Neuwagen bestellt, Tageszulassung bekommen - was machen?
Hallo zusammen,
vorab hoffe ich, dass es das richtige Unterforum ist.
Gestern haben wir den langersehnten Anruf bekommen, dass unser Skoda Rapid Joy geliefert wurde und ab heute zur Abholung beim Händler bereit steht.
Heute kam dann ein erneuter Anruf vom Händler, der leider nicht so erfreulich war. Da der Händler zu klein ist, um selbst gewisse Fahrzeuge zu bestellen, bzw. dann nicht den gewünschten Rabatt bekommt, muss er über das nächst größere Autohaus in der Region bestellen. Dieser Zwischenhändler hat das Fahrzeug, ohne unser Wissen und auch ohne Wissen unseres Händlers, als Tageszulassung zugelassen.
Also heute Nachmittag ab zum Händler. Unser Händler kann nichts dazu, das ist uns bekannt, er ist auch total sympatisch und war selbst sauer auf den Zwischenhändler.
Wenn ich aber ein Auto mit Tageszulassung kaufe, ist das ja normalerweise ein gutes Stück günstiger als ein Neuwagen.
Er hat uns einen kostenlosen Service angeboten und die Übernahme der Zulassungskosten.
Meine geforderten 10% Rabatt hat er abgewiesen, aktuell sind wir bei einem Satz Winterreifen auf Alus, Service und Zulassungskosten oben drauf. Was er aber noch mit dem Zwischenhändler aushandeln muss, weil er das auch nicht selbst zahlen möchte. Alternativ müssten wir das gleiche Auto halt nochmal bestellen und wieder 2-3 Monate warten.
Der geschlossene Vertrag über einen Neuwagen wurde jedenfalls nicht erfüllt.
Wir bekommen Freitag einen Anruf vom Händler, da er morgen nicht da ist und er erzählt uns, was bei den Verhandlungen mit dem Zwischenhändler raus gekommen ist.
Habe ich Nachteile durch diese Tageszulassung?
Was ich bis jetzt rausgefunden habe ist, dass die Neuwagenprämie bei der Versicherung weg fällt, das macht aber kaum was aus.
Ich habe im Internet gelesen, dass der Händler durch solche Zulassungen größere Rabatte, Margen usw. bekommt. Ich sehe das jetzt irgendwie nicht ein, dass der Zwischenhändler Gewinn daraus schlägt und wir statt des bestellten Neuwagens ein Fahrzeug mit Tageszulassung haben.
Soll ich auf eines der Angebote eingehen oder nochmal einen neuen bestellen, oder habt ihr andere Tipps, wie ich mich verhalten soll?
Beste Antwort im Thema
Ich würde deinen Händler erstmal in Lieferverzug setzen und ihm eine Frist von 14 Tagen einräumen, das von dir bestellte Fahrzeug zu liefern oder den Kauf zu stornieren. Bei deinem Händler würde ich ganz sicher keinen Neuwagen mehr bestellen, da er es scheinbar nicht in der Hand hat, auch tatsächlich einen liefern zu können. Dass er scheinbar nichtmal 10%-Rabatt einräumen möchte, wäre ein weiteres nogo, realistisch wären sogar 20-30%, da bereits ein Halter im Brief vermerkt ist. Entweder er kommt dir entgegen, oder er muss zusehen, dass er die Karre anders los wird. Was er aber auch nur über den Preis steuern kann. Wie er das mit seinem Zwischenhändler regelt, muss dich kein Stück belasten.
Wenn er stur bleibt, bestellen wo anders nen Neuen. Ggf ist er sogar Schadenersatzpflichtig.
53 Antworten
Ich würde nicht auf dicke Hose machen wie manche hier!
Mit ein bisschen Suche findet man im Netz Gerichtsurteile, was alles als 'Neuwagen' durchgeht. Und da ist eine Tageszulassung auch dabei.
Könnte sein, dass außer Anwaltskosten am Ende nichts kommt.
Korrekt finde ich es dennoch nicht. Möchte wissen, warum der Zwischenhändler ungefragt Tageszulassungen macht. Die ihm ja nur Kosten verursachen, denn Gebühren müssen bezahlt werden, und auch Steuer und Versicherung für einen Tag.
Muss man dann zukünftig bei einer Fahrzeugbestellung "Neufahrzeug ohne Zulassung" verlangen / angeben? Hör doch auf....
der händler hat einen vertrag mit dir geschlossen, diesen kann er nicht erfüllen. ende !
jetzt liegt es an dir/euch wie ihr das problem regelt... wenn du den wagen 10 jahre fahren willst geht dir durch den zusätzlichen halter kein cent verloren weil es kein schwein mehr interessiert.
willst du das auto in 2-3 jahren verkaufen hast du einen finanziellen schaden durch den zusätzlichen haltereintrag.
in einer gebrauchtwagenbewertung werden pro zusätzlichem halter glaub ich in der regel ca. 3% abgezogen. bei einer tageszulassung eher etwas mehr...
ich persönlich wurde versuchen eine einigung auf basis von 3-5 % zusätzlichem rabatt zu bekommen. schlechter ist der wagen ja nicht durch die tagezulassung. mit ein paar reifen würd ich mich sicher nicht abspeisen lassen...
