ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Neufahrzeug vertauscht

Neufahrzeug vertauscht

Themenstarteram 4. August 2020 um 22:05

Hallo,

ich habe ein großes Problem und da ich selber fast nichts zu meinem etwas spezielleren Fall finde, versuche ich es mal hier.

Ich habe vor einigen Wochen einen Leasing-Neuwagen bestellt:

Nach dem es ein Hin und Her mit der Zulassung gab (falscher Kfz-Brief durch das Autohaus in die Zulassungsstelle geschickt) wollte ich es nun endlich nach erfolgter Zulassung abholen.

Als ich am Tag der Abholung am Autohaus antraf wurde mir nun mein vermeintlicher Wagen präsentiert, ein kurzer Abgleich der Fahrgestellnummer durch mich hat aber ergeben, dass dies nicht mein Wagen ist, den ich Zugelassen/Bestellt habe. Der Verkäufer meinte die Schlüsselbänder sind vertauscht und er würde nun meinen Wagen holen.

Circa eine Stunde später hat sich immer noch nichts getan und ich hatte währenddessen eine kleine Runde über den Hof gedreht, in der Hoffnung, dass ich dort auf eigener Faust meinen Wagen finden würde. Die richtige FIN habe ich ja auf meinem Fahrzeugschein.

Als ich dann nach erfolgloser Suche zurückgekehrt bin in das Autohaus, wurde mir von einem anderen Mitarbeiter (ich gehe mal von einem Vorgesetzten des Verkäufers aus) gesagt, dass mein Wagen vor drei Tagen versehentlich jemanden anders ausgeliefert wurde, der die gleiche Farbe und Ausstattung wie ich hat.

Sowas habe ich bisher nicht gehört, wie kann sowas passieren? Ich denke ja, dass eine Kontrolle vor der Auslieferung stattfindet und es nicht "blind" übergeben wird.

Jetzt wurde mir ein Leihwagen gegeben und mir gesagt, man würde sofort mein Auto suchen und es zurückholen. Danach würde es aufbereitet und mir geliefert werden. Sehr schade wie ich finde, da das mein erster Neuwagen ist und ich mich sehr darauf gefreut habe.

Das Auto wurde durch den jetzigen Halter ja schon benutzt und Kilometer wurden auch schon draufgefahren, das alles mit meinem Neuwagen, der jetzt nicht mehr ganz so neu ist, wenn er bei mir eintrifft.

Ich bin relativ sprachlos, was meint Ihr soll ich eurer Meinung nach machen? Die Überführungskosten wegstreichen (ca.1000€)? Winterreifen dazu fordern?

Vielen Dank im Voraus.

Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche noch einen schönen Abend :)

Gruß

Beste Antwort im Thema

@thisguyhax Verrätst du uns denn, wie die Geschichte ausgegangen ist?

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Da bekommst Du keinen Neuwagen mehr, zumal eine Zulassung im Brief eingetragen ist. Du bist dann der zweite Halter. Wenn das ein gekauftes Fahrzeug ist würde ich Abstand nehmen. Die Vorstellung von 1000 € Preisnachlass sind viel zu gering, der tatsächliche Wert liegt wesentlich höher. Du musst auch davon ausgehen, dass Du ja einen Mehrpreis für eine Leistung, den Verkauf und Betreuung, bezahlst und diese Leistung mangelhaft ist. Warum nimmst Du nicht den anderen Neuwagen, wenn er die gleiche Ausstattung hat? Möglich wäre auch einen Neuen bestellen und solange einen Ersatzwagen zu bekommen. Leider wieder mal ein Beispiel, wie unbedacht überall gearbeitet wird. VG

Themenstarteram 5. August 2020 um 5:51

Guten Morgen, danke erstmal für die Antwort.

 

Das Auto was er hat (also meins) ist ja schon auf mich angemeldet. Das identische Fahrzeug was Ihm zusteht steht noch im Autohaus und ist auf ihn angemeldet.

Der wird sich freuen gleich zwei Fahrzeuge mit 0 Km fahren zu dürfen.

 

Es wurden quasi bei der Übergabe im Autohaus seine Kennzeichen an meinem Auto befestigt.

 

LG

Eine kuriose Story, die ich mir aber sehr gut vorstellen kann - hier haben mal wieder Amateure gearbeitet.

Und noch ein Gedanke dazu: Ich fordere bei solchen Vorfällen nicht immer gleiche eine Wiedergutmachung ein - bspw. Winterräder etc. . Wenn man das macht, ist die Position des Fehlerverursachers direkt wieder hergestellt und er kann den Spieß umdrehen..“Sie haben ja die Winterräder bekommen. Mit dem Gutschein XYZ sind sie doch gut bedient...und und und.“

 

Erstmal muss die Gegenpartei den Fehler, das Problem beseitigen und dann...aber auch erst dann kann man darüber sprechen, was dem Händler die Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung Wert ist. Mit einem geschenkten Satz Winterrädern hat der Händler nichts gelernt und dich wieder in eine Dankbarkeitsposition gebracht.

Es ist ja kein Kauf, sondern Leasing (also quasi ein Mietwagen).

