wie viel Bußgeld ich dafür zahlen muss. Hier steht (https://www.bussgeldkataloge.eu/deutschland/anschnallpflicht.html), dass es ca 30 Euro sein werden wenn man sich nicht anschnallt während der Fahrt.. aber ich habe ja zudem noch die Geschwindigkeit überschritten. Was meint ihr was das für ein Betrag sein wird?

LG Jan

Beste Antwort im Thema

Unabhängig des eigentlichen Verstoßes: wer "mal eben vergisst" sich anzuschnallen, macht dies unter Garantie öfters so.
Das Anschnallen kostet keine Zeit und kann auch während der Fahrt, welche man ja nicht aus dem Stand heraus mit überhöhter Geschwindigkeit beginnt, erfolgen. Selbst wenn, könnte man sich dann immer noch anschnallen.
Davon abgesehen "vergisst" man das auch nicht mal einfach so. Entweder man macht es, oder eben absichtlich nicht.

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Da nicht angegeben ist, wie hoch das Tempo war, ist jeder Kommentar sinnlos. In der Regel wird der höhere Verstoß geahndet.

Hallo Motorjan.
Es wird beides geahndet. Also deine 30 Euro für den Gurt und je nach Geschwindigkeit mindestens das Gleiche nochmals.

Gruß

Hallo R129.
Wenn zwei dasselbe tun...... kommt unterschiedliches heraus. Bist du sicher, dass nicht beides geahndet wird?

Gruß

Ich hatte schon mal ein Geschwindikeitsticket mit mausgrauem Foto. Bei der Nachfrage wurde halt die Aussage getroffen, dass der Bescheid automatisch versendet wird und sich das Foto niemand anschaut, erst bei der Nachfrage o. Widerspruch wird dann mal hingesehen.

Hatte aber auch schon mal ein Ticket mit gleichem Vorfall als Tateinheit.

TE, deine Story ist ja süß, aber so ganz glaube ich dir die Begründung nicht. 😎

Was an Strafe kommt - abwarten.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. August 2018 um 10:14:47 Uhr:


Hallo R129.
Wenn zwei dasselbe tun...... kommt unterschiedliches heraus. Bist du sicher, dass nicht beides geahndet wird?

Gruß

Bin ich.

editiert - musste doch nicht sein 😉

twindance / MT-Moderation

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. August 2018 um 12:26:27 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. August 2018 um 10:14:47 Uhr:


Hallo R129.
Wenn zwei dasselbe tun...... kommt unterschiedliches heraus. Bist du sicher, dass nicht beides geahndet wird?

Gruß

Bin ich.

Dann halte ich die Schnauze.

Gruß

Im Allgemeinen bekommst nur einen Bussgeldbescheid über den ,,schwereren ,,Verstoss. Und das ist meist das zu schnelle Fahren.
Auf den Blitzerfotos ist oft nicht zweifelsfrei zu erkennen, ob man überhaupt den Gurt angelegt hat.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 21. August 2018 um 10:23:04 Uhr:


Ich hatte schon mal ein Geschwindikeitsticket mit mausgrauem Foto. Bei der Nachfrage wurde halt die Aussage getroffen, dass der Bescheid automatisch versendet wird und sich das Foto niemand anschaut, erst bei der Nachfrage o. Widerspruch wird dann mal hingesehen.

Hatte aber auch schon mal ein Ticket mit gleichem Vorfall als Tateinheit.

Dieses Mausgraue, im Bescheid eig. schlechte Bild ist in Wirklichkeit ein hochauflösendes Foto.

Ein Spezl bekam mal das original, weil er Einspruch einlegte.
Auf dem Bild konnte er sehen, er war nicht rasiert....

Normal aber interessiert das Bild als solches tatsächlich erst mal keinen.
Ausserdem machen die Geschwindigkeits-Kontrolle, und keine Anschnall-Kontrolle.

Es wird also wahrscheinlich nur auf den Geschwindigkeits-Überschuss ein Ticket kommen.

Gruß Jörg.

Hallo.
Habe ja versprochen die Schnauze zu halten. Deshalb schreibe ich. Es gibt Geschwindigkeitskontrollen für LKW, bei denen rauschst du auf Grund der Fahrzeug Höhe mit dem KOM auch rein. Bist du nicht angeschnallt bekommst du einen Bußgeldbescheid für den fehlenden Gurt (wenn es dumm läuft der Reisebegleiter gleich dazu). Allerdings gibt es in diesem Fall keine Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung ( Bus 100 LKW 80) somit bleibt nur noch der Gurt. Sonst hätte sich ja das Bild nicht gelohnt.

Gruß

es wird aber nicht jedes hochauflösende Foto persönlich begutachtet. Ich tendiere auch dazu, dass es beim Geschwindigkeitsverstoß bleibt. Falls nicht, ist es aber in jedem Fall tateinheitlich, dann gibt es für den zweiten Verstoß 50% Rabatt.

Unabhängig des eigentlichen Verstoßes: wer "mal eben vergisst" sich anzuschnallen, macht dies unter Garantie öfters so.
Das Anschnallen kostet keine Zeit und kann auch während der Fahrt, welche man ja nicht aus dem Stand heraus mit überhöhter Geschwindigkeit beginnt, erfolgen. Selbst wenn, könnte man sich dann immer noch anschnallen.
Davon abgesehen "vergisst" man das auch nicht mal einfach so. Entweder man macht es, oder eben absichtlich nicht.

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