Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Hallo
Meine Mutter hat sich Ende Oktober 2018 ein neues Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug sollte auf mich versichert sein und habe daher eine eVb Nummer von meiner Versicherung erhalten und für die Zulassung beim Autohaus abgegeben. Zum 1.1.2019 wechselte ich die Versicherung zum ADAC. Nun die überraschende Mitteilung der alten Versicherung. Meine Mutter soll knapp 1400 € Zeitraum ( 09.11. 2018-07.02.2019) bezahlen.
Nur zum Verständnis, weder meine Mutter noch ich haben für dieses Fahrzeug ein Vertrag unterzeichnet.
Leider kam es bei der neuen Versicherung bei dem Fahrzeug meiner Mutter zu Problemen, so dass sogar ein Schreiben von der Zulassungsstelle kam,und dass Auto seit 04.02.2019 keine Haftpflichtversicherung mehr habe, und gedroht wurde, dass Fahrzeug still zulegen.
Habe dieses Problem dem ADAC geschildert, und das Problem wurde schnell behoben. Als ich die Versicherung wechselte,sagte ich dem ADAC,dass ich noch das Fahrzeug meiner Mutter als 2. Fahrzeug mitversichern möchte. Die haben aber dabei einen Fehler gemacht, und schickten mir einen Vertrag für eine Versichererwechsel, so dass das Fahrzeug meiner Mutter nicht versichert werden konnte. Erst Anfang diesen Monates haben die verstanden, um was es eigentlich geht.
Nun ist der Vertragsbeginn erst ab 06.02.2019.
Selbstverständlich hat die alte Versicherung dieses als Stichtag verwendet.
Nun zu meine Frage
Sind knapp 1400 € regel konform?
Wo habe ich den Fehler gemacht?
Wie sollte ich vorgehen?
Liebe Grüße
Adnan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 22:05:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Du bist dir glaub ich immer noch nicht bewusst, welchen Bock du da geschossen hast.
Du hast doch, wie du selbst zuvor geschrieben hast, überhaupt keine Versicherung für das Auto deiner Mutter bei der Europa abgeschlossen.
Kannst du dann eine kündigen?
Weiterhin fand zum 01.01 kein Wechsel statt, so dass du drei monate die evb genutzt hast, aber immer noch keine Versicherung dazu abgeschlossen hast.
Dein dilettantisches treiben wurde dann nun mal zwangsläufig von der zulassungsstelle beendet.
Wer jetzt beim Wechsel zur adac genau geschlafen hat? Keine Ahnung, aber eine Vermutung hätte ich zumindest.
Auf jeden Fall lässt sich die europa die kurzzeitversicherung jetzt teuer bezahlen - mMn absolut zu Recht.
47 Antworten
Entweder man geht zu einem Berater und bezahlt den einen oder anderen Euro mehr. 1.400,- Euro werden es i.d.R. nicht.
Oder man macht das selber, spart ein wenig, muss dann aber selber ein paar Dinge selber abklären:
1. Habe ich überhaupt einen Vertrag bekommen.
2. Welche Laufzeit hat der, wann ist Kündigungstermin.
3. Sind die Schadenfreiheitsklassen korrekt, gibt es Sondereinstufungen.
4. Sind die Leistungen so wie ich das haben will, habe ich das auch richtig verstanden oder glaube ich nur was verstanden zu haben. (da kommt dann der nächste Thread)
5. Wann ist Zahlungstermin. (Versicherungen wollen i.d.R. erst Geld 🙂
Hätte der TE auch nur einen der Punkte beim Vertrag seiner Mutter kontrolliert, wäre es gar nicht so weit gekommen. Allein das keine Rechnung der Europa für seine Mutter kam, hätte ihn stutzig machen müssen.
