Neuwagenentschädigung - was würdet ihr tun?

VW T7 Multivan

Nach dem ich mit Spannung letzte Woche meinen MV abgeholt habe und alle super zufrieden mit dem Auto sind. Kam heute der erste Rückschlag auf uns zu. Ich habe einen Reisepass abgeholt und kam nach 10 min zum Auto zurück und habe einen "schönen" Streifschaden auf der Fahrerseite festgestellt.
Nach dem ich keine Verursacher gefunden habe, habe ich die Polizei informiert. In der Wartezeit ist dann jemand auf mich zugekommen und hat mir seine Schuld gestanden.

Jetzt kreisen natürlich meine Gedanken darüber, was ich alles für Möglichkeiten habe. Klar reparieren ist eine Option, aber dann hat man natürlich ein Unfallfahrzeug. Wertminderung zahlt auch die Versicherung, das ist mir klar.

Ich gehe aber davon aus, dass die Fahrertür und die Schiebetür neu gemacht werden und habe Angst das der Farbton dann nicht komplett gleich ist. Bisher habe ich immer einen Unterschied gesehen, bei den Autos wo so etwas gemacht wurde.

Der MV ist keine Woche zugelassen und hat nichteinmal 500km auf der Uhr. Da fände ich es schon grenzwertig mit so einem Schönheitsfehler herum zu fahren. Ganz ab von der Tatsache dass er sich schlechter verkaufen lassen würde.

Im Netz habe ich davon gelesen das man bei ganz neuen Autos diese auch gegen neue Autos wandeln kann. Deshalb mein Post hier und ich wollte wissen ob jemand von euch damit vielleicht Erfahrung hat oder mir einen Anwalt etc. Empfehlen kann.

PS: Höhe des Schadens kann ich noch nicht sagen, habe erst am Freitag einen Termin beim Gutachter.

Streifschuss
15 Antworten

Ich war letzten Freitag in der Werkstatt und dort wurde ein Gutachten erstellt. Es müssen beide Türen erneuert werden, zusätzlich dazu wird noch eine Lackierung der ganzen Seite empfohlen.

Gesamtkosten für die Reparatur wären ca. 10000€ dazu kommt noch eine Wertminderung von 1200€.

Mir wurde auch empfohlen einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen und mit diesem habe ich auch die Möglichkeit der Neuwagenentschädigung besprochen. Er hat beides bei der gegnerischen Versicherung angefragt und wir warten nun auf deren Stellungnahme.

Eine fiktive Abrechnung wurde mir - auch wie es hier schon gut beschrieben wurde - nicht empfohlen. Die Gutachterin muss im Anschluss der Reparatur, diese auch überprüfen und bestätigen, damit auch in Zukunft ggf. Schäden abgerechnet werden können.

Der Wiederbeschaffungswert wurde auch fast mit dem Bruttolistenpreis angegeben. Was theoretisch einer Neuwagenentschädigung zugute kommen könnte.

Ich glaube nur dass man nicht kurzfristig an ein Multivan kommt der den Vorstellung entspricht.

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