Neuling und fragen zu Xenon
Guten Abend,
heute ist auf der Beifahrerseite einfach das Xenonlicht ausgefallen. Daraufhin hab ich zuhause die Birne/Brenner (wie auch immer man das jetzt genau nennt) ausgebaut.
Ich habe vor ein paar Wochen ein Audi A6 4b 2.8l Quattro gekauft. Durch den Tüv kam er auch ohne Fehlermängel.
Der Vorbesitzer hat mir gesagt, dass das Xenon nachgerüstet wurde. Ich suche jetzt seid ein paar Stunden nach Xenonbrenner mit dem H1 Sockel, finde aber nichts richtiges.
Kann mir jemand nährere Informationen zu geben ?
Ist mein erstes Auto mit Xenon und bin da noch nicht so bewandert.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus und wünsche dem Rest noch einen schönen Mittwoch Abend.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harzmazda schrieb am 2. Oktober 2019 um 23:52:22 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Oktober 2019 um 23:44:38 Uhr:
Doch, das ist sein Problem, weil die Dinger hier keine Straßenzulassung haben, den Gegenverkehr blenden, abfacklen können und so weiter. Das hat überhaupt nichts mit Belehrung zu tun, sondern bewahrt ihn vor Schaden und Bußgeldern.
Das hier ist aber kein Kindergarten und jeder hier ist volljährig. Du magst da sogar Recht haben, aber es ist hier inzwischen eine Unsitte, dass man anstatt Hilfe nur Belehrungen bekommt die nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben. Warum auch immer.
Nochmal: Es ist keine Belehrung, wenn man jemand darauf aufmerksam macht, dass er
unwissentlichmit nicht zugelassenen Teilen unterwegs ist. Das hier ist kein Kindergarten und jeder hier ist volljährig und wird daher froh um solche Hinweise sein, besonders wenn er schon schreibt "Ist mein erstes Auto mit Xenon und bin da noch nicht so bewandert."
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28 Antworten
wenn man nicht einmal weiß ob xenon oder halogen-h1. ...und dann kommen auch noch die angeblich bösen "belehrungen"
Zitat:
@wdeRedfox schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:42:14 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:45:16 Uhr:
Hab mal paar h1 Brenner für xenon angeschaut. Überall steht nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Liegt daran, daß die hier nicht zulassungsfähig sind![]()
Aber ich denke, das ist momentan des TE's kleinstes Problem...
Danke für deinen Beistand. Hier wird vermutet, dass er beschissen wurde und seine Lichter nicht legal sind. Alles nur Annahmen und keiner weiß den richtigen Stand. Der Junge wollte nur einen neuen Brenner und keinen TÜV Bericht anzweifeln lassen.
Zitat:
@harzmazda schrieb am 3. Oktober 2019 um 15:57:09 Uhr:
..Hier wird vermutet, dass er beschissen wurde und seine Lichter nicht legal sind. Alles nur Annahmen und keiner weiß den richtigen Stand...
Es gibt aber keine legale Xenon-Nachrüstung ohne auch die entsprechenden Scheinwerfer und nur, weil es der TÜV nicht bemerkt hat, ist es trotzdem illegal.
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 15:40:12 Uhr:
Bmw e32 750i hatte Xenon ohne Niveauregulierung ab Werk.
Muss er ja auch nicht, eine automatische Scheinwerferhöhenregulierung reicht da aus und die ist, meines Wissens nach, bei Xenon-Licht Pflicht.
Zitat:
@4Takt schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:00:25 Uhr:
...eine automatische Scheinwerferhöhenregulierung reicht da aus und die ist, meines Wissens nach, bei Xenon-Licht Pflicht.
Genau so sieht's aus!
Niveau- und Leuchtweitenregulierung sind nämlich zwei völlig unterschiedliche Dinge...mit unterschiedlichen Aufgaben...

Da hat wohl jemand was durcheinander geworfen


Stimmt imho auch nicht ganz. Ein paar wenige Fahrzeuge hatten das ab Werk, obwohl keine automatische SW-Verstellung verbaut war. Die hatten dann Brenner mit geringerer Leistung.
Ist denn eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut? Die ist bei mehr als 2.000 Lumen Lichtstrom Pflicht. Bei den üblichen 35-Watt-Xenon ist das der Fall.
(Es gibt sehr selten Xenonlicht mit 25 Watt, das liegt unter 2.000 Lumen).