Zitat:
@Deloman schrieb am 3. Juli 2016 um 10:27:04 Uhr:
Mit ein bisschen Suche findet man im Netz Gerichtsurteile, was alles als 'Neuwagen' durchgeht. Und da ist eine Tageszulassung auch dabei.
Ja, es gab so ein BGH Urteil.
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...Ähnliche Themen
Da geht es aber um die Beschaffenheit, außerdem sollte es einem Leasingnehmer nicht interessieren, wie viele Halter der (unbenutzte) Wagen hat, solange er nicht vorhat das Auto nach Vertragsende zu übernehmen. Der Leasingnehmer ist ja in dem beschriebenen Fall nicht Eigentümer das Sache. Ich finde, man kann dieses Urteil im hier aktuell diskutierten Fall nicht anwenden, weil mind. ein Vertragspartner (Leasinggesellschaft) mehr im Spiel war. Außerdem geht (meines Wissens) die Leasingrate immer vom rechnerischen LP aus. Da spielt doch der gefakte Zeitwert eher keine Rolle.
Zitat:
@keksemann schrieb am 3. Juli 2016 um 11:01:12 Uhr:
Ich finde, man kann dieses Urteil im hier aktuell diskutierten Fall nicht anwenden, weil mind. ein Vertragspartner (Leasinggesellschaft) mehr im Spiel war.
In dem Fall hat Leasinggesellschaft ihre Rechte an den Kläger abgetreten. Für das Urteil ist die Finanzierungsart nicht relevant gewesen.
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 3. Juli 2016 um 10:47:30 Uhr:
ich persönlich wurde versuchen eine einigung auf basis von 3-5 % zusätzlichem rabatt zu bekommen.
Das klingt nach einer für beide Seiten vernünftigen Lösung.
Die letzten Beiträge zeigen schon, anwaltliche Beratung kann nicht schaden...
Was ist jetzt eigentlich der Stand der Dinge?
http://www.gutefrage.net/frage/ist-eine-tageszulassung-ein-neuwagen
Ich frage mal ganz ketzerisch, warum es unbedingt der Neuwagen sein muss.
Natürlich ist das blöd. Aber wenn der Wagen nur wenige Tage zugelassen war und keine Kilometer damit gefahren wurde, entsteht ja kein großer Schaden, wenn du selbst schreibst, dass der Preis schon sehr gut war und quasi auf Tageszulassungsniveau lag. Gerade wenn ihr das Auto länger fahren wollt, wird es immer unerheblicher, ob da ein Halter mehr im Brief steht. Und das Auto hat ja die entsprechende Ausstattung und alles.
Und natürlich zahlt der Händler andere Preise für Reifen und Service. Das ist aber unerheblich, weil du ja eh Reifen und Service brauchst und Endverbraucherpreise zahlst. Von daher würde ich darüber nachdenken, das Angebot anzunehmen.
Wenn es natürlich um das Prinzip geht, ist es etwas anderes.
So, meine Freundin hat das Auto heute abgeholt.
Einen weiteren Rabatt könnte uns der Händler nach seinen Angaben nicht einräumen.
Nach einigen hin und her haben wir das mit dem Service, Winterreifen mit Alufelgen und Zulassungsgebühren gemacht. Sie wollte das Auto jetzt haben und nicht nochmal solang auf ein neues warten.
Klar, für den Händler ist es im ersten Moment vielleicht nicht die gleiche Summe wie für uns, aber wir hätten die Zusatzleistungen früher oder später eh auch so kaufen müssen.
Wir bekommen jetzt genau die Felgen, die meine Freundin eh wollte, Kundendienst müssen wir auch irgendwann mal machen und die Zulassung hätten wir auch zahlen müssen.
Wir sind eigentlich ganz zufrieden mit dem, was wir jetzt noch dazu bekommen haben.
Klar hätten wir über einen Anwalt vielleicht etwas mehr rausholen können, aber ob es die Zeit und den Aufwand wert gewesen wäre...?
Jedenfalls wurde das Auto nun schon etwas getestet und wir sind begeistert.
Ist doch am Ende keine so schlechte Lösung. Vor Gericht hättet Ihr vielleicht noch 1.000 Euro mehr rausgeholt, aber dafür monatelang warten müssen. Mal ganz abgesehen von den Nerven die das gekostet hätte. Und falls mal was mit dem Wagen ist könnt ihr immer zum Händler fahren und sagen "Du schuldest uns ohnehin noch was" ;-)
Schickes Auto übrigens...
Da hattem wir am Ende wohl dem gleichem Gedankengang.
Viel Spaß mit dem Fahrzeug und allzeit gute Fahrt!