Neufahrzeug vertauscht
Hallo,
ich habe ein großes Problem und da ich selber fast nichts zu meinem etwas spezielleren Fall finde, versuche ich es mal hier.
Ich habe vor einigen Wochen einen Leasing-Neuwagen bestellt:
Nach dem es ein Hin und Her mit der Zulassung gab (falscher Kfz-Brief durch das Autohaus in die Zulassungsstelle geschickt) wollte ich es nun endlich nach erfolgter Zulassung abholen.
Als ich am Tag der Abholung am Autohaus antraf wurde mir nun mein vermeintlicher Wagen präsentiert, ein kurzer Abgleich der Fahrgestellnummer durch mich hat aber ergeben, dass dies nicht mein Wagen ist, den ich Zugelassen/Bestellt habe. Der Verkäufer meinte die Schlüsselbänder sind vertauscht und er würde nun meinen Wagen holen.
Circa eine Stunde später hat sich immer noch nichts getan und ich hatte währenddessen eine kleine Runde über den Hof gedreht, in der Hoffnung, dass ich dort auf eigener Faust meinen Wagen finden würde. Die richtige FIN habe ich ja auf meinem Fahrzeugschein.
Als ich dann nach erfolgloser Suche zurückgekehrt bin in das Autohaus, wurde mir von einem anderen Mitarbeiter (ich gehe mal von einem Vorgesetzten des Verkäufers aus) gesagt, dass mein Wagen vor drei Tagen versehentlich jemanden anders ausgeliefert wurde, der die gleiche Farbe und Ausstattung wie ich hat.
Sowas habe ich bisher nicht gehört, wie kann sowas passieren? Ich denke ja, dass eine Kontrolle vor der Auslieferung stattfindet und es nicht "blind" übergeben wird.
Jetzt wurde mir ein Leihwagen gegeben und mir gesagt, man würde sofort mein Auto suchen und es zurückholen. Danach würde es aufbereitet und mir geliefert werden. Sehr schade wie ich finde, da das mein erster Neuwagen ist und ich mich sehr darauf gefreut habe.
Das Auto wurde durch den jetzigen Halter ja schon benutzt und Kilometer wurden auch schon draufgefahren, das alles mit meinem Neuwagen, der jetzt nicht mehr ganz so neu ist, wenn er bei mir eintrifft.
Ich bin relativ sprachlos, was meint Ihr soll ich eurer Meinung nach machen? Die Überführungskosten wegstreichen (ca.1000€)? Winterreifen dazu fordern?
Vielen Dank im Voraus.
Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche noch einen schönen Abend 🙂
Gruß
Beste Antwort im Thema
@thisguyhax Verrätst du uns denn, wie die Geschichte ausgegangen ist?
43 Antworten
Du verstehst offenbar nicht, worauf er hinaus will. Es gibt für Neuwagen häufig Föderungen/Prämien vom Hersteller, die dazu führen, dass der Händler beim Neuwagen bessere Raten bieten kann als beim VFW. Denn an der Verleasung von VFW beteiligen sich die Hersteller nur ganz selten mal.
Ich habe diese Erfahrung auch schon gemacht, ich habe mich mal für einen konkreten Vorführwagen interessiert, aber letztlich hat ein selbstkonfigurierter Neuwagen trotz vergleichbarem Listenpreis sogar ein paar Euro weniger gekostet.
Um was es geht: es kann günstiger sein, einen VFW zu leasen, aber es muss nicht so sein. Da wir die konkreten Konditionen hier nicht kennen, hilft dem TE Dein Tipp nicht wirklich.
ich denke, dass beide:
a) Recht haben (VFW kann, muss aber nicht günstiger sein vom LF her),
b) nicht den kollegialsten Ton angeschlagen haben
c) keinen Bock auf Streit haben.
Gruß aus Obb,
Markus
Leute, ihr seid schon extrem OT.
Interessanter wäre, was jetzt tatsächlich rausgekommen ist. @thisguyhax
Zitat:
@hoinzi schrieb am 12. August 2020 um 06:42:05 Uhr:
Du verstehst offenbar nicht, worauf er hinaus will. Es gibt für Neuwagen häufig Föderungen/Prämien vom Hersteller, die dazu führen, dass der Händler beim Neuwagen bessere Raten bieten kann als beim VFW. Denn an der Verleasung von VFW beteiligen sich die Hersteller nur ganz selten mal.Ich habe diese Erfahrung auch schon gemacht, ich habe mich mal für einen konkreten Vorführwagen interessiert, aber letztlich hat ein selbstkonfigurierter Neuwagen trotz vergleichbarem Listenpreis sogar ein paar Euro weniger gekostet.