Zitat:
@4Takt schrieb am 3. Oktober 2019 um 17:00:25 Uhr:
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 15:40:12 Uhr:
Bmw e32 750i hatte Xenon ohne Niveauregulierung ab Werk.
Muss er ja auch nicht, eine automatische Scheinwerferhöhenregulierung reicht da aus und die ist, meines Wissens nach, bei Xenon-Licht Pflicht.
Die ersten Bosch Litronic Xenon Scheinwerfer waren starr.
http://de.bmwfans.info/.../Die Regulierung kam mit den Xenon Hella Scheinwerfern. Da waren dann stellmotoren dran aber keine automatische sondern ein Schalter im Innenraum.
http://de.bmwfans.info/.../Schalter Nummer 9
http://de.bmwfans.info/.../steering_column_switch_various_switches_2Okay, sorry das ich mich jetzt erst melde. Also die Hauptscheinwerfer haben eine E Kennzeichnung. Ich habe grade nach denen an der Bucht gesucht und gefunden, das sind anscheind solch Light Tube Scheinwerfer dort steht halt auch nur H1/H1 und nicht für Xenon.
Danke für den Hinweiß das die so nicht erlaubt sind, denn ich bin noch in der Probezeit. Dann werde ich das Kabelgedöns von diesem Xenon Kit rausreißen und wieder auf die normalen H1 wechseln.
Der Vorbesitzer hat einfach die Originalen Anschlüsse abgeschnitten und die Stecker fürs Xenonkit angelötet. Dann werde ich morgen zum Schrottplatz fahren und gucken ob ich die Originalen stecker von einem Schlachter abschneiden kann. Vielen dank dafür. Der Tüver hat auch garnicht auf die Lampen geachtet.
Achja und eine Scheinwerferwaschanlage hat das Auto auch da fahren 2 Düsen aus der Stoßstange.
Ich hab auch an der hinterachse so ein Stellmotor gesehen. Wenn ich den Arm bewege regulieren auch die Scheinwerfer. Im innenraum hat das Auto auch keine LWR einstellung. Lag aber im Kofferraum mit dabei, der Vorbesitzer meinte die wurden für das Xenonkit ausgebaut.
Ok, liest sich ein wenig wild. Es scheint, als wären die Grundvorraussetzungen da (automatische oder dynamische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage), klingt aber danach, als hätte sich der Vorbesitzer die Kosten für die Scheinwerfer gespart. Sollte das der Fall sein, würde ich lediglich die Scheinwerfer gegen die korrekten tauschen und das ganze hätte einen legalen Charakter. In dem Fall kannst du auch die passenden Komponenten tauschen und müsstest nicht ständig auf "Bastel" Komponenten ausweichen.
Das E Prüfzeichen sagt in dem Fall nichts aus, das bedeutet nur, dass der Scheinwerfer grundsätzlich geprüft wurde. Auf dem Scheinwerferglas gibt es noch weitere Kennzeichnungen. Siehe hier für Informationen: https://www.hella.com/.../
Punkt 5 Unterpunkt "Typprüfnummern am Scheinwerfer"
Zitat:
@Cryssys32 schrieb am 3. Oktober 2019 um 21:31:46 Uhr:
Danke für den Hinweiß das die so nicht erlaubt sind, denn ich bin noch in der Probezeit. Dann werde ich das Kabelgedöns von diesem Xenon Kit rausreißen und wieder auf die normalen H1 wechseln.
Die Probezeit ist im Falle eines selbst unverschuldeten Unfalls eines deiner kleinsten Probleme. Wenn dabei ein Personenschaden entsteht und ein Gutachter findet den unzulässigen Nachrüstkram, dann ist der Versicherungsschutz des Fahrzeuges in Gefahr. Da sind die Kosten die auf dich zukommen enorm hoch.
Überlegt euch, ob ihr das mit eurem Gewissen vereinbaren könnt, euch und andere in finanzielle und gesundheitliche Abgründe zu stoßen.Beleuchtungsumbauten haben direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Umbauten können die Ausleuchtung beeinflussen. Gerade im Herbst/Winter wo es häufiger dunkel ist, das Wetter wechselhaft, kann das Licht was im Sommer bei klarere Nacht gut war, plötzlich extrem schlecht sein. Streuung, Blendung, Lichtfarbe... Alles ändert sich.
Und sämtliche Zulassungskennzeichnungen auf einem Scheinwerfer sind ungültig, wenn an ihnen illegale Umbauten vorgenommen wurden. Die Nummern geben oft die Zulassung an und diese ist dann auch an eine bestimmte Leuchtmittelart gebunden.
