Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Hallo
Meine Mutter hat sich Ende Oktober 2018 ein neues Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug sollte auf mich versichert sein und habe daher eine eVb Nummer von meiner Versicherung erhalten und für die Zulassung beim Autohaus abgegeben. Zum 1.1.2019 wechselte ich die Versicherung zum ADAC. Nun die überraschende Mitteilung der alten Versicherung. Meine Mutter soll knapp 1400 € Zeitraum ( 09.11. 2018-07.02.2019) bezahlen.
Nur zum Verständnis, weder meine Mutter noch ich haben für dieses Fahrzeug ein Vertrag unterzeichnet.
Leider kam es bei der neuen Versicherung bei dem Fahrzeug meiner Mutter zu Problemen, so dass sogar ein Schreiben von der Zulassungsstelle kam,und dass Auto seit 04.02.2019 keine Haftpflichtversicherung mehr habe, und gedroht wurde, dass Fahrzeug still zulegen.
Habe dieses Problem dem ADAC geschildert, und das Problem wurde schnell behoben. Als ich die Versicherung wechselte,sagte ich dem ADAC,dass ich noch das Fahrzeug meiner Mutter als 2. Fahrzeug mitversichern möchte. Die haben aber dabei einen Fehler gemacht, und schickten mir einen Vertrag für eine Versichererwechsel, so dass das Fahrzeug meiner Mutter nicht versichert werden konnte. Erst Anfang diesen Monates haben die verstanden, um was es eigentlich geht.
Nun ist der Vertragsbeginn erst ab 06.02.2019.
Selbstverständlich hat die alte Versicherung dieses als Stichtag verwendet.
Nun zu meine Frage
Sind knapp 1400 € regel konform?
Wo habe ich den Fehler gemacht?
Wie sollte ich vorgehen?
Liebe Grüße
Adnan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 22:05:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Du bist dir glaub ich immer noch nicht bewusst, welchen Bock du da geschossen hast.
Du hast doch, wie du selbst zuvor geschrieben hast, überhaupt keine Versicherung für das Auto deiner Mutter bei der Europa abgeschlossen.
Kannst du dann eine kündigen?
Weiterhin fand zum 01.01 kein Wechsel statt, so dass du drei monate die evb genutzt hast, aber immer noch keine Versicherung dazu abgeschlossen hast.
Dein dilettantisches treiben wurde dann nun mal zwangsläufig von der zulassungsstelle beendet.
Wer jetzt beim Wechsel zur adac genau geschlafen hat? Keine Ahnung, aber eine Vermutung hätte ich zumindest.
Auf jeden Fall lässt sich die europa die kurzzeitversicherung jetzt teuer bezahlen - mMn absolut zu Recht.
47 Antworten
Nein, die Forderung wird durch die zwischenzeitlichen Schreiben aufrechterhalten, egal, ob das Inkassounternehmen für die Versicherung tätig wird oder inzwischen selbst Gäubiger ist.
Zitat:
@UliBN schrieb am 19. Februar 2019 um 09:54:24 Uhr:
Nein, die Forderung wird durch die zwischenzeitlichen Schreiben aufrechterhalten, egal, ob das Inkassounternehmen für die Versicherung tätig wird oder inzwischen selbst Gäubiger ist.
Und da bist du dir sicher? In den §§ 195, 203ff. BGB finde ich das nicht. Könntest du da mal eine gesetzliche Grundlage nennen, nach der einfache Aufforderungsschreiben die Verjährung hemmen?
Grüße vom Ostelch