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Neues Auto - neue SF-Klasse?

Guten Tag,

ich habe folgendes Szenario, wozu ich gerne mal Eure Einschätzungen wissen würde.

Ich habe im Dezember 2019 mein erstes Auto bei AdmiralDirekt versichert mit der SF-Klasse 0. Leider gab es kurz darauf einen Rempler, der über meine Versicherung geregelt wurde. Die Stufung auf SF-Klasse M erfolgt nicht zum Jahreswechsel, sondern ein Jahr nach Vertragsschluss.

Ich plane nun, mein jetziges Auto zu verkaufen. Dann habe ich vor 1-2 Monate zu warten und mir dann ein neues Auto zu kaufen.

Nun frage ich mich jedoch, mit welcher SF-Klasse ich starten werde, wenn ich das neue Auto versichere. Ich habe mich hier auch schon eingelesen und gesehen, dass es darüber oftmals Diskussionen gibt. Muss ich die SF-Klasse denn übernehmen oder kann ich mit dem neuen Auto dann wieder mit SF-Klasse 0 starten? Bei der HUK24 lautet die Frage zum Beispiel "Soll eine vorhandene Schadenfreiheitsklasse für den neuen Vertrag übernommen werden?" - diese könnte ich demnach mit "Nein" beantworten.

Nutze ich beispielsweise den Vergleich von Check24 kommt bei den Angaben immer SF-Klasse M heraus und die Versicherungsbeiträge sind mehr als doppelt so teuer, wenn ich den regulierten Schaden angebe. Jedoch ist dort auch die Rede von "können und wollen" statt "müssen". Auch würde ich mit dem neuen Auto eine Vollkaskoversicherung benötigen und ich hörte, dass man mit SF-Klasse M in der Haftpflichtversicherung oftmals direkt abgelehnt wird.

Vielen Dank für Eure Gedanken zu dieser Thematik!

Beste Antwort im Thema

Das ist doch ein alter Hut. Damit das nicht funktioniert, gibt es das HIS.
Hier haben wir eine völlig andere Baustelle.
Es geht um ein neues, anderes Fahrzeug und damit um ein neues, anderes Risiko!

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Zweitwagenregel:
Eltern/Kindregelung
Wenn die Eltern einen SF von mindestens 1/2 haben, kann das Kind auch mit SF1/2 beginnen.
Der SF muss auch nicht bei der gleichen Versicherung sein, das Kind kann auch eine andere Versicherung wählen

Wenn du einen Unfall gebaut hast, und du ein neues Auto versichern willst, fragen die Versicherungen dich zu 99% nach der letzten vorversicherung oder ob du in den letzten Jahren einen Unfall hattest.. Und das muss richtig beantwortet werden

http://...autoversicherungsprofis.de/.../vorversicherer.htm

Es gibt ein Sinn in der schadenfreihatsklasse, es macht kein Sinn, das man nach einem Unfall einfach eine neue Versicherung abschließen kann.

Wenn jemand Unfälle baut muss dieser halt mehr Geld zahlen. Es gibt in der Tat Leute die jedes Jahr min 1 Unfall bauen.. Wenn die dann immer neue Versicherungen abschließen wirds für die anderen teurer.

Wenn du mit SF M 1 Jahr versichert bist, wirst bei vielen Versicherung danach in SF1 gestuft. Da müsste die akbs mal studieren.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. Mai 2020 um 22:22:37 Uhr:


Wenn du einen Unfall gebaut hast, und du ein neues Auto versichern willst, fragen die Versicherungen dich zu 99% nach der letzten vorversicherung oder ob du in den letzten Jahren einen Unfall hattest.. Und das muss richtig beantwortet werden

Deswegen würde ich als TE nicht selbst versichern, sondern auf Mama, Papa oder Geschwister.

Hat mein Bruder vor run 15 Jahren gemacht. Vorher war auf Mama versichert, dann auf Papa.

Die Frage "gab es Unfälle" kann Papa dann ohne zu Lügen verneinen. Der TE wird dann nur als Fahrer eingetragen.
Irgendwann mal später (in 5 Jahren) kann man den SF dann ja mitnehmen.

