Neuwagen - Motorschaden. Wandlung oder Rücktritt möglich?
Hallo!
Ich weiß nicht so Recht in welches Forum ich das schreiben soll, daher poste ich das hier. Die Marke um die es geht ist - so denke ich - nebensächlich.
Folgendes ist passiert:
Ich habe im Februar einen Neuwagen erworben. Nach 12.000km hatte ich einen kapitalen Motorschaden. Erste Diagnose: Pleuel gerissen. Also Motor neu, Turbo neu und diverse Kleinteile auch. Dies war vor 8 Wochen.
Der Wagen steht nun seit diesem Zeitpunkt beim Händler, weil die auf Teile warten müssen und ich habe als kostenlosen Ersatzwagen einen Kleinstwagen bekommen habe (mein derzeitiges Fahrzeug ist ein SUV der gehobenen Mittelklasse).
Dadurch ich den Neuwagen gewerblich nutze und 2 Kinder habe, ist das für mich eine tägliche Tortour da alles in dieses kleine Auto zu stopfen. Ich sage ja nichts und stelle mich auch nicht an, mal 1 oder 2 Wochen dieses kleine Auto zu fahren. Aber langsam bin ich echt sauer und genervt, weil das mittlerweile so lange dauert und man auf meine Nachfrage hin bzgl. der Reparaturdauer nur mit den Schultern zuckt und auf Lieferengpässe beim Hersteller verweist.
Kann man hier irgendwas machen? Den Kaufvertrag wandeln oder gar ganz zurücktreten? Oder bin ich hier chancenlos? Der O-Ton der Werkstatt auf meine Nachfrage hin, ob es wenigstens einen Kombi gibt, lautete nur sinngemäß: "Sie haben nicht das Recht auf die gleiche Fahrzeugklasse sondern nur darauf mobil zu sein."
Besten Dank im Voraus für die Ratschläge!
36 Antworten
Du kannst nett bitten, einen Anspruch hast Du aber nicht. Einzig wenn es bei Renault eine Mobilitätsgarantie gibt, kann es sich lohnen, die Bedingungen dafür noch mal zu studieren. Wenn Teile nicht lieferbar sind, kann der Händler da auch nichts dafür und die Sicherung der Mobilität ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Irgendwo muß es doch eine Grenze geben. Jetzt wartet der TE schon 8 Wochen, müsste er auch 8 Monate oder 8 Jahre akzeptieren?
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. August 2022 um 12:54:02 Uhr:
Irgendwo muß es doch eine Grenze geben. Jetzt wartet der TE schon 8 Wochen, müsste er auch 8 Monate oder 8 Jahre akzeptieren?
Das wird relativ verbindlich wohl nur ein Rechtsbeistand klären können. Allerdings ist es die letzte Zeit nichts Neues, dass auf manche Teile ewig gewartet werden muss
Zitat:
@xis schrieb am 11. August 2022 um 23:03:25 Uhr:
1. Nur ist man mit dem Kleinstwagen nicht mobil.
2. Mobilität eines großen Autos gilt für die Familie. Der Kleinstwagen ist bestenfalls individuelle Mobilität, gilt aber auch nicht, wenn man beruflich Transportaufgaben hat (z.B. Kundenmuster dabei haben).
3. Ich würde da noch mal nachdrücklich Forderungen stellen.
1. warum nicht? Fährt von a nach b
2. dazu ist jetzt wichtig zu wissen, was die Mobilitätszusage (so es sie denn gibt und das alles eh nich vielleicht guter Wille vom Autohaus ist) so aussagt. „Mobilität“ unterscheidet sich da wohl von „gleichwertiger Mobilität“ oder „Mobilität mit mindestens…“. Übrigens wollte uns die örtliche MB NL mobil halten mit einem Kundenfahrrad … es geht also noch frecher
3. siehe 2. - wenn man überhaupt in der Lage ist Forderungen zu stellen. Bei manchem ist man da vielleicht ganz schnell so weit, dass man den Kleinwagen auch wieder abgeben kann. Wenn es eh Ärger gibt …. Ansonsten mag man sich mal die momentanen Möglichkeiten der Autohäuser ansehen. Zumindest hier sind die leer. Da steht nix rum. Schon gar nix, was man guten Herzens (sorry to say) einem Imbissbetreiber für seine geschäftlichen Transportaufgaben überlassen mag. Die Kosten der Mobilität will ein Händler vielleicht auch nicht tragen, das sind bei einer solchen Zeit schon Kosten wo sich die Reparatur nicht mehr lohnt für die. Da ist’s vielleicht echt billiger, den Kunden zu verlieren als monatelang die Kosten und den Wertverlust für ein Gefragtes Kombimodell zu schlucken.
Bei BMW habe ich mal nen geleasten 530d zur Inspektion abgegeben und ein Fahrrad als "Leihwagen" bekommen. Da habe ich aber geschaut. Gut, war mir egal als Student und ich sollte ja nur das Auto für den Chef abgeben und wieder holen. Merkwürdig war es trotzdem.
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Eine Inspektion ist ein vorher bekannter Ausfalltag. Bei einem Inspektionspreis von 300-400 Euro erwarte ich nicht einen 50-100-Euro-Mietwagen geschenkt zu bekommen, außer der Händler verdient auch sonst gut an mir als gutem Kunden. Zeitweise war der Ersatzwagen im "Komfort-Leasing" bei BMW im Preis inbegriffen.
