1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Neuer Wohnwagen und altes Auto.Welche PKW-Versicherung

Neuer Wohnwagen und altes Auto.Welche PKW-Versicherung

Hallo,

ich habe mir einen neuen Wohnwagen gekauft und will aber mein altes Auto
(Bauj.1991) behalten.
Solange ich den WW hinter dem PKW als Gespann fahre,ist der WW über
dem PKW mit versichert. Richtig ?!?

Sollte ich für mein alten PKW eine Vollkaskoversicherung abschließen?

Eigentlich gehört diese Frage in das Forum "Versicherungen".Ich gehe aber
davon aus,das mir in diesem Forum besser geholfen werden kann.

Schon einmal vielen Dank

Wolfgang

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von EEddy


Wird der WW auf der Straße bewegt oder außerhalb eines privaten Grundstückes abgestellt muß er selbst versichert sein!

Es geht hier in der Hauptsache um die Frage: MUSS der WW eine eigenständige, separate Haftpflichtversicherung haben, wenn er als zugelassener Hänger von einem zugelassenen und versicherten Kfz im öffentlichen Verkehr bewegt wird in Form von Ziehen an der dafür vorgesehenen Anhängerkupplung (nicht durch Muskelkraft gehalten).
Mein Informationsstand ist der, dass er im beschriebenen Zustand durch das beschriebene Kfz mit haftpflichtversichert ist.

Das man den WW zusätzlich gegen alles und jedes ob billig oder teuer versichern kann, sei unbenommen ist aber nicht die Kernfrage hier und jetzt.

Ist doch ganz einfach: Ja er muß selbst versichert sein! Der WW muß doch auf der Zulassungsstelle angemeldet werden. Was muß dort vorgelegt werden? Eine Deckungskarte!

Zitat:

Original geschrieben von EEddy



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Es geht hier in der Hauptsache um die Frage: MUSS der WW eine eigenständige, separate Haftpflichtversicherung haben, wenn er als zugelassener Hänger von einem zugelassenen und versicherten Kfz im öffentlichen Verkehr bewegt wird in Form von Ziehen an der dafür vorgesehenen Anhängerkupplung (nicht durch Muskelkraft gehalten).
Mein Informationsstand ist der, dass er im beschriebenen Zustand durch das beschriebene Kfz mit haftpflichtversichert ist.

Das man den WW zusätzlich gegen alles und jedes ob billig oder teuer versichern kann, sei unbenommen ist aber nicht die Kernfrage hier und jetzt.

Ist doch ganz einfach: Ja er muß selbst versichert sein! Der WW muß doch auf der Zulassungsstelle angemeldet werden. Was muß dort vorgelegt werden? Eine Deckungskarte!

Ausgestellt vom Versicherer des Zugfahrzeuges.

Hallo,

vielen Dank für die echt hilfreichen Antworten.

Ich habe unseren neuen WW (Niewiadow) zum Schnäppchenpreis von
ca. 7300 EUR bekommen.
Gestern habe ich mir über den ADAC die Vollkasko für den WW ausrechnen
lassen.Die wollen ca. 760 EUR im Jahr haben.
Damit hat sich für mich das Thema Vollkasko erledigt.

Um noch einmal auf die HUK24 zurück zukommen.
Unser Auto läuft seit Jahren bei der HUK24.Ich habe Teilkasko ohne Selbst-
beteiligung und Rabattschutz.Der Wagen läuft auf 35%.Ich zahle 180 EUR
im Jahr.Ich kann also auch als nicht Beamter über die HUK24 nicht meckern.

Noch einmal vielen Dank und ein guten Rutsch ins neue Jahr

Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von Tyros 2


Ich habe unseren neuen WW (Niewiadow) zum Schnäppchenpreis von
ca. 7300 EUR bekommen.
Gestern habe ich mir über den ADAC die Vollkasko für den WW ausrechnen
lassen.Die wollen ca. 760 EUR im Jahr haben.
Damit hat sich für mich das Thema Vollkasko erledigt.

Wolfgang,

frag doch mal bei der DEVK nach.

Mein Wohnwagen, 1500 kg, Neupreis inklc. Vorzelt (ist mitversichert) € 14000,--, Vollkasko mit € 500 SB, Teilkasko ohne SB  =  Jahresprämie € 285,--

Einen Vollkaskoschaden (Vandalismus) habe ich nachdem ich erst 2 Monate dort versichert war ohne Probleme abgerechnet.

Wichtig ist, nicht im Internet über den Online Rechner zu recherchieren (dort gibt es andere Tarife und ich glaube auch keine Vollkasko)  sonder ein Regionalbüro anzurufen.

www.devk.de/kontakt/makler/vertreter.jsp

Volllkasko deckt z.Bsp. Vandalismus und eigene Schäden beim Rangieren;  Teilkasko deckt z.Bsp. Einbruchschäden, Feuer, Sturmschäden (Ein Ast ist schnell auf das Dach gefallen und hat eine Beule hinterlassen, ein Einbruch hinterlässt in der Regel auch immer hässliche Spuren)

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von EEddy


Ist doch ganz einfach: Ja er muß selbst versichert sein! Der WW muß doch auf der Zulassungsstelle angemeldet werden. Was muß dort vorgelegt werden? Eine Deckungskarte!

