neues Kennzeichenschild - Stempelmarke wo?
ich habe eine Frage zum Nummernschild, zum Kfz-Kennzeichenschild.
Dieses soll erneuert werden, da das bisherige verbogen ist.
Immer mehr Fahrzeuge sind Leasingfahrzeuge oder Firmenfahrezuge im "fremden Zulassungsbezirk" oder durch die Mitnahme des Kennzeichens bei Wohnortwechsel ergeben sich keine Änderungen beim Fahrzeug.
Wenn ich ein KFZ mit Zulassung in Frankfurt habe, also beispielsweise "F A 1234" und nun in Kiel (Wohnort) das Nr. schild austauschen muss (verblichen, beschädigt) kann ich den Austausch in Kiel vornehmen und hier die erforderliche Stempelmarke anbringen lassen oder muss ich - wie auch immer - mit dem defekten Schild nach Frankfurt und hier den Austauschd vornehmen lassen?
Kann auf einem Nr. schild mithin der Zulassungsort nicht mit der Stempelmarke übereinstimmen??
Wer kann helfen und kennt eine (verbindliche) Quelle, bevor ich ggfs. beim Wohnortbürgerbüro "auflaufe".
Beste Antwort im Thema
Also...meine Freundin hat ihr altes Kennzeichen vom alten Wohnort Essen behalten... neue 3 D Kennzeichen für vorne und hinten gekauf wegen optik...Kennzeichen mit E für Essen zum neuen Wohnort Düsseldorf wo gemeldet und dort die Kenzeichen mit Düsseldorfer Siegel gestempelt bekommen...man muß die alten Kennzeichen mitbringen zum entsiegeln.....ganz einfach..
23 Antworten
Zitat:
@The blue cloud schrieb am 13. November 2015 um 08:57:55 Uhr:
...
Erstanruf beim örtlichen Bürgerbüro, dann beim örtlichen Straßenverkehrsamt .....Endergebnis...ratlos
...
Wozu du beim Bürgerbüro angerufen hast erschließt sich mir nicht.
Beim Straßenverkehrsamt hast du vermutlich mit der Putzfrau gesprochen.
Daher habe ich für dich recherchiert.
Bei uns wäre es kein Problem, das auswärtige Kennzeichen nachzumachen und zu siegeln, allerdings sollten beide Kennzeichen vorgelegt werden, damit beide mit den örtlichen Siegeln versehen werden können.
Wer soll denn sonst die Marke drauf machen, als die Zulassungsstelle, bei der der Halter das Fahrzeug gemeldet hat.
Wenn er jetzt in Kiel wohnt muss das Auto auch in Kiel gemeldet sein.
Und wenn es ein Firmenwagen ist, der wo anders gemeldet ist, wie der TE schon andeutete?
Dann ist es eine Sache der Firma und nicht des TE, da er dann ja nicht der Halter ist, sondern die Firma.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@celica1992 schrieb am 13. November 2015 um 12:52:21 Uhr:
Wenn er jetzt in Kiel wohnt muss das Auto auch in Kiel gemeldet sein.
nein, ein zugelassenes Fahrzeug kann bei einem Umzug des Halters sein Kennzeichen zwischenzeitlich bundesweit behalten, somit muss man nicht mehr ummelden, wohl aber den Umzug mitteilen.
Ich kenne die Frage der Siegelung aus der Vergangenheit; dürfte sich aber nicht wirklich geändert haben. Muss ein Kennzeichnen fern des ausgebenden Bezirks erneuert werden (z.B. Verformung durch Unfall, Vandalismus oder was auch immer, nicht aber ein Diebstahl, da dann die Kombination erst einmal gesperrt ist), ist dies unproblematisch möglich. Man kann zur Zulassungsstelle gehen, in deren Bezirk man ist und dort den Fall schildern und das defekte Schild vorlegen. Die schreiben dann die Freigabe, dass ein Schildermacher das Schild prägen darf und siegeln das Kennzeichen dann auch. Dabei wird natürlich nicht das Siegel der ausgebenden Stelle genommen (dieses ist auch nur dort verfügbar), sondern das eigene Siegel.
