Neuwagenbestellung und Insolvenz des Freundlichen

Volvo S60 1 (R)

Tach auch alle zusammen.
Ich stöbere schon seit einiger Zeit im Forum herum und muß an Euch ein dickes Lob aussprechen für die vielen interessanten Themen und den qualifizierten Antworten.
Ich bin schon seit langem ein begeisterter Volvo Fan und fahre nach dem 940er, dem V40 nun einen XC70. Ein tolles Auto, das ich aber jetzt verkauft habe, da ich mir einen Dickelch XC90 D5 Summum bestellt habe.
Soweit so gut. Ich warte nun schon seit 10 Wochen auf die Lieferung. Bestätigter Termin von Volvo war diese Woche. Aber wie ich vor ein paar Tagen erfahren mußte, ist mein Freundlicher in die Insolvenz gegangen.Solange die Frage der Liquidität des Freundlichen nicht geklärt ist, sitze ich da und warte auf die Dinge die da kommen. Der Geschäftsführer gibt ausweichende Antworten, ich weiß nicht ob Volvo meinen Freundlichen überhaupt noch beliefert, der Insolvenzverwalter hat seine Arbeit gerade erst aufgenommen und ich stehe jetzt da mit meinem Vertag und unverbindlichem Liefertermin. Mehr als nur ärgerlich!!!!!!!!!

Ich habe heute Vovo angeschrieben ob sie mir helfen können, denn noch Monate ohne einen Elch kann ich weder beruflich noch privat verkraften.
Wer von Euch hat schon ähnliches erlebt?

Theo

36 Antworten

25 Filialen, du hast LER als Kennzeichen - dann ists wohl der Autopark Brau mit Haupt

Hi Gseum!

Du hast mit Deinem Beitrag den Nagel auf den Kopf getroffen.
Genau das was Du schreibst befürchte ich auch. Durch die Größe der Firma kann sich alles sehr lange hinziehen. Ich habe mit Volvo direkt Kontakt aufgenommen, mal sehen was die sagen. Auch habe ich mich schon von einem Anwalt beraten lassen was zu tun ist. Da mein Liefertermin als unverbindlich angegeben wurde und das Insolvenzrecht hier greift habe ich nach derzeitigem Stand der Dinge kaum eine Chance aus meinem Vertrag rauszukommen.

Derzeit ist nur ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestell der sicherlich im Moment andere Dinge zu tun hat als sich um einen einzelnen Vertrag zu kümmern. Ich denke hier geht noch einige Zeit ins Land bevor es zu einer Entscheidung kommt. Ich hoffe nur das ich jetzt nicht Monate warten muß um endlich an mein Auto zukommen.

Elchraider

Hallo

Gerne hätte ich einmal gewußt, ob einige unter Euch sind, die schon einmal in solch eine Lage gekommen sind. Vielleich hat ja der Eine oder der Andere Bekannte denen so etwas wiederfahren ist, damit ich mir ein Bild machen kann wie und vor allen in welchen Zeiträumen so etwas abläuft.

Schönes Wochenende

Theo

Re: 25 Filialen, du hast LER als Kennzeichen - dann ists wohl der Autopark Brau mit Haupt

Zitat:

Original geschrieben von elchraider


... Ich hoffe nur das ich jetzt nicht Monate warten muß um endlich an mein Auto zukommen. Elchraider

Hoffen und Beten gehört in die Kirche - sorry! Aber formuliere ein verbindliches Einschreiben, setze eine Frist (bis zu der Du eine eben verbindliche Auskunft wünscht) und drohe an, dass Du Dich ansonsten nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden siehst (da Du ja davon ausgehen musst, dass die andere Vertragspartei diesen ja nicht mehr erfüllen kann, wenn Sie noch nicht mal auf diese verbindliche Auskunft antworten kann).

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (oder seh ich das nun zu blumig? ;-)

Ich schließe mich dem xc-Fan leider an 🙁

Ob dein 🙂 in Insolvenz geht, oder ob Volvo einfach Lieferschwierigkeiten hat ist bei dem Vertrag doch unerheblich, oder?

Wie wolltest du denn die Wartezeit überbrücken, wenn du den Wagen beruflich brauchst? So wie ich dich verstanden habe, hast du deinen Alt-Elch bereits früh verkauft?

Wie sieht es denn mit einem Leihwagen aus? Nein, natürlich nicht über den Händler, sondern vielleicht über den ADAC, oder deine Versicherung? Mir hat mein Versicherungsmakler netter Weise seinen Firmensmart angeboten, als SAAB Lieferprobleme hatte.

Ist der 🙂 nicht nur "Makler", der zwischen dir und Volvo einen Vertrag zustande bringt?

Auch wenn sich das nicht so liest... Viele mitfühlende Grüße aus dem Westen von

Dietmar

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Hallo Elchraider,

ich war im Jahre 2000 in einer ähnlichen Situation. Auch mein Vertragspartner wurde aus mir unbekannten Gründen nicht mehr von Volvo beliefert.
Problematisch ist die gesamte Vertragssituation. Du hast einen Vertrag mit dem Händler, der Händler hat einen Vertrag mit Volvo. Volvo Deutschland ist als Importeur der verlängerte Arm des Herstellers.
Zuerst solltest Du klären, ob überhaupt ein Vertrag zwischen Dir und dem Händler besteht. In meinem Falle war es das nur, weil ich auf einer schriftlichen Auftragsbestätigung bestanden habe. Hier musst Du das Kleingedruckte genau studieren.
Danach musst Du Deinen Händler in Lieferverzug setzen, etwaige Fristen findest Du ebenfalls auf Deinem Vertrag oder in den AGB des Händlers. Wenn die Frist erfolglos abgelaufen ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Wenn Volvo dann auch den Vertrag mit dem Händler löst und Dein Auto schon existiert, kannst Du versuchen, genau diesen Wagen über einen anderen Händler zu kaufen. Da das dann auch im Interesse von Volvo liegt, schliesslich ist das Auto individuell von Dir zusammengestellt worden, wird Dir Volvo sicher, ebenso wie mir damals, helfen.
Falls der Kaufpreis dann höher sein sollte, besteht noch die Möglichkeit, den ursprünglichen Händler wegen Schadenersatz in Regress zu nehmen. Das ist aber durch die Insolvenzsituation eher schwierig; wo nichts mehr ist, kann man auch nichts holen. In meinem Fall hat es geklappt, ausserdem hat sich Volvo auch noch finanziell beteiligt.

Dies sind meine eigenen Erfahrungen; auf jeden Fall solltest Du Dich nach Klärung Deiner speziellen Situation von einem Anwalt beraten lassen.

Viel Glück und lass den Kopf nicht hängen
Steamboat (mit viel Verständnis für die Situation)

Hallo an Alle!

Vielen Dank für Eure gute Vorschläge.
Ich denke ich werde zunächst einmal so verfahren wie Steamboat reagiert hat als er in solch einer Situation war.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten was jetzt so in der kommenden Woche passiert.

Elchraider

Zitat:

Original geschrieben von elchraider


Hallo an Alle!

Vielen Dank für Eure gute Vorschläge.
Ich denke ich werde zunächst einmal so verfahren wie Steamboat reagiert hat als er in solch einer Situation war.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten was jetzt so in der kommenden Woche passiert.

Elchraider

Ich wünsche Dir jedenfalls, dass Du möglichst schnell Klarheit hast und DEIN Elch den Weg zur Dir findet .....

Gruss

S60T5

Zitat:

Original geschrieben von Elkman


Wenn die Insolvenz eröffnet ist, gibt es an erster Stelle nunr einen Gläubiger: Der Fiskuss - unter der Annahme, dass noch Steuern (z.B. USt.) zu zahlen sind.
Falls dann noch was übrig ist, wird i.d.R. auf die angemeldeten Forderungen verteilt.
...
saluti
Torsten

Das stimmt so nicht. Steuerforderungen sind nicht bevorrechtigt.

Hmm, wäre nicht das Lesen des Vertrages (inkl. des Kleingedruckten!) erste Maßgabe? Dort steht drin, was Dich zum Rücktritt, der Kündigung etc. gegenüber Deinem Ex-Händler berechtigt und was für Pflichten Du hast! 😁

Manchmal gibt es sogar Klauseln für die sofortige Kündigung im Insolvenzfall. Ob dies bei Auto-Kaufverträgen üblich ist, weiss ich persönlich allerdings nicht.

