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Neue Verischerung/SF-Rabattübertragen/Welche Möglichkeiten

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 16:36

Hallo!

Hab mich schon ein wenig hier im Forum umgesehen und habe auch schon einige Informationen über meine Situation durch die Suchefunktion geklärt.

Dennoch würde ich Euch gern kurz zu meinem "Fall" befragen.

Also, ich bin dabei mir einen gebrauchten Wagen zu kaufen.

Mein altes Auto war über meinen Vater versichert und wurde nun abgewrackt. Der alte Versicherungsvertrag lief mit SF 10 bei der Allianz. Mein Vater hat auch noch einen anderen Vertrag in dem er seinen Neuwagen verischert hat. Den SF-Rabatt aus "meinem" Vertrag hat er unberührt gelassen, weil er wusste, dass ich wieder ein Auto kaufen wollte. Er selbst (sein Vertrag) ist aufgrund einiger kleiner Schadenfälle höher gestuft als "ich".

Nun weiß ich, dass dieser Rabatt ja personengebunden ist. Ich war in dem alten Vertrag, warum auch immer, nicht speziell als Fahrer gekennzeichnet. Mein Vater ist mit einer Übertragung des SF-Rabatts einverstanden.

Nun habe ich schon ein wenig hier herumgelesen und habe dennoch ein paar Fragen:

1. Ich habe meinen Führerschein mittlerweile 12 Jahre (unfallfrei). Kann ich den Rabatt einfach so übernehmen oder muss mein Vater noch irgendwie bestätigen, dass ich das Auto auch gefahren habe und wenn ja, wird so eine Bestätigung anerkannt?

2. Ich möchte mein Auto natürlich recht günstig versichern (wer will das nicht), da ich nur so etwa 5.000km im Jahr fahre. Wenn man bei den online-Versicherern schaut, ist das ein wenig ungünstig, weil man nie genau weiß, was für ein Versicherungsbeitrag bei rauskommt, wenn man einen SF-Rabatt übernehmen will. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass noch nie ein Fahrzeug auf mich versichert war. Das kommt dann anscheinend erst dann raus, wenn die Widerrufsfrist vorbei ist. Hat hier jemand einen Tipp für mich?Kann ich auch bei einer anderen Versicherung bspw. Huk24 den SF-Rabatt übertragen bekommen und welche Schäden berechnen die? Hatte in den 10 Jahren 3 Marderschäden und einen Wildunfall also nie selbst verursachte Kaskoschäden.

3. Habe den ADAC-Kaufvertrag studiert und da steht etwas, dass man die Versicherung des Verkäufers übernimmt. Muss man das tatsächlich (kann ich mir kaum vorstellen)?

Für Tipps Eurerseits bedanke ich mich schonmal im Voraus...

 

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11 Antworten

Hättest Du jetzt noch die FAQ gelesen wären alle Fragen beantwortet gewesen.

Hier die Kurzform:

Dein Vater kann den, von Dir bereits genutzen, Rabatt auf Dich übertragen. Dafür bedarf es ein entsprechenden Formular.

Der zu übertragende Rabatt darf nicht höher sein als die Dauer Deines Führerscheinbesitz.

Beispiel: Rabatt SF 12, Führerscheindauer 8 Jahre = also max 8 Jahre (SF8).

Rabatt SF 10, FS 12 Jahre = SF 10

Nein, es muss keine Versicherung vom Alteigentümer bei einem Fahrzeugkauf übernommen werden.

am 27. Juli 2009 um 20:54

Richtig, da du schon lange genug den FS hast wirst du die vollen SFR übernehmen können. Und die Schäden die du genannt hast (Marderschäden, Wildunfall) sind Teilkasko Schäden und werden bei der SF einstufung nicht berücksichtig.

Eine Direkt Versicherung würde ich die Persönlich nicht empfehlen, auch wenn du dein Auto so billig wie möglich Versichern möchtest. Denn bei dem Versicherer um die Ecke zahlst du möglicherweise mehr, hast dafür aber auch den besseren Service im Schadenfall. Das musst du jetzt einfach Vergleich.

Zitat:

Original geschrieben von Big-Wick

Eine Direkt Versicherung würde ich die Persönlich nicht empfehlen, auch wenn du dein Auto so billig wie möglich Versichern möchtest. Denn bei dem Versicherer um die Ecke zahlst du möglicherweise mehr, hast dafür aber auch den besseren Service im Schadenfall. Das musst du jetzt einfach Vergleich.

Wenn du Service vor Ort willst, kannst du auch zum Direktversicherer: Bei der huk24 kannst du im Schadensfall die HUK Geschäftsstellen nutzen.

Ansonsten kann man Schäden gut telefonisch abwickeln. Die Erreichbarkeit ist auch besser, da die Schadenshotline i.d.R. 24 h besetzt ist und auch keinen Urlaub macht.

am 28. Juli 2009 um 14:12

Wenn du Service vor Ort willst, kannst du auch zum Direktversicherer: Bei der huk24 kannst du im Schadensfall die HUK Geschäftsstellen nutzen.

Ansonsten kann man Schäden gut telefonisch abwickeln. Die Erreichbarkeit ist auch besser, da die Schadenshotline i.d.R. 24 h besetzt ist und auch keinen Urlaub macht.

Ich halte Persönlich auch net viel von den Direktversicherungen die Hotline ist zwar 24h besetzt nur muss man sich da selbst mit dem zeug rum ärgern und bei einer Schadenmeldung kann man sehr viel Falsch machen!!! also Lieber zu einer Versicherung die etwas teurer ist dafür aber einen guten Service bietet!!

PS bei TK Schäden wirst du nicht gestuft "Mozelfrotz"

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 16:05

Danke für Eure Antworten...:)

@hamburgdino: das habe ich auch getan, aber dabei ist z.B auch aufgetaucht, dass man Nachweisen muss, dass ich das Auto auch gefahren habe. Da ich nicht als Halter oder Fahrer eingetragen war hatte ich gedacht, dass dies ggf. problematisch ist. Zumal man ja hier im Forum auch so einiges gelesen hat von Problemen bei der SFR- Übertragung

Der ganze Autokauf ist nun leider erstmal auf Eis gelegt denn: Die Verkäuferin des Autos (sie wollte für den 12 Jahre alten Wagen nur die Abwrackprämie von mir haben, das Auto ist aber ein wenig mehr wert) ist nun losgegangen, um ein neues Auto zu kaufen. Marke und so ist ihr egal. Nun ist es ja leider so, dass die meisten Autohändler einen Umweltbonus anbieten, der nur im Zusammenhang mit der Umweltprämie gezahlt wird. Sie hat mir vorgerechnet, dass wenn Sie das Auto abwrackt, dass sie dann von einem Ursprungspreis von 19.500 EUR bspw. für einen neuen Golf effektiv nur 13.000 EUR zahlen muss. Ohne die Abwrackprämie und somit auch ohnen den Umweltbonus...wäre der gleiche Wagen deutlich teurer und die Händler lassen sich auf keinen weiteren Rabatt ein...wo ist denn da bitte die Logik? Und so würde sie ein echt gutes Auto abwracken müssen...geht gar nicht sowas!!!

am 28. Juli 2009 um 18:31

Du sagst es ... die Abwrackprämie ist der größte mist der auf den Weg gebracht wurde. Ich schüttel nur den Kopf wenn ich sowas höre, einen Wagen verschrotten lassen der noch gut ist. Ich glaube das werden wir alle nicht mehr verstehen können.

Themenstarteram 2. August 2009 um 13:49

Habe nun doch den "Zuschlag" für das Auto bekommen...bei der Auswahl des Versicherers ist wieder eine Frage aufgetaucht (FAQs schon durchstöbert). Ich werde wohl die einzige Fahrerin sein. Was ist aber, wenn mal jemand mein Auto fährt, weil ich bspw. gerade nicht fahren darf oder so (kommt ja mal vor). Ist dann das Auto nicht versichert? Müsste ich demnach mehrere Fahrer angeben?