Was ich nicht verstehe, ist Rechnung für ( 09.11. 2018-07.02.2019) und gleichzeitig Hinweis der Zulassungsstelle über keinen Versicherungsschutz vom 04.02.19
Online selber abschließen und hinterher die Vers. beschimpfen, wenn man Basics nicht kontrolliert, ist irgendwie witzig. Eine Vers. mit Beratern vor Ort muss über Jahre deutlich teurer sein, um die 1.400,- Lehrgeld wieder einzusparen.
Und die 1.400,-€ sind eigentlich noch preiswert, bei EVB ist oft nur die Haftpflicht enthalten. Keine Vollkasko, keine Teilkasko. Hätte seine Mutter in der Zwischenzeit einen Unfall gebaut oder das Auto gestohlen worden, wäre es richtig in die Hose gegangen.
Mein Ratschlag: mit der Europa reden und auf Entgegenkommen hoffen, dankbar sein wenn die es tun. Und in der Zukunft einen Makler vor Ort aufsuchen.
Zitat:
@dgi013 schrieb am 17. Februar 2019 um 11:20:32 Uhr:
Allein das keine Rechnung der Europa für seine Mutter kam, hätte ihn stutzig machen müssen.
Nö, die ersten 3 Monate ist die Versicherung ja kostenlos,laut TE.
Hab ich bei der neu eröffneten Tanke letztens auch gedacht, haben mir die beiden Rennleiter dann erklärt,dass ich den Sprit bezahlen muss. Von Sprit for free wussten die nix.
Ironie aus.
Gruß M
Ähnliche Themen
Ich vermute das Folgende:
Die Mutter des TE hat das neue Auto im November gekauft. Dafür wurde die EVB der Europa-Vers. benutzt. Wenn der TE seine Versicherungen zum 01.01.19 von der Europa zum ADAC transferieren wollte, muss er diese bereits Ende November gekündigt haben. Für sein Hauptfahrzeug kein Problem. Für den gerade erst zugelassenen Wagen seiner Mutter aber doch, denn die Europa hat die Kündigung als Widerruf bearbeitet, denn der Versicherungsschein war ja noch nicht ausgefertigt. Damit stand der Wagen der Mutter ab Zulassung ohne Versicherung da.
Der ADAC hat für die Fahrzeuge des TE die SF-Klassen vom Vorversicherer abgefragt. Der bestätigte das Fahrzeug des TE, aber für das Fahrzeug der Mutter hieß es "Haben wir nicht!"
Damit lag für den ADAC kein Versichererwechsel vor, sondern eine Neuversicherung und die machte er offenbar nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Datum als der Antrag vorlag (im Februar).
Die Zulassungsstelle hatte zwischenzeitlich von der Europa den Widerruf der EVB mitgeteilt bekommen und schrieb den TE entsprechend an.
Da die Europa die EVB ausgestellt hatte, muss sie auch dafür gerade stehen und von Zulassung bis zum Eintritt der ADAC-Versicherung Versicherungsschutz gewähren. Dafür berechnet sie nun den maximal ungünstigen Kurzzeittarif.
Bis dahin sehe ich nichts Unrechtmäßiges.
Will man irgendwo eine Schuld suchen, sehe ich sie in der Schnapsidee im November ein Auto bei der Europa neu zu versichern und zum 01.01. die Versicherung zu wechseln. Selbst wenn das nach den Versicherungsbedingungen möglich wäre, schreit dies ja geradezu nach Missverständnissen und wäre ggf. sehr genau mit den jeweiligen Versicherungsvertretern abzukaspern gewesen.
Wahrscheinlich hätte es sich aber ergeben, dass es günstiger ist den Wagen der Mutter noch ein Jahr bei der Europa zu lassen, da die Einsparung beim ADAC geringer ist als der teure Kurzzeittarif, den die Europa für die paar Wochen verlangt.
Fragt sich jetzt nur warum sich unser TE nicht die Mühe machte die Sachlage so zu schildern wie es Blödbär getan hat.
Jetzt zerbrechen sich unbeteiligte den Kopf was da schiefgelaufen sein könnte... und opfern Ihre Zeit um das allgemein verständlich rüberzubringen...