Auf den Insolvenzverwalter würde ich als "good will" von Deiner Person einmal schriftlich zugehen und um Abstimmung einer Lösung bitten. Erfahrungsgemäß passiert da nichts, aber ich halte es für eine konstruktive Vorgehensweise.

Erst dann würde ich auf Volvo zugehen, mit Deinen Erkenntnissen.

An die Spezies hier: Ist der Vertrag nicht eigentlich ein Vermittlungsauftrag mit dem Händler und kein Kaufvertrag im klassichen Sinne?

Ist ja traurig hier, was verschiedene Laien hier für Rechtsberatung abgeben:

Wann Du vom vertrag zurücktreten kannst, steht erstmal schon im Gesetz:

§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

(habe mal kurz den § geändert, weil ich einen Fehler beim kopieren gemacht habe)

Wenn ein Fälligkeitstermin nicht im Vertrag steht, muß die Leistung erst fällig gestellt werden, dass heißt, der Händler und vorsorglich der Verwalter müssen zur Lieferung aufgefordert werden.

BGB § 271 Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Danach kann grundsätzlich wie oben verfahren werden. In der Insolvenz gibt es außerdem noch folgende Vorschrift zu beachten, die einem weiterhilft (ab Verfahrenseröffnung):

InsO § 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters

(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.

(2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen.

Also: wenn der Verwalter nicht Erfüllung wählt, kann er nicht mehr darauf bestehen. Da der Verwalter ne Menge zu tun hat, sollte man aber großzügige Fristen setzen.

Diese o.g. Rechte können in AGB nicht eingeschränkt werden, gelten also auf jeden Fall. Wenn darüber hinaus noch was positives in den AGB steht: Super aber unwahrscheinlich. So ein Rücktrittsrecht bei Insolvenz ist höchstens für den Fall, dass der Käufer pleite geht in den AGB drin.

Der Rat mit dem Fristensetzen war also gut und gilt übrigens immer! Fälle, wo eine Fristsetzung entbehrlich, weil nicht mehr zumutbar ist, sind - engegen der Volksmeinung - so selten wie die Blaue Mauritius.

Gruß Björn

Insolvenz

Hallo,
ich war vor etlichen Jahren auch davon betroffen, der Händler hatte Pleite gemacht.
Ich habe mich direkt an Volvo gwendet, diese haben den Wagen über einen anderen Händler zu gleichen Konditionen ausliefern lassen.
Frage vorher aber beim Insolvenzabwickler, ob Dein Vertrag noch erfüllt wird oder nicht, am besten schriftlich mit Fristsetzungen.
Erst nach seiner Erklärung, den Vertrag nicht mehr erfüllen zu können, bist Du frei.
Gruß Jo

Info: Vermittlungsaufträge sind wohl nur bei Importeuren etc. üblich. Beim Vertragshändler gibt es klassische Kaufverträge.

Volvo kümmert sich eigentlich sehr gut in einem solchen Fall.
Zeitverzögerung aus meinen Erfahrungen 2-3 Wochen war aber ein relativ kleines Autohaus.
Volvo besorgte damals auch den Händler,der natürlich zu gleichen Konditionen geliefert hat.
Mich wundert,daß Du noch nichts von Volvo Deutschland vernommen hast?!

Ist aber schon beängstigend ,hier im Ruhrgebiet gibt es nur noch Autohäuser,die Volvo als zweit oder Drittmarke haben🙁
Es sollen schon Opel Vectras angeboten worden sein,wenn man eine V70 Probefahrt haben wollte....

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333


Das stimmt so nicht. Steuerforderungen sind nicht bevorrechtigt.

Das stimmt so auch nicht.

Lohnsteuer wird ausgesondert, da nicht Massebestandteil, andere Steuern werden schnellstens über (ggf. Schätzungs-)Bescheide als Forderung angemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Henrik-Schmidt


Das stimmt so auch nicht.

Lohnsteuer wird ausgesondert, da nicht Massebestandteil, andere Steuern werden schnellstens über (ggf. Schätzungs-)Bescheide als Forderung angemeldet.

da stimme ich zu. Oben war aber von USt die Rede.

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