Und muss die neue Versicherung (wahrscheinlich Sparkasse direkt) die Übertragung des SFR akzeptieren oder kann die sich da auch gegen verwehren? Vielen Dank wiedermal für Eure Hilfe!

am 2. August 2009 um 18:03

Ich habe in meinem Vertrag auch nur 2Fahrer stehen,nämlich mich und meine Freundin.

Allerdings ist "gelegentliches Fahren"von anderen Personen trotzdem mit versichert.Heißt,laut meinem Versicherungsmann,es dürfen keine regelmäßigen Fahrten durch andere durchgeführt werden.

z.B.Fahrt mit dem Auto im Urlaub nach Portugal,Fahrerwechsel ist o.k,da die Fahrt nicht regelmäßig durchgeführt wird.Oder mir wird auf Arbeit übel,Kollege fährt mein Auto nach Hause,ist auch ok.

Nicht erlaubt:z.B. 4 Wochen Führerscheinentzug,Kollege fährt uns mit meinem Auto zur Arbeit.Dann besteht kein Versicherungsschutz,da regelmäßige Fahrt.

 

So ist es bei meiner Vers.-Gesellschaft,was nicht heißt das es bei Dir genauso sein muß.Steht aber alles in "Kleingedruckten"!Oder einfach mal Deinen Versicherungsmann fragen.Der wirds schon wissen.

 

Gruß,michaka13

kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich im Kleingedruckten steht. Steht das wirklich da oder ist das nur die Aussage deines Vertreters?

Da hätte ja die Versicherung permanent das Problem nachzuweisen, dass der unberechtigte Fahrer regelmäßig gefahren ist ... also das kann ich mir nicht vorstellen. Ausserdem ist "regelmäßig" ein dehnbarer Begriff.

Üblich ist es, dass es Ausnahmen gibt für Notfälle (z.B. wenn dich jemand ins Krankenhaus fahren muss) oder für Probefahrten und Werkstattmitarbeiter. Mehr aber nicht.

Solltest du dich selbst nur als Fahrerin eintragen lassen, darfst auch nur du das Auto fahren. Wie aber schon gesagt wurde, gibt es in Notfällen Ausnahmen. Muss dich beispielsweise jemand mit deinem Auto ins Krankenhaus fahren, weil du fahruntüchtig bist, würde dies im Schadensfall mit versichert sein. Sollte das Fahrzeug häufiger von anderen Personen genutzt werden, solltest du den Fahrerkreis dementsprechend erweitern. Bei vielen Versicherern macht das vom Beitrag nicht mehr viel aus, so lange alle über 23/25 (abhänging vom Versicherer) sind.

am 3. August 2009 um 15:28

@chili_con_carne

Aus Den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung(TB):

Einzelfahrer/-in

Für Versicherungsverträge für PKW,die von der im Antrag genannten Person( Einzelfahrer/-in) gefahren werden,gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Fahrzeugversicherung ein ermäßigter Beitrag nach Maßgabe des Tarifs.Die Beitragsermäßigung entfällt nicht dadurch,dass das Fahrzeug gelegentlich von anderen als der benannten Person gefahren wird,sofern diese anderen Personen mindestens 23 Jahre sind.

 

So stehts bei mir drin.Das Fahrer unter 23 ausgeschlossen sind hatte ich leider vergessen.

Hatte vor paar Jahren nämlich extra mal nachgefragt bei meinem Versichungsmann und bei der Zentrale angerufen,da ich mit meinem Kumpel mit dem Auto an die Algarve bin(ca.2800km) ob er auch mit dem Wagen fahren darf.Beide bestätigten mir das es kein Problom ist,es sei denn er würde regelmäßig mit meinem Auto fahren.

Aber wie gesagt,das ist so bei meiner Versicherung.Bei einer anderen muß das nicht so sein.

 

Gruß,

michaka13

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