Zugegeben, es war nur eine Vermutung, aber was schiefgelaufen ist wurde schon in der ersten Antwort genannt.
Genau so ist das und der TE hat doch preisgegeben, dass er der Meinung war, die Versicherung wäre kostenlos.
Nun kam die Rechnung etwas später und etwas höher.
Gruß M
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 16:22:16 Uhr:
Für dieses Fahrzeug gibt es keinen Vertrag ausser der evb.
Ist denn der Schutz durch die evb für bis zu 3 Monaten nicht kostenlos?
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 13:15:45 Uhr:
Sind knapp 1400 € regel konform?
Ich hatte vor exakt 10 Jahren eine Wintergurke (Renault R19, 73PS, 450€ Kaufpreis) übergangsweise für 3 Monate angemeldet.
EVB hatte ich beim Kumpel meines Vaters besorgt. Er arbeitet bei Nürnberger.
Dann kam für die 3 Monate Haftpflicht eine Rechnung i.H.v. 1900€!
Der "Kumpel" schüttlelte den Kopf, sagte, dass das nicht stimmen kann und wollte es wieder gerade biegen. Dann kam eine geänderte Rechnung: 1400€!
Fazit: Ich bekomme seit 9,5 Jahren in unregelmäßigen Abstände (alle 6-8 Monate) ein Brief von der Inkasso, dass es diesmal (jedes mal) nun wirklich mein allerletzter Chance ist, die Rechnung zu zahlen und bla bla 😛😁
Inzwischen sind wir bei 2,6teuro
Bin natürlich weiterhin komplett sauber in der Schufa.
Bin mal gespannt, wie lange ich noch diese Briefe bekomme. Stören tut es mich jedenfalls kein bisschen (mehr).
Zu deiner Frage: Die Versicherungen spinnen manchmal!
Und was machst Du da wenn jetzt ein "gelber" Brief vom Gericht kommt.
Mahnbescheid. ?
Dann müsstest ja dagegen Einspruch machen und den Sch... vorm Kadi ausfechten.
Wenn die V.recht kriegt können sie Dir doch auch noch den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.
Respekt daß Du so locker bleiben kannst.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 18. Februar 2019 um 22:22:42 Uhr:
Und was machst Du da wenn jetzt ein "gelber" Brief vom Gericht kommt.
Mahnbescheid. ?
Dann müsstest ja dagegen Einspruch machen und den Sch... vorm Kadi ausfechten.
Wenn die V.recht kriegt können sie Dir doch auch noch den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.
Respekt daß Du so locker bleiben kannst.
Was ich dann mache? Wenn es gar nicht mehr anders geht, dann überweise ich die Summe und fertig.
Der Endbetrag ist dann nicht mehr so wichtig. Wenn ich für 3 Monate Haftpflicht beim Winterauto knapp 2.000€ zahlen muss/kann, dann schmerzt auch nicht mehr das doppelte (mit allen Gebühren etc), denn mit 2.000€ ist die Spitze meines Nerv bereits lange erreicht.
Habe in den 9,5 Jahren ca 15 Briefe von der Inkasso erhalten, zuletzt 10/2018.
jedesmal gleiche Drohung.
Ich warte immer noch auf eine Gerichtsverhandlung. Nach knapp 10 Jahren habe ich meine Hoffnung aber schon fast verloren. 😁
Ich nehme überall Skonto wo es nur geht, zahle alles überpünktlich, sowohl Privat als auch im gewerblichen Bereich. Ich lass mich aber nicht veräppeln.
Der Betrag fällt sicher unter der Wuchergesetz. Irgendwas haben die da verbockt, ganz sicher. Sonst würden die schon weiterkommen, als nur leere Drohungen zu schicken. Mit sowas lasse ich mich nicht beeindrucken.
Wenn man keine Ahnung von den rechtlichen Aspekten von Wucher hat, sollte man sich bedeckt halten. Die Versicherung wird auch hier korrekt nach bekannten Verfahren der Kurzzeitversicherung verfahren haben.
Und wer schon auf eine Gerichtsverhandlung wartet, hat keine Ahnung von den vorgeschriebenen Verfahrensweisen und Abläufen.
Und man sollte sich nicht auf das Stillhalten des Inkassounternehmens verlassen. Es ist gübte Praxis, dass Forderungen eines Gläubigers sehr günstig an Inkassounternehmen weiterverkauft werden und man sich so von offenen Positionen im Sinne der Bilanzierung freimacht. Diese Folgeunternehmen interessiert nur zweitrangig eine Rechtmäßigkeit, die einfach vorausgesetzt wird.
Sie halten die Forderung schön aufrecht, die Kosten steigen. Im Endeffekt interessiert nur die Gesamterfolgsquote der übernommenen Forderungen insgesamt.
Damit kann jederzeit die Forderung beigetrieben werden.
Zitat:
@UliBN schrieb am 18. Februar 2019 um 23:18:08 Uhr:
Wenn man keine Ahnung von den rechtlichen Aspekten von Wucher hat, sollte man sich bedeckt halten. Die Versicherung wird auch hier korrekt nach bekannten Verfahren der Kurzzeitversicherung verfahren haben.
Und wer schon auf eine Gerichtsverhandlung wartet, hat keine Ahnung von den vorgeschriebenen Verfahrensweisen und Abläufen.
Und man sollte sich nicht auf das Stillhalten des Inkassounternehmens verlassen. Es ist gübte Praxis, dass Forderungen eines Gläubigers sehr günstig an Inkassounternehmen weiterverkauft werden und man sich so von offenen Positionen im Sinne der Bilanzierung freimacht. Diese Folgeunternehmen interessiert nur zweitrangig eine Rechtmäßigkeit, die einfach vorausgesetzt wird.
Sie halten die Forderung schön aufrecht, die Kosten steigen. Im Endeffekt interessiert nur die Gesamterfolgsquote der übernommenen Forderungen insgesamt.Damit kann jederzeit die Forderung beigetrieben werden.
Du bist einfach nur ein d*mmer Klugscheisser, mehr nicht. Fällst mir mit deiner Oberlehrerhaften, frechen Art immer wieder negativ auf. Hast du zu Hause nichts zu melden oder warum musst du hier jedes mal mit so ein scharfer Ton reagieren?
Du scheinst genauso wenig Ahnung zu haben wie ich. Ich hatte vor dem Renault einen V8 BMW, der ebenso nur kurz versichert war und in einer deutlich höheren Typklasse eingestuft war. Dort waren die Kosten weit weniger als 1/4.
Der Versicherungsberater meinte damals, dass die "aus Versehen" wahrscheinlich eine null zuviel getippt hätten. Der Betrag war mindestens das 10 fache des üblichen Betrags. Da kann man sehr wohl von Wucher sprechen.
Aber Hauptsache wieder mal was geblubbert. Kein Plan aber "die Versicherung wird schon Recht haben". Einen Scheissdreck haben die.
Moin, darf ich die beiden Streitparteien daran erinnern dass wir einen solchen Umgang miteinander hier bei MT nicht möchten. Also bitte nicht in der Art weiter schreiben.
Vielen Dank!
Grüße
Steini
Zitat:
@munition76 schrieb am 18. Feb. 2019 um 22:43:29 Uhr:
Habe in den 9,5 Jahren ca 15 Briefe von der Inkasso erhalten, zuletzt 10/2018.
jedesmal gleiche Drohung.
Wenn das so ist, hat wohl bei dem Inkassobüro jemand aus Versehen die Murmeltiertaste gedrückt. 😉 Sollte sich das Verfahren seit 9,5 Jahren in sich wiederholenden außergerichtlichen Forderungsschreiben erschöpfen, ist die Forderung wohl verjährt. Eine Merkwürdigkeit mehr in diesem Fall.
Grüße vom Ostelch