Ausgestellt vom Versicherer des Zugfahrzeuges.

Nein!!!

Das kann auch eine andere Versicherung sein

das weitet sich zur Unendlichen Story aus.

Ist es so schwer zu verstehen, dass die Zugwagenversicherung mit der Versicherung des Caravan absolut gar nichts zu tun hat ?

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär



....dass die Zugwagenversicherung mit der Versicherung des Caravan absolut gar nichts zu tun hat ?

Warum sollte Sie auch ?  😕

Damit wäre ein Tausch des Zugfahrzeuges ja unmöglich..... 

Ein Anhänger könnte dann ja immer nur mit einem PKW gezogen werden  🙄

Vielleicht hilft eine Umfrage:

Muss ein WW am Haken haftpflichtversichert sein, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf?

Zum 1000sten mal,JA
Wenn der Wowa am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen will muß er zugelassen sein.Eine Zulassung,selbst mit Kurzzeitkennzeichen,gibt es aber nur mit einer für den Wowa abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.Deswegen muß für den Wowa wie für jeden anderen PKW-Anhänger auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Sorry,so schwer ist das doch nicht zu verstehen,oder? 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


. . .
Sorry,so schwer ist das doch nicht zu verstehen,oder? 
Dachte ich ursprünglich auch, aber . . .

Ich habe mich gerade bei der Zulassungststelle erkundigt und Sir Donald hat recht.
Ich meine mich erinnern zu können, dass die Sache mit dem `muss´ hier schon einmal anders diskutiert wurde, aber das ist ja nun geklärt.
Bedanke mich auch für die persönliche Bemerkung von Käpnblaubär

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Bedanke mich auch für die persönliche Bemerkung von Käpnblaubär

Ist Dein Vorname Thomas? Vulgo der "ungläubige Thomas"? 😁 😁

Und Käptnblaubär hat über sein Denken sinniert; so what? 😉

du mußt natürlich denww versichern, wie schon häufiger hier geantwortet. dabei hast du aber ,da es sich um ein eigenständiges fahrzeug handelt die freie wahl.einige versicherer sagen dir allerdings daß sie den ww nur versichern wenn du auch das auto dort vers.hast .laß dich darauf nicht ein und mach einen kostencheck per i-net .bietet mittlerweile jede seriöse versicherung an. liebe grüße

Zitat:

Original geschrieben von mamitaxi


du mußt natürlich denww versichern, wie schon häufiger hier geantwortet. dabei hast du aber ,da es sich um ein eigenständiges fahrzeug handelt die freie wahl.einige versicherer sagen dir allerdings daß sie den ww nur versichern wenn du auch das auto dort vers.hast .laß dich darauf nicht ein und mach einen kostencheck per i-net .bietet mittlerweile jede seriöse versicherung an. liebe grüße

... und genau das Gegenteil deiner Aussage habe ich hier aus der Diskussion gelernt!

Mein WW war und ist HV und ich habe umgehend überprüft, ob er beim GLEICHEN Versicherer versichert ist!

Die monetäre Überlegung (Jahresbeitrag ca. 20 Euro) sollte hierbei doch wohl bitte keine Rolle spielen.

Beim GLEICHEN Versicherer deshalb, weil, man stelle sich vor ich touchiere in einem interpretationsmöglichen Unfallvorgang seitlich ein anderes Fahrzeug sowohl mit dem Zugfahrzeug als auch mit dem WW.

Den Hickhack, wer hat wohl wie und zuerst und wer zahlt wenn überhaupt und dann wie viel könnte in einem Albtraum von Schadensregulierung enden.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Die monetäre Überlegung (Jahresbeitrag ca. 20 Euro) sollte hierbei doch wohl bitte keine Rolle spielen.
Beim GLEICHEN Versicherer deshalb, weil, man stelle sich vor ich touchiere in einem interpretationsmöglichen Unfallvorgang seitlich ein anderes Fahrzeug sowohl mit dem Zugfahrzeug als auch mit dem WW.
Den Hickhack, wer hat wohl wie und zuerst und wer zahlt wenn überhaupt und dann wie viel könnte in einem Albtraum von Schadensregulierung enden.

DIe Haftpflicht ist deshalb so günstig, weil fast keine Schäden durch diese abgedeckt sind....

IMHO sind lediglich Rangierschäden, die beim Schieben von Hand entstehen versichert und vielleicht der Schaden am Campingplatz, den Dein Wohnwagen anrichtet, wenn er in die Luft fliegt.

Ein Schaden, der durch ein fahrendes Gespann entsteht, wird aus Sicht der Versicherung immer vom Zugfahrzueg angerichtet....Ein Wohnwagen/Anhänger fährt ja niemals selbständig.

Deshalb werden Versicherungsverträge von Anhängern auch nicht zurückgestuft. Man kann mit einem Anhänger keine schadenfreien Jahre (SF-Klasse) erfahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen