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Neuer Versicherungsvertrag durch Vertragsänderung

Themenstarteram 23. Dezember 2012 um 17:26

Hallo,

hier geht es um eine Motorradversicherung aber ich denke das wisst ihr auch ;-)

z.Zt. fahr ich noch mit einer auf 25 KW gedrosselten Maschine, ab 01.07.2013 darf ich diese offen mit 78 KW fahren. Im Moment profitiere ich von einer sehr günstigen Versicherungsprämie mit vielen extras z.B. keine Kilometerbegrenzung, kein Zuschlag bei Fahrer unter 23 etc.

Da in 2013 die Versicherungsprämien wieder ansteigen habe ich dazu folgende Frage:

Wenn in im Juli 2013 meine Maschine auf 78 KW entdrossel und dieses der Versicherung melde, bleibt mein Vertrag dann mit den alten Tarifbausteinen behalten und es ändert sich nur die Prämie wegen der Leistungserhöhung oder wird das ganze dann ein neuer Vertrag mit deutlich mehr Beitrag durch die 2013er Tarife ?

Ich meine mal gehört zu haben, solange das Fahrzeug mit Nummernschild das gleiche bleibt, behält man den alten Tarif.

 

 

FROHE WEIHNACHTEN :-)

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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Taunuspower

 

Ich denke dein Versicherer ist da der richtige Ansprechpartner.

Auch frohes Fest.

Themenstarteram 23. Dezember 2012 um 18:22

Aber mein Versicherer kann mir viel erzählen um mich in einen neuen und teureren Vertrag zu locken ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Taunuspower

Aber mein Versicherer kann mir viel erzählen um mich in einen neuen und teureren Vertrag zu locken ;-)

Da du ja noch nicht mal verraten hast um welche Gesellschaft es geht, wird wohl kaum einer aus Erfahrung schreiben können.

Und selbst wenn, bedeutet das nicht, dass das 2013 immer noch so ist.

Und selbst wenn, kann dir der Sachbearbeiter trotzdem sagen dass du einen neuen Vertrag abschließen müsst.

Und selbst wenn du dann sagst, bei MT haben aber alle gesagt, das geht ohne, wird das vermutlich nichts ändern.

Du siehst: ne Menge wenn's

Die kW Erhöhung musst du anzeigen. Der Beitrag wird aufgrund der kW Erhöhung sicher teurer. Genaueres sagt dir deine Versicherung.

Ein sonderkündigungsrecht hast du dann nicht.

Zitat:

Original geschrieben von elmiM

Die kW Erhöhung musst du anzeigen. Der Beitrag wird aufgrund der kW Erhöhung sicher teurer. Genaueres sagt dir deine Versicherung.

Ein sonderkündigungsrecht hast du dann nicht.

Wenn die Versicherung ihm einen neuen Vertrag anbietet braucht er das auch nicht, weil der Alte ja dann sowieso von der Versicherung gekündigt werden muss.

Wenn der Vertrag nur angepasst wird, will der TE das ja auch garnicht.

Vertragsänderungen, die der VN zu vertreten hat, berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

 

O.

Themenstarteram 23. Dezember 2012 um 19:00

Also ich wäre bei der GVV-Versicherung........

Das es durch die KW Erhöhung mehr kostet ist mir ja klar........ich wollte nur nicht die ganzen schönen kostenlosen Tarifbausteine aus meinem "alten" Vertrag verlieren, und nicht wegen so einer blöden KW Erhöhung in einen "neuen" Vertrag kommen wo dieses alles extra bezahlt werden muss.

Meine Gedanken waren ja einfach nur so :

 

Ich dachte mir einfach das sich da jemand auskennt und evtl. sagt " wegen der KW Erhöhung kannst du deinen alten Vertrag behalten die Versicherung darf dich nicht in einen neuen Vertrag stecken laut VVG Gesetz bla bla ;-)"

Dann hätte ich die Versicherung angerufen und das alles geklärt. Im schlimmsten Fall sagt der Sachbearbeiter " So sie brauchen dann den neuen Vertrag und alles bisherigen kostenlosen Extras bezahlst du jetzt teuer"

Dann hätte ich gesagt " Ich denke ich kann den alten Vertrag behalten laut VVG Gesetz bla bla ist das ihnen nicht erlaubt"

Sachbearbeiter : *Scheiße der kennt sich aus* ,....... oh da haben sie Recht es ändert sich nur der Preis geringfügig wegen der KW Erhöhung und der alte Vertrag bleibt bestehen"

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Vertragsänderungen, die der VN zu vertreten hat, berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

O.