Inwieweit man da auf das "0 km Erlebnis" bestehen kann, keine Ahnung.

Für die Umstände würde ich auf jeden Fall ein entgegenkommen erwarten, in Abhängigkeit vom Fahrzeugwert.

Wenn Du Glück hast, ist der andere Besitzer erst ein paar Kilometer gefahren.

Wenn es jedoch mehr sind, sind Verschleissteile wie Reifen und Bremsen Teilverbraucht, sowie ist das erste Serviceintervall für Dich kürzer. Dafür kann man definitiv auf eine Entschädigung bestehen.

Ein Satz Winterreifen und ein kostenloser erster Service ist da sicher okay.

Auf jeden Fall würde ich den Wagen bei Übernahme sehr genau auf Vorschäden prüfen. Im Zweifel vom Leasing zurücktreten.

Bitte mal die Kirche im Dorf lassen und richtig lesen.

 

Fakt ist, es handelt sich um Leasing (hat der TE klipp und klar oben geschrieben) und somit ist der Leasinggeber Besitzer des KFZ und der TE Mieter des KFZ mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

 

Also sind alle Kommentare, die sich auf Kauf eines Neuwagen beziehen nicht hilfreich.

 

Also wären Service oder Winterreifen ein adäquates Entgegenkommen bzw. eine faire Entschädigung (für entgangene Neuwagen Freude bzw. für Nutzung durch Dritte).

 

Dennoch kann der Ton freundlich bleiben...@domingo1001!! Bring bissl deinen Puls runter.

Geht es um einen Tesla?

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 5. August 2020 um 09:06:24 Uhr:

Fakt ist, es handelt sich um Leasing (hat der TE klipp und klar oben geschrieben) und somit ist der Leasinggeber Besitzer des KFZ und der TE Mieter des KFZ mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

Vielleicht mal informieren was Besitz überhaupt ist.

Schon etwas ungewöhnlich und fehlerhaft abgelaufen. Der Text war so lang, am Ende habe ich nur noch das Neuwagen Erlebnis im Kopf gehabt und so geantwortet. Bei Leasing und beiderseitigen Zulassungen würde ich Domingo schon zustimmen, was den Ausgleich angeht. VG

Zitat:

@molchhero schrieb am 5. August 2020 um 10:42:25 Uhr:

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 5. August 2020 um 09:06:24 Uhr:

Fakt ist, es handelt sich um Leasing (hat der TE klipp und klar oben geschrieben) und somit ist der Leasinggeber Besitzer des KFZ und der TE Mieter des KFZ mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

Vielleicht mal informieren was Besitz überhaupt ist.

So ist es. Der Leasinggeber war zu keiner Zeit Besitzer der Fahrzeuge. Eigentümer aber schon.

Das ändert für den TE aber erst mal nix an seinen Problemen. Ich würde das Autohaus mal vorsichtig fragen, welche Kompensation die sich vorstellen. Dass es eine geben muss ist klar, aber über die "Höhe" kann man sicher diskutieren.

Für den Leasingnehmer dürfte es doch irrelevant sein, ob vor ihm bereits ein anderer Halter eingetragen ist, so lange ihm dies bei der Rückgabe nicht angelastet wird.

 

Und wenn da jetzt 100km auf dem Tacho sind, dann gehen die natürlich von deinen Z.B. 10.000 km p.a. natürlich nicht ab.

 

Darüber hinaus sehe ich kein Problem. Die Karre riecht noch genauso neu wie vor drei Tagen etc.

 

Wo Menschen arbeiten da geschehen halt Fehler. Autos tauschen und gut, würde ich sagen. Und natürlich genau schauen ob der Wagen keine Schäden hat..

Nochmal, in seinen Papieren steht nur er als Halter. Darum geht es nicht. Nur wurde das auf ihn zugelassene Fahrzeug mit falschen Schildern versehen und einem anderen Kunden in die Hand gedrückt.

Es geht also um eine Entschädigung dafür, dass schon x Kilometer auf dem Auto sind und es genau genommen kein Neuwagen mehr ist. Unsummen gibt es aber wohl eher nicht.

Themenstarteram 5. August 2020 um 22:01

Hallo,

danke für eure Antworten erstmal.

Jetzt mal so nebenbei: Ist das nicht Illegal für das Autohaus. Ich mein die haben ja einem ein Auto gegeben, bei dem die FIN auf dem seinen Fahrzeugschein nicht mit der des Fahrzeuges übereinstimmt.

Also die Mehrheit ist hier für ein Entgegenkommen des Autohauses, dies habe ich nun auch durch ein telefonisches Gespräch mit dem Verkäufer gefordert. Er meinte sie würden sich dann später zurückmelden, es kam aber nichts.

Ich rufe morgen früh nochmal an und hake mal nach was jetzt Sache ist. Die sollen mit nem Schlepper zu dem, mein Auto holen, es nochmal frisch aufbereiten und dann nochmal mit dem Schlepper zu mir bringen. Rote Nummern geht ja nicht soweit ich weiß, das Auto ist ja schon zugelassen auf mich.

Ich melde mich morgen nochmal mit der Antwort des Verkäufers!

Vielen dank und einen schönen Abend euch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen