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Neuwagen - Motorschaden. Wandlung oder Rücktritt möglich?

Hallo!
Ich weiß nicht so Recht in welches Forum ich das schreiben soll, daher poste ich das hier. Die Marke um die es geht ist - so denke ich - nebensächlich.
Folgendes ist passiert:
Ich habe im Februar einen Neuwagen erworben. Nach 12.000km hatte ich einen kapitalen Motorschaden. Erste Diagnose: Pleuel gerissen. Also Motor neu, Turbo neu und diverse Kleinteile auch. Dies war vor 8 Wochen.
Der Wagen steht nun seit diesem Zeitpunkt beim Händler, weil die auf Teile warten müssen und ich habe als kostenlosen Ersatzwagen einen Kleinstwagen bekommen habe (mein derzeitiges Fahrzeug ist ein SUV der gehobenen Mittelklasse).
Dadurch ich den Neuwagen gewerblich nutze und 2 Kinder habe, ist das für mich eine tägliche Tortour da alles in dieses kleine Auto zu stopfen. Ich sage ja nichts und stelle mich auch nicht an, mal 1 oder 2 Wochen dieses kleine Auto zu fahren. Aber langsam bin ich echt sauer und genervt, weil das mittlerweile so lange dauert und man auf meine Nachfrage hin bzgl. der Reparaturdauer nur mit den Schultern zuckt und auf Lieferengpässe beim Hersteller verweist.
Kann man hier irgendwas machen? Den Kaufvertrag wandeln oder gar ganz zurücktreten? Oder bin ich hier chancenlos? Der O-Ton der Werkstatt auf meine Nachfrage hin, ob es wenigstens einen Kombi gibt, lautete nur sinngemäß: "Sie haben nicht das Recht auf die gleiche Fahrzeugklasse sondern nur darauf mobil zu sein."
Besten Dank im Voraus für die Ratschläge!

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36 Antworten

Vor langer Zeit war das mal so das du als Ersatzwagen ein Fahrzeug eine Klasse niedriger bekommen hast. Nehmen mir mal an du hattest einen Passat gefahren, hast als Ersatzfahrzeug einen aus der Golfklasse bekommen. Das hat sich aber anscheinend alles geaendert.

Ich habe für eine Garantie-Reparatur an meinem Škoda Superb einen komplett nackten, alten VW up bekommen. Das war drei Klassen darunter und für einen Tag auch kein Problem. 8 Wochen wären es aber geworden.

Zitat:

@mattalf schrieb am 12. August 2022 um 21:56:56 Uhr:


Vor langer Zeit war das mal so das du als Ersatzwagen ein Fahrzeug eine Klasse niedriger bekommen hast. Nehmen mir mal an du hattest einen Passat gefahren, hast als Ersatzfahrzeug einen aus der Golfklasse bekommen. Das hat sich aber anscheinend alles geaendert.

Das kenne ich so nur aus dem Unfall-Mietwagenersatzgeachäft.

Das Ganze auch nur damit die Versicherungen auf einen Abzug verzichtet.

mWn verlängert sich der Gewährleistungszeitraum um die Dauer von Reparaturen, also lass Dir am Ende irgendwie bestätigen von wann bis wann die Kiste beim Händler stand.

Nö nicht richtig

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. August 2022 um 22:53:51 Uhr:


mWn verlängert sich der Gewährleistungszeitraum um die Dauer von Reparaturen, also lass Dir am Ende irgendwie bestätigen von wann bis wann die Kiste beim Händler stand.

In manchen Fällen

fängt die Frist sogar von vorne an

, möglicherweise hat das auch Auswirkungen auf z.B. einen reparierten Motor.

Aber dann nur auf die neuen Teile und der damit verbundenen Arbeit.

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