Wir hatten eine ähnliche Situation. Meine Frau (damalige Freundin) hatte eine Zeitlang Unfälle magisch angezogen und kam nicht mehr auf einen grünen Zweig. Ich weiß nicht mehr welche SF sie hatte und auch nicht mehr welche Versicherung es war.

Als wir dann zusammen zogen brauchte sie ein neues Auto: Ich bin seit jeher bei der HUK und sie konnte, da wir einen gemeinsamen Haushalt haben, sofort mit eigenem Vertrag mit SF4 starten (ich war bei SF 8). Das ist also NICHT mein Zweitwagen. Das ist lediglich ein Angebot der HUK und die "geschenkte" SF 4 können nicht zu anderen Versuchungen übernommen werden. Nur die tatsächlich freien Unfalljahre bei der HUK könnte sie zu anderen Versicherungen mitnehmen.

Inzwischen hatte sie wieder einen Unfall und nun stünde sie wieder mit SF 0 da. Da wieder ein Fahrzeugwechsel anstand hab ich den neuen Wagen nun auf mich versichert und sie hat gar keinen PKW mehr.

Dafür hab ich meinen Zweitwagen geopfert, der lief auch schon auf SF 8 (mein Hauptfahrzeug ist auf SF 15). Theoretisch könnte ich ihr nun die SF 8 und das Auto "schenken" aber dadurch fährt und bremst es auch nicht anders. Wir sind verheiratet und da haftet de facto eh jeder für den anderen mit 😁

Also es gibt immer saubere Mittel und Wege in Verbindung mit einem Fahrzeugwechsel.

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Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. Mai 2020 um 22:22:37 Uhr:


Es gibt ein Sinn in der schadenfreihatsklasse, es macht kein Sinn, das man nach einem Unfall einfach eine neue Versicherung abschließen kann.

Du kannst zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte nicht auseinanderhalten, und deshalb ist es Blödsinn, was Du Dir zusammenfantasierst.

Zitat:

Wenn jemand Unfälle baut muss dieser halt mehr Geld zahlen. Es gibt in der Tat Leute die jedes Jahr min 1 Unfall bauen.. Wenn die dann immer neue Versicherungen abschließen wirds für die anderen teurer.

Quatsch! Teuer wird es nur für Leute, die auf Deine unsinnigen Ausführungen hereinfallen...

Du verstehst den Sinn der schadenfreiheitsklasse nicht, das ist schade.

Zitat:
Wenn Ihr Schadenfreiheitsrabatt arg in Mitleidenschaft gezogen und völlig im Keller ist, können Sie fürs erste den Wagen auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner versichern lassen. Sie dürfen den Wagen auch gegen einen symbolischen Wert verkaufen. Melden Sie den Wagen dann einfach auf Ihre bessere Hälfte um. Dieser Aufwand zahlt sich aus, wenn Sie dadurch Versicherungsprämie sparen können. Erst wenn Sie selbst wieder einen Vertrag haben wollen, müssen Sie Ihren schlechten Schadenfreiheitsrabatt angeben.

https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/

Wie gesagt muss man die vorversicherung angeben wenn danach gefragt wird, das ist halt einfach so.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 30. Mai 2020 um 16:23:15 Uhr:


Du verstehst den Sinn der schadenfreiheitsklasse nicht, das ist schade.

Es ist nicht schlimm, keine Ahnung zu haben. Schlimm ist nur, stur unbelehrbar zu sein!

Zitat:

Wenn Ihr Schadenfreiheitsrabatt arg in Mitleidenschaft gezogen und völlig im Keller ist, können Sie fürs erste den Wagen auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner versichern lassen. Sie dürfen den Wagen auch gegen einen symbolischen Wert verkaufen. Melden Sie den Wagen dann einfach auf Ihre bessere Hälfte um. Dieser Aufwand zahlt sich aus, wenn Sie dadurch Versicherungsprämie sparen können. Erst wenn Sie selbst wieder einen Vertrag haben wollen, müssen Sie Ihren schlechten Schadenfreiheitsrabatt angeben.
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/

Du darfst ruhig weiter die HUK - Werbeseite zitieren, auch wenn Du den Inhalt nicht verstehst...

