Neuer Audi, gleiches Kennzeichen?
Hallo zusammen,
nachdem ich ausgiebig bei Google und auch hier im Forum gestöbert habe und sogar die örtliche Zulassungsstelle angerufen habe, bin ich ob der verschiedenen Aussagen nun völlig verwirrt und hoffe, mir kann hier geholfen werden. Folgendes Szenario:
Ich wohne in Karlsruhe, habe einen Audi A3 mit meinem Wunschkennzeichen, das ich auf jeden Fall behalten möchte und werde das Auto bei meinem Audi-Händler in Frankfurt in Zahlung geben und dafür bei diesem Händler einen neuen bekommen. Nun die Frage, wie stelle ich das am einfachsten an, mein jetziges Kennzeichen behalten zu können, ohne 24x für An- und Abmeldung von KA nach FFM und zurück fahren zu müssen?
Danke schonmal für die Hilfe und Grüße,
Shusher
23 Antworten
Da ich das gleiche Spiel gerade hinter mir habe... ich habs so gemacht:
3 Termine beim Zulassungsamt nacheinander.
1. Termin:
- altes Auto abmelden
- du benötigst hier den Fahrzeugschein
- hier kannst du dein altes Kennzeichen gleich reservieren lassen
2. Termin:
- Kurzzeitkennzeichen für altes Auto beantragen
- du benötigst den entwerteten Fahrzeugschein, Nachweis der HU sowie eine eVB Nummer deiner Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen
3. Termin:
- neues Auto anmelden
- du benötigst den Fahrzeugbrief, den lässt du rechtzeitig vom Händler in die Zulassungsstelle schicken, eine eVB Nummer deiner Versicherung und das SEPA Mandat.
Danach dann mit dem alten Auto zum Händler und mit dem neuen zurück. Fertig 🙂
Dieser Weg ginge auch, habe ihn jedoch bewußt nicht aufgeführt, weil viele Versicherungen hier die Kosten der Kurzeitversicherung nicht übernehmen.
In Deiner Auflistung sind zwei "Schwachstellen".
Unter 2: Wenn der originale Fahrzeugschein vorgelegt wird, braucht man keinen TÜV Bericht. Die Daten für die nächste HU stehen in dem Fahrzeugschein.
Unter 3: Der TE schrieb nie von einem Neuwahlen, sondern von einem neuen Auto für ihn. D.h., das zur Anmeldung bei einem schon einmal zugelassenen Fahrzeug auch der Fahrzeugschein vorgelegt werden muß. Bei einem Neuwagen gibt es dieses Dokument noch nicht und wird bei der Zulassung erstmalig erstellt.
Bei mir wollte die Zulassungsstelle den TÜV Bericht sehen, trotz originalem Fahrzeugschein. Steht auch unter den verpflichtenden Dokumenten als Kombination, also entwerteter Fahrzeugschein Teil 1 und HU Nachweis. Vielleicht ist das je nach Bundesland unterschiedlich.
2. Hier wurde nicht klar gesagt, ob es sich um einen Neuwagen handelt oder er sich ein neues gebrauchtes Auto kauft.
Nicht nur der HU-Bericht muss im Original vorliegen, eigentlich muss zur Zulassung auch das Fahrzeug vorgeführt werden. Das interessiert zwar die Zulassungsstellen so gut wie nie, aber man kennt das ja. Die Wahrscheinlichkeit, dass es der eine von hunderttausend Fällen ist, in denen die das Auto wirklich sehen wollen, ist am größten, wenn das Fahrzeug zufällig 140 km entfernt steht.😁
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Zitat:
@daRob87 schrieb am 6. November 2018 um 08:19:19 Uhr:
Bei mir wollte die Zulassungsstelle den TÜV Bericht sehen, trotz originalem Fahrzeugschein. Steht auch unter den verpflichtenden Dokumenten als Kombination, also entwerteter Fahrzeugschein Teil 1 und HU Nachweis. Vielleicht ist das je nach Bundesland unterschiedlich.2. Hier wurde nicht klar gesagt, ob es sich um einen Neuwagen handelt oder er sich ein neues gebrauchtes Auto kauft.
Es ist tatsächlich ein neuer Gebrauchter.
Noch eine kurze Verständnisfrage dazu: Hast du die drei Termine auf drei Tage verteilt oder konnte man das an einem Tag nacheinander in der Zulassungsstelle machen?
Man kann an einem Tag zwei Fahrzeuge in einem Vorgang bearbeiten - sprich abmelden und direkt das selbe Kennzeichen bei der Anmeldung verwenden.
Das geht NICHT in zwei Terminen an einem Tag, weil wenn man nur abmeldet, dieses Kennzeichen für ca. 24h gesperrt wird.
Um das Thema abzuschließen und vielleicht auch für einige Leute in Zukunft interessant kurzer Erfahrungsbericht meines Besuchs bei der Zulassungsstelle:
Vorneweg, hat alles super geklappt wie geplant.
Man benötigt vorab folgende Dokumente, damit auch wirklich alles funktioniert:
- Fahrzeugschein des abzumeldenden Autos
- Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief des anzumeldenden Gebrauchtwagens
- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer des neuen Autos
- 2 eVB-Nummern der Autoversicherung (eine für normale Zulassung und eine ausschließlich für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens)
- Personalausweis / Reisepass
Und so ist es dann konkret abgelaufen:
- Abschrauben der alten Kennzeichen, damit in die Zulassungsstelle
- Abmeldung des alten Autos mit gleichzeitiger Reservierung des vorhandenen Kennzeichens (ich musste die Plaketten auf den Kennzeichen selbst abrubbeln 😁)
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (wird dann auch gleich vor Ort hergestellt)
- Anmeldung des neuen Autos mit vorhandenem Kennzeichen (TÜV-Plakette und Behördenplakette wird auf Kennzeichen erneuert)
Anschließend bringt man die Kurzzeitkennzeichen am alten Auto an, fährt zum Händler und schraubt die nun neu angemeldeten (aber immer noch gleichen) Kennzeichen am neuen Auto an. Die Kurzzeitkennzeichen kann man danach entsorgen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache: Ich habe im Raum Karlsruhe für die ganze Prozedur auf der Zulassungsstelle ~85€ gelöhnt, aber was tut man nicht alles, um sein heiß geliebtes Kennzeichen zu behalten. 🙂
Naja die 85€ sind jetzt nicht wirklich hoch. Die Anmeldegebühr musst du ja so oder so zahlen, egal ob altes oder neues Kennzeichen. Beim neuen Kennzeichen würden auch noch Kosten für die Schilder entstehen.