Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Hallo
Meine Mutter hat sich Ende Oktober 2018 ein neues Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug sollte auf mich versichert sein und habe daher eine eVb Nummer von meiner Versicherung erhalten und für die Zulassung beim Autohaus abgegeben. Zum 1.1.2019 wechselte ich die Versicherung zum ADAC. Nun die überraschende Mitteilung der alten Versicherung. Meine Mutter soll knapp 1400 € Zeitraum ( 09.11. 2018-07.02.2019) bezahlen.
Nur zum Verständnis, weder meine Mutter noch ich haben für dieses Fahrzeug ein Vertrag unterzeichnet.
Leider kam es bei der neuen Versicherung bei dem Fahrzeug meiner Mutter zu Problemen, so dass sogar ein Schreiben von der Zulassungsstelle kam,und dass Auto seit 04.02.2019 keine Haftpflichtversicherung mehr habe, und gedroht wurde, dass Fahrzeug still zulegen.
Habe dieses Problem dem ADAC geschildert, und das Problem wurde schnell behoben. Als ich die Versicherung wechselte,sagte ich dem ADAC,dass ich noch das Fahrzeug meiner Mutter als 2. Fahrzeug mitversichern möchte. Die haben aber dabei einen Fehler gemacht, und schickten mir einen Vertrag für eine Versichererwechsel, so dass das Fahrzeug meiner Mutter nicht versichert werden konnte. Erst Anfang diesen Monates haben die verstanden, um was es eigentlich geht.
Nun ist der Vertragsbeginn erst ab 06.02.2019.
Selbstverständlich hat die alte Versicherung dieses als Stichtag verwendet.
Nun zu meine Frage
Sind knapp 1400 € regel konform?
Wo habe ich den Fehler gemacht?
Wie sollte ich vorgehen?
Liebe Grüße
Adnan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 22:05:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Du bist dir glaub ich immer noch nicht bewusst, welchen Bock du da geschossen hast.
Du hast doch, wie du selbst zuvor geschrieben hast, überhaupt keine Versicherung für das Auto deiner Mutter bei der Europa abgeschlossen.
Kannst du dann eine kündigen?
Weiterhin fand zum 01.01 kein Wechsel statt, so dass du drei monate die evb genutzt hast, aber immer noch keine Versicherung dazu abgeschlossen hast.
Dein dilettantisches treiben wurde dann nun mal zwangsläufig von der zulassungsstelle beendet.
Wer jetzt beim Wechsel zur adac genau geschlafen hat? Keine Ahnung, aber eine Vermutung hätte ich zumindest.
Auf jeden Fall lässt sich die europa die kurzzeitversicherung jetzt teuer bezahlen - mMn absolut zu Recht.
47 Antworten
Wenn Du einen Neuwagen zulässt willst Du doch vom ersten Anmelden den vollen Schutz und Du musst dafür die Prämie bezahlen. VK incl. das ist auch bei einem gebrauchten so.
Du fragst was Dein Fehler war? Deine Annahme das die eVb Nr umsonst wäre. Nun fordert die Europa Versicherungen halt die Prämie ein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und da Du Dich nicht gerührt hast, wurde eine SF0 angenommen.
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 16:22:16 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 15:30:38 Uhr:
Du hast so wie ich das verstehe zwar die evb der Europa genutzt, aber keine Versicherung dazu abgeschlossen. Zusätzlich ist der "Wechsel" zum ADAC schiefgelaufen.
Und genau deshalb wird das jetzt teuer.Für dieses Fahrzeug gibt es keinen Vertrag ausser der evb.
Ist denn der Schutz durch die evb für bis zu 3 Monaten nicht kostenlos?Ich möchte einfach verstehen was der evb Schutz für Leistungen beinhaltet und welche Rechte und Pflichten es mitsich bringt.
Oh, da war ich wohl zu langsam mit meiner Antwort.
Nun weißt Du ja woran es liegt.
Am besten meldest Du Dich ganz schnell bei der Europa oder Deinem Berater dort (falls es einen gibt) und versuchst zu retten was zu retten ist
Übrigens:
- Auch die Annahme (Zulassung mittels der eVB) stellt einen Vertrag dar. Das ist wie beim Bäcker das Rechtsgeschäft des Brotkaufs)
- Kostenlos gibt es im Geschäftsleben NIE. Oder arbeitest Du kostenlos für Deinen Arbeitgeber?
- die eVB befriedigt die in Deutschland geltende Versicherungspflicht (Haftung gegenüber Dritten). Da sollen Geschädigte auf jeden Fall ihren gerechtfertigten Schadenersatz bekommen. Ohne diesen Schutz darf (eigentlich) kein Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Und das verspricht Dir Deine Versicherung vorab ab Zulassung. (manchmal ist auch noch etwas mehr damit verbunden)
- Und Deine Pflicht wird es dann sein Deinen Obulos dafür zu entrichten ....
Dann mal viel Erfolg und sprich mit den Leuten.
Im Bauwesen holt man sich Architekten usw. , also Fachleute gegen Geld, wenn man das nicht selber kann
Das gibt es auch in anderen Lebenslagen
Ist klar. Du wirst nach dem sehr teuren Kurztarif abgerechnet.
Und die Schuld liegt leider auch bei Dir.
Edit : und ja, ist rechtens.
Warum nicht von Anfang an zum ADAC damit ?
Ist der ADAC soo extrem billiger, da§ man unmittelbar nach Erhalt der EVB von Vers.1 schon wieder wechseln muss?
Bei Erhalt der EVB muss man doch vorher viele Angaben zu Fahrer, Fahrzeug, KM, Beruf, Zahlungsweise machen!
Da weiss man doch daß man sich gerade auf einen Vertrag mit dem Vers.einlasst.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis un den Februar hinein.
Oh Entschuldrigung.
As You See: ich war zeitlich etwas hintendran und hoffe ganz intensiv auf Deine Verzeihung.
Ich brauche manches Mal etwas Zeit um zu verstehen und dann um zu denken und dann um zu antworten
Da du keinen Versicherungsschein von der Europa gibt und auch da auch nix bezahlt hast, gilt für den Vertrag der vorläufige Versicherungsschutz. Wenn du keine VK-Deckungszusage mit der eVB beantragt hast, gilt der Schutz nur für die Haftpflichtversicherung und die musst du auch bezahlen. Ob da ein Kurztarif verrechnet wird, musst du in deren Bedingungen nachlesen. Der Vertrag wird wahrscheinlich mit SF0 oder SF 1/2 berechnet worden sein und mit unbegrenzten JahresKm und auch noch mit Fahrer unter 25 Jahre. Aber das müsste ja aus deren Beitragsrechnung stehen
Im übrigen konnte man den Vertrag bei der Europa nicht kündigen, sondern nur widerrufen, da ja nur von der eVB die Rede ist. Der vorläufige Versicherungsschutz der eVB ist i.d.R auch nicht auf 3 Monate beschränkt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.
Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Hast Du nach Beantragung der eVB und Anmeldung des KFZ einen Versicherungsantrag gestellt?
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 22:05:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Du bist dir glaub ich immer noch nicht bewusst, welchen Bock du da geschossen hast.
Du hast doch, wie du selbst zuvor geschrieben hast, überhaupt keine Versicherung für das Auto deiner Mutter bei der Europa abgeschlossen.
Kannst du dann eine kündigen?
Weiterhin fand zum 01.01 kein Wechsel statt, so dass du drei monate die evb genutzt hast, aber immer noch keine Versicherung dazu abgeschlossen hast.
Dein dilettantisches treiben wurde dann nun mal zwangsläufig von der zulassungsstelle beendet.
Wer jetzt beim Wechsel zur adac genau geschlafen hat? Keine Ahnung, aber eine Vermutung hätte ich zumindest.
Auf jeden Fall lässt sich die europa die kurzzeitversicherung jetzt teuer bezahlen - mMn absolut zu Recht.
@TE
Du kannst doch nicht im Oktober ein Auto anmelden mit ner eVB von der Europa und nach de Zulassung diese zum 1.1 kündigen? Wo gedachtest Du denn versichert zu sein für den Zeitraum von der Anmeldung bis zu 31.12?
Achso die ersten 3 Monate ist die Versicherung ja Beitragsfrei nach Deiner Ansicht?
Glaub echt nicht,dass das Ernst gemeint sein soll. Nicht mal ne eVB für ein KZK ist kostenlos.
Ein zugelassenes Fzg muss durchgehend Pflichtversichert sein und das dies Geld kostet, dürfte klar sein.
Der Betrag der jetzt gefordert wird ist natürlich sehr fett,aber wenn dieser in den AGB so vorgesehen ist,hast Du den mit der Angabe der eVB bei der Zulassungsstelle akzeptiert. Vermutlich wäre der JahresBeitrag nicht höher ausgefallen,Wenn du nach der Zulassung direkt bei der Europa abgeschlossen hättest. Oder man hätte sich innerhalb von 14 Tagen nach Zulassung um eine andere Versicherung gekrümmtert,dann wäre von der Europa auch nix gekommen,wenn die neue Rückwirkend zum ZulassungsTag die Deckung übernommen hätte.
Gruß M
Zitat:
@Taytuase schrieb am 16. Februar 2019 um 22:05:36 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 16. Februar 2019 um 16:45:53 Uhr:
@Datschi0825
Keine Ahnung was du immer mit den sf-klassen hast.
Du hast offenbar nicht richtig verstanden was hier passiert ist.
Der TE hat ausser der evb keinerlei Versicherung abgeschlossen - und das von Oktober bis in den Februar hinein.Das ist so nicht richtig. Nach dem das Fahrzeug mit der evb Nummer zugelassen wurde, wurde auch Zeitnah die gesamte Versicherung bei der Europa gekündigt und zum 1.1.2019 bem ADAC Versichert. Da der ADAC den falschen Antrag erstellt hat, wurde die ganze Versicherung für das Auto meiner Mutter erst ab 6.2.2019 versichert.
Kurz gesagt, wenn alles beim ADAC glatt gelaufen wäre, würde es bereits seit dem 1.1.2019 versichert gewesen.
Was für Dilettanten sind das, beim ADAC, die bei einem Versichererwechsel den falschen Antrag ausfüllen.
Die sollen jetzt die Rechnung bei der Europa zahlen, die sind ja auch an allem Schuld
Du hast die ironie-smileys vergessen.
Der te wollte mit zwei verschiedenen Fahrzeugen von der Europa zum ADAC wechseln.
Bei dem einen hat es auch geklappt.
Das andere war
a) nie korrekt bei der Europa versichert (ausser evb)
b) nicht zum 01.01 beim adac versichert ( Gründe dafür darf sich jeder selbst überlegen).
Bei dieser sehr verworrenen Geschichte und den groben (Denk)Fehlern des TE, fällt es mir wirklich schwer hier dem adac die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 17. Februar 2019 um 09:17:11 Uhr:
Das mit den Smileys beherrsch ich nicht
Puh,
Ich hatte echt schon Angst du meinst das Ernst. 😁
Ich sehe kein Verschulden des ADAC!
Die Gründe sind einzig und allein im Verhalten des Versicherungsnehmers zu suchen.
Die Forderung der EUROPA besteht zurecht. Allerdings macht mich stutzig, dass seit der Inanspruchnahme der eVB der Europa seit November2018 (!) zwischenzeitlich von der Versicherung nichts gekommen ist.
Die Bezeichnung "Wucher-Rechnung" ist total deplaziert.
Die einzige Möglichkeit: Lieb und nett mit der EUROPA sprechen. Wenn möglich, unmittelbar mit einem Berater direkt und nicht schriftlich oder telefonisch. Vielleicht ist was zu retten, obwohl ich keinen Grund für Zugeständnisse sehe.