Für den TE wäre dies also ein Kieler Siegel auf einem "F"-Kennzeichen. Ob heute bei den Umzugfällen auch noch die Umsiegelung durch die ausgebende Stelle gefordert wird (so war's wohl früher; in der Familie hatten wir einen Fall Kennzeichen durch Anhängerkupplung durchgebrochen und erneuerungspflichtig, Vorgehen wie oben und dann gab's die Auflage, dass nach Rückkehr nach Hause das Siegel durch die zuständige Stelle des Zulassungsbezirks zu tauschen ist), weiß ich aber nicht.
Viele Grüße
Peter
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Hab ich geschrieben, das das Fahrzeug ein Kieler -kennzeichen haben muss?
Es muss dort , obwohl das alte Kennzeichen mitnehme, mit einer eVB bei der dortigen Zulassungstelle gemeldet werden, weil der Halterwohnort sich geändert hat. Und somit ist das Auto in Kiel zugelassen und hat ein Kennzeichen mit z.B "E"
Hallo Peter,
danke für die Ausführungen. Ich bin immer über Forenbeiträge irritiert, wenn der Verfasser keine Ahnung von der Rechtslage hat, sich aber trotzdem mit einer Meinung äußert.
Hinweise...ich hätte mit der Putzfrau gesprochen oder warum ein Anruf beim Bürgerbüro erfolgte, helfen dem Fragenden kaum weiter. Wer die Aufgaben der Bürgerbüros nicht kennt.....
Mit ist auch unklar, warum ein Forenteilnehmer sich einem Fragenden gegenüber so äußert?
Erstes Fazit:
in NRW
ist ein "Abstempeln" in einer anderen Zulassungstellle möglich. Leider ist diese Regelung (insbesondere die ab 1.1. 15 mögliche Kennzeichenmitnahme) -noch- nicht überall geläufig. Länderübergreifend scheint das (u.U. noch) ein Problem zu sein. Hier warte ich noch auf eine mögliche VO/Absprache/Regelung der zuständigen Verkehrsministerien.
Wir alle wissen, wenn wir zur Behörde X gehen und das Personal kommt unserem Wunsch nicht nach, haben wir ein Problemchen. Ist man mit entsprechenden Unterlagen ausgerüstet, klappt es im Regelfall besser.
Ich hatte die Hoffnung, dass hier ein MA einer Straßenverkehrsbehörde Licht in das leicht nebelige Verfahren bringen kann.
Beende die Frage und werde es anderweitig prüfen.
Ich meine wir haben damals die AKZ-Mitnahme bei uns intern so besprochen, dass das Privileg der Mitnahme bei Wohnortwechsel nur bis zur nächsten Neuzuteilung gilt.
Wenn Du bei mir anrufen würdest, würde ich Dich natürlich zunächst an die örtliche Zulassungsbehörde verweisen und die Vermutung äußern, dass es Kieler Schilder geben wird.
Und vielleicht ist das Problem mit den Siegeln nämlich auch genau der Grund dafür - wer weiß :-)
Zitat:
@trouble01 schrieb am 13. November 2015 um 14:47:13 Uhr:
Und wenn es ein Firmenwagen ist, der wo anders gemeldet ist, wie der TE schon andeutete?Dann ist es eine Sache der Firma und nicht des TE, da er dann ja nicht der Halter ist, sondern die Firma.
Und ich stelle nochmals die Frage:
Ist es ein Firmenwagen?
Ist der TE der Halter?
Wer hat den Kfz.Brief bzw. Zulassungsbescheinigung?
Wenn dies geklärt ist, dann kann man weiter nachdenken.
Wenn ich nicht Halter bin, kann mir keine Zulassungsstelle ein Kennzeichen geben bzw. siegeln. Da könnte ja sonst jeder kommen.
Zitat:
@The blue cloud schrieb am 14. November 2015 um 08:12:32 Uhr:
...
Beende die Frage und werde es anderweitig prüfen.
Das hättest du schon längst tun sollen, denn du bist beratungsresistent und scheinbar liest du auch nicht was man schreibt.