Zitat:

Wie gesagt muss man die vorversicherung angeben wenn danach gefragt wird, das ist halt einfach so.

Noch mal, speziell für Dich: Bei einem neuen Fahrzeug gibt es keine Vorversicherung!

Wenn du es so denkst dann sei in dem Glauben.

Zitat:

Wie gesagt muss man die vorversicherung angeben wenn danach gefragt wird, das ist halt einfach so.

Nö, das muss man nur, wenn man einen vorhandenen SFR nutzen will.
Der TE will den alten Wagen verkaufen, somit erlischt die Versicherung. Kein Auto, keine Versicherung. Wenn er ein anderes Auto anmelden will, dann kann er sich entscheiden, ob er den SFR der vorherigen weiter nutzen will. Will er das nicht, dann braucht er auch keine Vorversicherung angeben, da er zu diesem Zeitpunkt keine Versicherung hat.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 30. Mai 2020 um 17:39:36 Uhr:


Wenn du es so denkst dann sei in dem Glauben.

Nix Glauben - Wissen!

Es ist schon so, das man bei einem neuen Fahrzeug keine Vorversicherung angegeben muss.
Man kann ja auch immer ein weiteres Fahrzeug anmelden und mit einer FS-Regelung oder Eltern/Kind-Regelung oder Partnerregelung beginnen, um eine bessere Einstufung für das neue Fahrzeug zu erhalten und dann erst das alte Auto abmelden.
Somit gäbe es ja auch keine Vorversicherung, da die alte ja noch besteht für das bisherige Fahrzeug.
Es kommt immer darauf an, mit welcher Regelung man den neuen Vertrag mit einem neuen Fahrzeug beginnen
will.

Nach Anfrage (selbe Frage wie hier) bei der HUK heißt es dort schriftlich:

"Sofern eine anrechenbare Vorversicherungszeit besteht, vermerken Sie diese bitte bei Antragsstellung. Die Einstufung erfolgt daher, in die SF-Klasse M."

Das verwirrt mich. In der Antragstellung heißt es doch dagegen: "Soll eine vorhandene Schadenfreiheitsklasse für den neuen Vertrag übernommen werden?"

Sowie: "Sie haben die Möglichkeit die SF-Klasse eines alten auf Sie oder eine andere Person laufenden Vertrags, zu übernehmen oder den neuen Vertrag neu einstufen zu lassen."

SF-Klasse M ist ja jetzt nicht besonders toll.
Aber wieso verwirrt dich das? "Sofern" steht ja auch nur für "wenn Sie das möchten, dann geben Sie das bitte an"

Es kann ja auch ein Vorteil sein mit SF M anzufangen.
Wenn man mit SF M am 28.12 ein Auto anmeldet und den Ablauf 01.01 wählt, kommt man dann sofort am 01.01.in SF 1

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 12:27:54 Uhr:


SF-Klasse M ist ja jetzt nicht besonders toll.
Aber wieso verwirrt dich das? "Sofern" steht ja auch nur für "wenn Sie das möchten, dann geben Sie das bitte an"

Ich habe explizit geäußert, dass ich das nicht angeben möchte, da es mich ja schlechter stellt, als eine Neueinstufung mit SF-Klasse 0. "Sofern" sollte doch für "vorausgesetzt, dass" stehen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Juni 2020 um 12:40:47 Uhr:


Es kann ja auch ein Vorteil sein mit SF M anzufangen.
Wenn man mit SF M am 28.12 ein Auto anmeldet und den Ablauf 01.01 wählt, kommt man dann sofort am 01.01.in SF 1

In den Versicherungsbedingungen heißt es dazu "Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen ist und in diesem Kalenderjahr der Versicherungsschutz

mindestens 6 Monate bestanden

hat."

Die sechs Monaten sind dann ja nicht erfüllt, sodass das nicht möglich erscheint.

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