Er will ja die Änderung des Vertrages. Er will nur keinen neuen Vertrag abschließen.

Moin,

 

warum teilst Du nicht ganz einfach der Versicherung per Mail (mit Angabe der Vers.-Schein Nr.) mit, dass die Motordrossel aufgehoben wurde und nun mit 78kw fährst.

Natürlich erfolgt dann eine Beitragsanpassung mit entsprechender Abrechnung.

Ob Du jetzt eine neue eVB für die Umschreibung bei der Zulassungsstelle benötigst, kann ich nicht sagen, hatte den Fall noch nicht.

 

Damit hast Du nicht automatisch einen neuen Tarif, sondern nur eine Änderung des alten Tarifes.

 

Für einen neuen Tarif müßtest Du eine eine Unterschrift oder eine Einwilligung erteilen.

 

Ein neuer Tarif muß jetzt aber nicht unbedingt teuerer sein als der alte Tarif. Eine km Angabe für KRAD habe ich noch nicht gehöhrt. Meines Wissens spielt hier nur das Alter des VN, ob auf VN zugelassen und die kw Zahl eine Rolle (bei dem Versicherer, den ich kenne).

 

Zitat:

Original geschrieben von Taunuspower

Also ich wäre bei der GVV-Versicherung........

 

Das es durch die KW Erhöhung mehr kostet ist mir ja klar........ich wollte nur nicht die ganzen schönen kostenlosen Tarifbausteine aus meinem "alten" Vertrag verlieren, und nicht wegen so einer blöden KW Erhöhung in einen "neuen" Vertrag kommen wo dieses alles extra bezahlt werden muss.

 

Meine Gedanken waren ja einfach nur so :

 

 

Ich dachte mir einfach das sich da jemand auskennt und evtl. sagt " wegen der KW Erhöhung kannst du deinen alten Vertrag behalten die Versicherung darf dich nicht in einen neuen Vertrag stecken laut VVG Gesetz bla bla ;-)"

 

Dann hätte ich die Versicherung angerufen und das alles geklärt. Im schlimmsten Fall sagt der Sachbearbeiter " So sie brauchen dann den neuen Vertrag und alles bisherigen kostenlosen Extras bezahlst du jetzt teuer"

 

Dann hätte ich gesagt " Ich denke ich kann den alten Vertrag behalten laut VVG Gesetz bla bla ist das ihnen nicht erlaubt"

 

Sachbearbeiter : *Scheiße der kennt sich aus* ,....... oh da haben sie Recht es ändert sich nur der Preis geringfügig wegen der KW Erhöhung und der alte Vertrag bleibt bestehen"

Wenn Du bei der Versicherung anrufst, landest Du vermutlich bei der Kunden Hotline und dort sitzen keine Sachbearbeiter, allenfalls wird dann eine Verbindung zum SB hergestellt.

Und so blöde, wie Du die SB darstellst, sind diese nicht (nicht immer).

 

Themenstarteram 23. Dezember 2012 um 19:34

Alles klaro ich danke euch schonmal :-)

Ich denke auch da es nur eine Änderung ist, bleibt der "alte" Vertrag bestehen.

Ich werde im neuen Jahr die Versicherung mal anschreiben und sag euch was rausgekommen ist.

 

Dann feiert mal schön Weihnachten und rutscht gut ins neue Jahr :-)

Es wird der "alte" Vertrag bestehen bleiben. Es ist eine Vertragsänderung.

Wenn dir etwas anderes erzählt werden sollte, dann ist das falsch.

 

Themenstarteram 24. Dezember 2012 um 10:20

Okay danke :-)

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