Zitat:
Der Tüver hat auch garnicht auf die Lampen geachtet.
Oftmals fällt der Umbau bei Linsenscheinwerfern wie in dem A6 4b gar nicht so schnell auf. Die alten Prüfgeräte lassen dies nur schwer erkennen. Wenn man nicht so einen genauen Prüfer hat, wie ich neulich, der sich die Leuchtmittel von hinten anschaut, dann kommt man oft damit durch. (Mein Prüfer hat sehr genau nach LED/Xenon-Umbauten geschaut. War auch sonst sehr genau!)
MfG
Auch wenn ich dem Te nicht wirklich helfen kann, aussem mit dem typ das er die "zusammengebastelten" Xenonbrenner auf Onlineportalen finden kann, abes deswegen in Germanien nicht zugelassen sind.
aber ihr schmeisst hier ein paar dinge durcheinander bzw. kennt die Geschichte nicht,
Das was ihr als voraussetzung für Xenon kennt, Automatische leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage wurde erst ab Bj 2000 Pflicht, davor war es dem Hersteller überlassen was er verbaut oder nicht.
Gibt genug Oberlassenfahrzeuge welche vor Anno 2000 vom Band gelaufen ist wo man nur die Scheinwerfer tauschen muss und sonst nicts nachrüsten muss da eben nichts anderes verbaut wurde.
Der klassische Xenonbrenner hat 35W und muss ab Bahjahr 2000 mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerferreinigungsanlage ausgestattet sein.
Da die autohersteller aber immer mehr alles zubauten, sodas man als Fahrzeugführer schon nicht mehr selber Leuchtmittel am Straßenrand wechseln zu können, beschloss die EU, ein Gesetz zu erlassen das die Fahrzeugbauer dazu verpflichtet das der Fahrzeugführer wieder selber Leuchtmittel wechseln zu können.
Da die autoindustrie ja nicht blöd ist ahben sie den 25w Xenonbrenner ins leben gerufen, dieser benöltigt keine Scheinwerferreinigungsanlage, gilt aber als LiveTime leuchtmittel, und somit umgeht dei Autoindustrie das Eu-Getzt da ja das Hauptleuchtmittel ein Leben lang hält.
Und wers glaubt wird seelig
Zitat:
Oftmals fällt der Umbau bei Linsenscheinwerfern wie in dem A6 4b gar nicht so schnell auf. Die alten Prüfgeräte lassen dies nur schwer erkennen. Wenn man nicht so einen genauen Prüfer hat, wie ich neulich, der sich die Leuchtmittel von hinten anschaut, dann kommt man oft damit durch. (Mein Prüfer hat sehr genau nach LED/Xenon-Umbauten geschaut. War auch sonst sehr genau!)
Beim Einschalten der Scheinwerfer kann man i.d.R. schon die charakteristischen Unterschiede zwischen Glühlampe, Gasentladungslampe und LED erkennen: Die Glühlampe wird langsam hell, die Gasentladungslampe ist schlagartig sehr hell und wird danach langsam wieder etwas dunkler, und die LED wechselt einfach von aus auf an.
Aber dafür müsste man schon bewusst hinschauen und darauf achten, und vor allem müsste der Lichtkegel dann beim Einschalten auch irgendwo zu sehen sein. Das ist eher ein Ergänzungsprüfpunkt bei bestehenden Auffälligkeiten...
Zitat:
@frestyle schrieb am 4. Oktober 2019 um 21:40:05 Uhr:
Gibt genug Oberlassenfahrzeuge welche vor Anno 2000 vom Band gelaufen ist wo man nur die Scheinwerfer tauschen muss und sonst nicts nachrüsten muss da eben nichts anderes verbaut wurde.
Damit's keiner mißversteht (und weil noch immer Ausnahmegenehmigungen vom 7er BMW im Internet kursieren): Das gilt nur bei Fahrzeugen, welche ohne die beiden Mittel ALWR und SWRA mit 35W Xenons (besser tauschbare Leuchtmittel mit mehr als 2000 Lumen Lichtstrom) vom Band liefen.
Bei Nachrüstung eines Fahrzeugs (bestes Beispiel ist der hier aufgeführte A6 oder auch Passat 3B), welches original mit ALWR und SWRA bei eben genannten Xenons vom Band liefen, sind die beiden Komponenten ebenfalls nachzurüsten.