NfA-Abzug bei Teilkaskoschaden (Hagel) mit fiktiver Abrechnung rechtens ?
Hallo,
ich habe bei meinen BMW 325d Touring ,EZ 05/2008 140000 km Top Zustand VK versichert, einen Hagelschaden.
Mir wurde von meiner Versicherung ein Lack und Karroseriezentrum genannt wo ich einen KVA machen lassen sollte. Der KVA belief sich auf 2627,71 Euro.
Ich habe mich für eine fiktive Abrechnung entschieden.
Jetzt habe ich die folgende Entschädigung erhalten.
Sie erhalten per Überweisung eine Entschädigung von 1.784,43 EUR.
Den Betrag haben wir wie folgt errechnet:
Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag 2.208,16 EUR
bedingungsgemäßer Abzug "neu für alt" für Lackierung (25 %) 273,73 EUR
abzgl. Selbstbeteiligung 150,00 EUR
Gesamtbetrag 1.784,43 EUR
Nun meine Frage: Ist ein "Neu für Alt Abzug" bei fiktiver Abrechnung rechtens ??
Bitte um Infos.
Vielen Dank im Voraus !
Beste Antwort im Thema
Schau in die AKB, die geben doch an, dass das bedingungsgemäß sei.
19 Antworten
Der Abzug NFA wird bei Lackierung immer erst ab einem gewissen Alter des Fahrzeug abgezogen. Bei dem einem ist es nach 4 Jahren, bei dem anderen nach 6 Jahren und bei wiederum anderen gibt es keinen Abzug, weil sie sich für einen besseren und meist teureren Vertrag entschieden habe. Aber heute wird ja immer nur nach der Geiz-ist-geil Mentalität der günstigste Vertrag gebucht. Wer billig kauft, kauft dann durchaus auch mal eine billige Leistung ein. Nur davon will man dann meist nichts von wissen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. September 2017 um 19:54:12 Uhr:
Klugscheissmodus
Wenn man die mwst abzieht hat man nicht 19% weniger.
sondern ? 😉
Gut, die bekommt mann wieder, wenn mann nachweisen kann, das der
Wagen repariert wurde..
Grüße
Falsch, die bekommt man wieder wenn man nachweisen kann das man Sie auch bezhalt hat, und die Versicherung holt Sie sich dann vom Staat wieder.
MfG
Mike
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Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 13. September 2017 um 10:46:28 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. September 2017 um 19:54:12 Uhr:
Klugscheissmodus
Wenn man die mwst abzieht hat man nicht 19% weniger.sondern ? 😉
Gut, die bekommt mann wieder, wenn mann nachweisen kann, das der
Wagen repariert wurde..Grüße
mir ging es eher um einen mathematischen Denkfehler von dir.
Die Mwst wird vom Netto gerechnet. Wenn man also nun vom Brutto die MwsT wegrechnet hat man (vom Brutto ausgehend) nicht 19% weniger sonder nur um die 16%.