Um was es geht: es kann günstiger sein, einen VFW zu leasen, aber es muss nicht so sein. Da wir die konkreten Konditionen hier nicht kennen, hilft dem TE Dein Tipp nicht wirklich.
So sieht’s aus.
Das kann natürlich niemand wissen, der ständig nur 0,6er Leasingfaktoren „aushandelt“.
@thisguyhax versuche doch rauszubekommen was das Fahrzeug gelaufen hat und stell dem Händler ein für dich denkbares Szenario als „Entschädigung“ vor.
Ich denke da an Winterräder, Servicegutschein etc.
Sowas ist sicher nicht normal, kommt aber vor. Noch arbeiten ja Menschen in den Autohäusern.
Wie genau die rechtliche Lage ist weiß ich auf Anhieb auch nicht.
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Ihr versteht es nicht!
Hier wurde ein Wagen bereits geleast unter Berücksichtigung aller Prämien/Subventionen zum Zeit des Leasingabschlusses der in einem Leasingfaktor für den TE endet. Der LF ist auf Basis eines Neuwagens und dessen Wertverlust inklusive aller Subventionen und Prämien berechnet worden.
Durch die Zulassung auf die falsche Person und die Mehrkilometer hat der Wagen aber bereits einen Wertverlust erfahren.
Es gibt Urteile, wo nur durch die falsche Zulassung ohne das irgendwelche Kilometer zurückgelegt worden sind schon über 3000 EUR Wertverlust bei einem Kleinwagen veranschlagt worden sind.
Diesen Gap des Wertverlustes zum veranschlagten Restwert muss der TE nicht tragen und kann deswegen den LF korrigieren lassen.
Mich interessiert dabei nicht, ob nun z.B. ein Jahr später vielleicht durch Subventionen und Prämien ein Neuwagen günstiger sein könnte, als ein erworbener VFW vor einem Jahr.
Das ein ehemaliger Verkäufer mir aber erzählen will, dass ein Neuwagen einen geringen Wertverlust erleidet, als ein vergleichbarer VFW im gleichen Zeitraum lässt mich an der fachlichen Qualifikation zweifeln.
Und von meiner Seite ist hier nichts OT. Ich schlage dem TE vor, dass er seinen LF entsprechend des erlittenen Wertverlust durch die Zullasung und die zusätzlichen ersten Kilometer angepasst bekommt.
Das man hier für einen Verkäufer den Erklärbär bzgl. des Zusammenhanges Wertverlust/Zulassung und Kilometer machen muss ist eigentlich schon unglaublich.
Zitat:
@Shardik schrieb am 12. August 2020 um 10:27:37 Uhr:
Durch die Zulassung auf die falsche Person und die Mehrkilometer hat der Wagen aber bereits einen Wertverlust erfahren.
Das Fahrzeug ist doch aber nicht auf die falsche Person zugelassen, sondern auf den TE. 😕
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 12. August 2020 um 10:43:48 Uhr:
Zitat:
@Shardik schrieb am 12. August 2020 um 10:27:37 Uhr:
Durch die Zulassung auf die falsche Person und die Mehrkilometer hat der Wagen aber bereits einen Wertverlust erfahren.Das Fahrzeug ist doch aber nicht auf die falsche Person zugelassen, sondern auf den TE. 😕
Es ist halt der Falsche damit rumgefahren...
Was das Rumfahren wert (gem. Vertrag) ist, kann man mit Dreisatz ausrechnen.
Entscheidend ist auch, ob der Wagen noch „neuwertig“ ist.
@Shardik nochmal für dich!
Jeder hier hat die ganze Situation verstanden. Auch ich. Also leg mir nicht irgendwelche Worte in den Mund, die ich vorher nie benutzt habe.
Deine Aussage war pauschal und somit nicht richtig, nicht mehr und nicht weniger. Ich habe deine Kompetenzen sowie dein Fachwissen zum Thema Leasing in keinster Weise in ein schlechtes Licht rücken wollen.
