Neufahrzeug XC90 in Werkstatt aber bin nicht mobil :-(
Hallo liebe Volvo Gemeinde,
ich hab hier mal eine Verständnisfrage....
Mein recht neuer XC90 (Neufahrzeug, 10 Mon. alt.) muss nun schon zum 2.Mal
ausserplanmäßig in die Werkstatt.
Ein Turboladerschlauch muss gewechselt werden....
Nun zu meiner Geschichte:
Die Abgassystem-Kontrollleuchte leuchtete am gestern Morgen auf dem Weg zur Arbeit (30km von zu Hause) auf, ich dann direkt zum nächsten Volvo-Vertragshändler gefahren, der hat den Wagen ausgelesen und gesagt das ein Turboladerschlauch defekt ist und gewechselt werden müsse.
Ok, den bestellt er und hat mich morgen früh zur Reparatur gebeten.
Ich soll den Wagen um 8h vorbeibringen und kann ihn um 14h wieder abholen.
Soweit so gut....
Nun bin ich morgen um 8h da und dann ????
Wie bleibe ich mobil, sprich wie komme ich dann zur Arbeit ?
Die Volvo-Assistance nimmt sich dem Fall nicht an, da es eine geplante Reparatur ist und die Assistance nur bei Pannen hilft....
Die Werkstatt kann mir einen Werkstattwagen zur Verfügung stellen, möchte dafür aber 50€ haben.
Das alles deckt sich nicht mit meinem Verständnis vom absoluter (kostenloser) Mobilität im Schadensfall während der Garantie.
Hat da einer einen Tipp für mich ?
Viele Grüße
Daniel
Beste Antwort im Thema
Absolute Mobilität gibt es nicht. Aus der Gewährleistung (und das nur gegenüber dem Händler, der das Fahrzeug verkauft hat) ergibt sich allenfalls eine Erstattung der Kosten für den Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt. Anspruch auf einen Leihwagen gibt es nicht automatisch.
Garantie wird i.d.R. über Gewährleistungsansprüche hinaus direkt vom Hersteller gewährt und kann bei allen Vertragspartnern eingefordert werden. Da gibt es die Mobilitätsgarantie (Assistance), die ähnlich wie die Schutzbriefe der Autoclubs gestrickt sind (meist auch von denen abgewickelt werden) und nur bei Pannen oder Unfällen greifen, wo der Wagen nicht mehr fahrfähig ist. Weiterhin kann man als Baustein bei den Full-Service-Verträgen den Ersatzwagen mit einrechnen lassen, dann gibt es den auch immer dazu, auch bei Inspektionen.
Manche Händler gewähren ihren Kunden auch kostenlose Ersatzwagen, wenn das Auto bei ihnen gekauft wurde.
Ebenfalls versucht manche Werkstatt einen Fall zu konstruieren, wo das Auto zwar noch fährt, aber der Defekt die ordnungsgemäße Benutzung verhindert oder Folgeschäden nach sich ziehen würde. Dann kann eine Abrechnung über die Assistance trotzdem möglich sein, muss der Händler aber begründen.
Falls was nicht korrekt sein sollte oder ich was vergessen habe, entschuldige ich mich. Bin ja nur Fahrer und weder Anwalt noch im Autoverkauf angestellt. 😉
19 Antworten
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Volvo Deutschland die Assistance nicht selbst finanziert, sondern einen Rückversicherer hat, der entsprechende Schutzbriefversicherungen ausstellt. Die zahlen eben, wenn abgeschleppt werden muss. Insofern schädigt sich Volvo wahrscheinlich nicht direkt selbst, wenn auf Holen eines Abschleppers verwiesen wird.
Wurde mir auch schon nahegelegt als nur der PowerPulse-Schlauch abgesprungen ist. Habe ich aber nicht gemacht, da ein regulärer Termin an einem Tag, wo ich morgens zum Büro des Kunden laufen kann und abends wieder zurück ohne dass Aufwand und Zeit für Abschlepper und Ersatzwagen anfallen einfach günstiger war, auch wenn solche Kostenminimierung einem keiner dankt.
Ich denke, wenn Händler und Werkstatt identisch sind, ich also dort meine Auto gekauft habe, ist die Wahrscheinlichkeit größer, beim Werkstattbesuch ein Ersatzauto zu bekommen.
Wenn ich mit einem woanders gekauften Auto in die Werkstatt komme, würde ich das von mir aus auch nicht erwarten.
Gruß Thomas
Zitat:
@pat19230 schrieb am 29. Januar 2019 um 13:03:54 Uhr:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Volvo Deutschland die Assistance nicht selbst finanziert, sondern einen Rückversicherer hat, der entsprechende Schutzbriefversicherungen ausstellt.
Wer bezahlt den Rückversicherer, wenn nicht Volvo Deutschland? Ob VCD die Assistance selbst organisiert oder einen Dritten damit beauftragt, ändert ja nichts daran, dass der gesamte Service bezahlt werden muss. Unmittelbar zahlt Volvo. Mittelbar wir als Kunden.
Grüße vom Ostelch
Ja aber Versicherungsbeiträge sind ja nun mal pauschaliert und alle zahlen für Schäden gemeinsam. Insofern bin ich gegen unnötige Inanspruchnahme von Leistungen, sehe hier aber auch für einzelne Kunden keine größere Mehrbelastung, allenfalls ist die jährliche Preisanpassung mal statt 2% 2,1%.
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Zitat:
@pat19230 schrieb am 29. Januar 2019 um 20:16:10 Uhr:
Ja aber Versicherungsbeiträge sind ja nun mal pauschaliert und alle zahlen für Schäden gemeinsam. Insofern bin ich gegen unnötige Inanspruchnahme von Leistungen, sehe hier aber auch für einzelne Kunden keine größere Mehrbelastung, allenfalls ist die jährliche Preisanpassung mal statt 2% 2,1%.
"Alle" ist in diesem Fall Volvo allein. Wenn es denn überhaupt so sein sollte. Volvo könnte sich gegen das aus der dem Kunden versprochenen Assistance-Leistung entstehenden Risiko versichern oder auch nicht. Auch in diesem Fall ist das eine Abwägung, von der wi rnich twissen, wie sie von Volvo entschieden wurde. Kann uns aber auch egal sein.
Grüße vom Ostelch