Aber hier geht es doch mehr um die lange Zeit. Die Garantie auf den Neuwagen ist doch für die Katz, wenn Reparaturen im Garantiefall unbegrenzt dauern dürfen und man solange ohne adäquates Auto und ohne Geld dasteht, weil man auch nicht sofort von Kauf zurücktreten kann.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Nicht des Händlers. Anspruch hat man im Rahmen der Garantie nur auf die Dinge, die nach Gnaden des Garantiegebers in der Garantie eingeschlossen sind. Und die gesetzliche Gewährleistung sieht eben keine Mobilitätssicherung vor, nur eine Reparatur. Sicher wird man analog der beim dritten Mal fehlgeschlagenen Instandsetzung irgendwann auch einen Anspruch auf Wandlung haben, schließlich ist keine Reparatur im Effekt das Gleiche wie eine fehlgeschlagene Reparatur, aber da kenne ich keine Rechtsprechung dazu.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. August 2022 um 12:54:02 Uhr:
Irgendwo muß es doch eine Grenze geben. Jetzt wartet der TE schon 8 Wochen, müsste er auch 8 Monate oder 8 Jahre akzeptieren?
Normalerweise setzt man dem Händler eine Frist zur Reparatur. Erst nach Verstreichen der First könnte man weitere Schritte einleiten. Jetzt hat der Händler natürlich keinen Zeitdruck. Das Ganze würde ich aber aber jeden Fall mit einem Anwalt abklären.
Nur hilft das? Bei Wandlung steht der TE ganz ohne Auto da.
Zitat:
@candyman_3749 schrieb am 11. August 2022 um 20:04:33 Uhr:
Hallo!Ich weiß nicht so Recht in welches Forum ich das schreiben soll, daher poste ich das hier. Die Marke um die es geht ist - so denke ich - nebensächlich.
Folgendes ist passiert:
Ich habe im Februar einen Neuwagen erworben. Nach 12.000km hatte ich einen kapitalen Motorschaden. Erste Diagnose: Pleuel gerissen. Also Motor neu, Turbo neu und diverse Kleinteile auch. Dies war vor 8 Wochen.
Der Wagen steht nun seit diesem Zeitpunkt beim Händler, weil die auf Teile warten müssen und ich habe als kostenlosen Ersatzwagen einen Kleinstwagen bekommen habe (mein derzeitiges Fahrzeug ist ein SUV der gehobenen Mittelklasse).
Dadurch ich den Neuwagen gewerblich nutze und 2 Kinder habe, ist das für mich eine tägliche Tortour da alles in dieses kleine Auto zu stopfen. Ich sage ja nichts und stelle mich auch nicht an, mal 1 oder 2 Wochen dieses kleine Auto zu fahren. Aber langsam bin ich echt sauer und genervt, weil das mittlerweile so lange dauert und man auf meine Nachfrage hin bzgl. der Reparaturdauer nur mit den Schultern zuckt und auf Lieferengpässe beim Hersteller verweist.Kann man hier irgendwas machen? Den Kaufvertrag wandeln oder gar ganz zurücktreten? Oder bin ich hier chancenlos? Der O-Ton der Werkstatt auf meine Nachfrage hin, ob es wenigstens einen Kombi gibt, lautete nur sinngemäß: "Sie haben nicht das Recht auf die gleiche Fahrzeugklasse sondern nur darauf mobil zu sein."
Besten Dank im Voraus für die Ratschläge!
Regulär haben die PKW Hersteller ganze Motore und Anbauteile auf Lager und sind
kurzfristig lieferbar.
Das es so lange dauert, liegt nicht an der Teilversorgung, sondern an der Prüfung ob
Garanieansprüche ewt. abzulehnen sind.
Tom
@TE falls du beim ADAC bist (bzw. evtl. bieten das auch andere Automobilclubs an) gibt es dort eine kostenlose anwaltliche Erstberatung für Mitglieder. Diese würde ich an deiner Stelle wenn möglich in Anspruch nehmen.
Gerade bei neuen Modellen oder Ausrattungsdetails kann es sein, dass Ersatzteile nicht direkt lieferbar sind. Beispiele:
Als Mercedes beim Actros die Kameraspiegel einführte, waren die Teile nicht so schnell als Ersatzteil verfügbar, wie sie abgefahren wurden.
Bei Ford musste für einen Firmenwagen ein Injektor aus der Produktion abgezweigt werden, da noch kein Ersatzteil verfügbar.
Beim TE reicht es ja, dass ein nicht verfügbarer Stecker beschädigt ist, z.b..
Zitat:
@Bamako schrieb am 12. Aug. 2022 um 18:26:42 Uhr:
Als Mercedes beim Actros die Kameraspiegel einführte, waren die Teile nicht so schnell als Ersatzteil verfügbar, wie sie abgefahren wurden.
Was gibt es denn da abzufahren? Das sind doch Minicams außen und die Bildschirme innen an den A-Säulen?
Du weißt doch, es gibt so Fahrer...die kriegen alles klein 😁
Es gab damals jedenfalls Beschwerden und Diskussionen zu dem Thema der nicht-Verfügbarkeit.
Zitat:
@Bamako schrieb am 12. Aug. 2022 um 18:34:17 Uhr:
Du weißt doch, es gibt so Fahrer...die kriegen alles klein ??
Jepp, absolut. Die sogenannten Starkutscher. 😁
Zitat:
@candyman_3749 schrieb am 11. August 2022 um 20:04:33 Uhr:
… Dadurch ich den Neuwagen gewerblich nutze …
Das kann ausschlaggebend sein, wenn du gewerblich gekauft hast, weil dann die üblichen Verbraucherrechte nicht in vollem Umfang gelten. Die Mobilitätsgarantie ist aber unabhängig davon, diese stellt auch nur die Mobilität sicher, keinen ebenbürtigen Ersatz in der selben Fahrzeugklasse.
GRantie ebenso.