Was das Thema des TE betrifft ist in meinen Augen nicht alles so eindeutig.
Sein Fahrzeug ist auf ihn zugelassen, es sitzt nur ein anderer drin.
Wenn der in der Zwischenzeit aber nur 100 Kilometer zurückgelegt hat gibt es da keinerlei große Problem.
Man sollte die Sache nicht größer machen als sie ist.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 12. August 2020 um 10:43:48 Uhr:
Zitat:
@Shardik schrieb am 12. August 2020 um 10:27:37 Uhr:
Durch die Zulassung auf die falsche Person und die Mehrkilometer hat der Wagen aber bereits einen Wertverlust erfahren.Das Fahrzeug ist doch aber nicht auf die falsche Person zugelassen, sondern auf den TE. 😕
Das hatte ich aufgrund des zweiten Beitrages falsch gelesen.
Aber der Wagen hat nicht mehr die Eigenschaft eines Neuwagens und ist durch Benutzung eines anderen Unbekannten nun als VFW zu bewerten.
Zitat:
@Kickdown-HH schrieb am 12. August 2020 um 11:26:50 Uhr:
@Shardik nochmal für dich!
Jeder hier hat die ganze Situation verstanden. Auch ich. Also leg mir nicht irgendwelche Worte in den Mund, die ich vorher nie benutzt habe.
Deine Aussage war pauschal und somit nicht richtig, nicht mehr und nicht weniger. Ich habe deine Kompetenzen sowie dein Fachwissen zum Thema Leasing in keinster Weise in ein schlechtes Licht rücken wollen.Was das Thema des TE betrifft ist in meinen Augen nicht alles so eindeutig.
Sein Fahrzeug ist auf ihn zugelassen, es sitzt nur ein anderer drin.
Wenn der in der Zwischenzeit aber nur 100 Kilometer zurückgelegt hat gibt es da keinerlei große Problem.Man sollte die Sache nicht größer machen als sie ist.
Lassen wir es dabei! Wir haben da wohl beide aneinander vorbei geredet.
3-4% des BLP würde ich mindestens schon bei einer dreijährigen Haltedauer für das fehlende Neuwagen-Feeling veranschlagen was ca. einem reduziertem LF von 0,08-0,1 entspricht.
Oder beide Fahrzeuge müssen umgeschrieben werden, das geht auch und beide als VFW berechnet. Vlt. passt das allen besser?! MfG (jetzt haben alle wieder Stoff)
Meiner Meinung nach kannst du folgende Ansätze verfolgen:
- ca. 500 bis 2500 Euro Nachlass, bspw. in Form eines direkten Preisnachlasses (Anzahlung reduzieren, Erstattung der Überführungsgebühren, Erstattung der Zulassungskosten, Tankgutscheine, ...) oder Satz Winterreifen oder Service-Gutscheine, ... - abhängig von dem Preis des Fahrzeuges und dem jetzigen Zustand / Kilometerstand --> das ist meiner Meinung nach das, von Händler/Hersteller und du am meisten habt
- alternativ auf ein völlig neues Fahrzeug bestehen (mit der damit wahrscheinlich erneuten Wartezeit; je nachdem ob du das neue Auto dringend benötigst, müsstest du ggf. den Verzugsschaden durchsetzen weil du zwischendurch ein anderes Fahrzeug mieten musst; oder die Wartezeit nicht akzeptieren und vom Vertrag zurücktreten)
- beide Fahrzeuge jeweils umschreiben, wenn die Austattung wirklich identisch ist, am besten du kriegst auch was Schriftliches darüber, dass bei der Leasing-Rückgabe da kein Ärger kommt (wenn dann plötzlich ein zweiter Halter eingetragen ist und dann sich im Autohaus niemand mehr an die Situation von vor ein paar Jahren erinnert).
Ich bin gespannt, wie ihr das regelt. :-)
Dekra Gutachten
Fahrzeug-Aufbereitung innen/außen
2 kostenlose Inspektionen od. 1 kostenlose Inspektion + Winterkompletträder
je nach gefahrenen km evtl. km-Freigrenze erhöhen lassen.
Fertig. Und auf das "neuwertige" Auto freuen.
@thisguyhax Verrätst du uns denn, wie die Geschichte ausgegangen ist?