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Fahrzeugkauf: neue Regelung bei Kurzzeitkennzeichen? wie überführen?

Themenstarteram 25. November 2016 um 11:13

Hi,

eine Lösung erwarte ich hier nicht, denn laut glaubwürdiger Auskunft der freundlichen Dame bei der Zulassungsstelle gäbe es keine mehr - aber ich hätte gerne wenigstens mal Informationen dazu,

  1. wie es vorher war, als man noch Gebrauchtwagen spontan kaufen konnte,
  2. wer (Behörde, politisches Gremium) diese Möglichkeit gesperrt hat
  3. und was die Gründe für diese Sperrung gewesen sein könnten.

Normal arbeitende Menschen können sich ja nur dann ein Fahrzeug ansehen, wenn die Zulassungsstellen geschlossen haben, an Feiertagen oder am WE (oder abends, was aber eher weniger zu empfehlen ist).

Man besorgt sich also die Tickets, um mit Bahn und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Ort zu reisen, an dem das Fahrzeug steht, und im Optimalfall ist alles ok, also man entscheidet sich für den Kauf. Man müßte also bezahlen, die Kurzzeitkennzeichen, die man sich mitgenommen hat, dranschrauben, und heimfahren.

Das soll aber laut Auskunft der Dame unterbunden worden sein, da man jetzt schon im Voraus die Daten des Fahrzeugs angeben muß, und zwar eigentlich in Form der Fahrzeugpapiere im Original. Und das eigentlich auch noch bei der Zulassungsstelle, die für den eigenen Standort zuständig ist, nicht für die Gegend, an der das Fahrzeug besichtigt wird.

Die Dame sagte mir, man müsse seither die Anreise zu dem Fahrzeug immer doppelt unternehmen. Beim ersten mal bezahlt man und erhält die Papiere, dann reist man ohne das gekaufte Fahrzeug die ganze Strecke zurück, holt bei der eigenen Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen und reist ein zweites Mal bis zum Standort des Fahrzeugs, um es dann mit Kennzeichen mitnehmen zu dürfen.

Klar kann man für die erste Reise ein Auto benutzen, da man schon vorher weiß, daß man selbst im Erfolgsfalle ohne den Wagen die Rückreise antreten muß. Beim zweiten Mal dann benötigt man aber entweder ein Auto plus eine zweite Person, oder muß organisieren, wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Fahrzeug kommt.

Siehe oben stelle ich das nicht in Frage, sondern gehe davon aus, daß das alles korrekt ist. Meine Fragen sind die drei von oben...

danke

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27 Antworten

Also was ich gehört habe kann man bei einem deutschen Wohnsitz das Kurzzeitkennzeichen überall holen. Man muß nicht erst zurück zum Wohnort.

Man braucht allerdings die Papiere und einen gültigen TÜV. Ohne TÜV darf man auch nur direkt zum TÜV fahren mit den kurzzeitkennzeichen.

MfG

Mike

1. man bekam ein Kurzzeitkennzeichen und salopp gesagt einen Wisch, auf dem man die Daten des neuen Fahrzeuges VOR Fahrtantritt eintragen musste.

2. ich weiß es nicht, tippe aber mal auf das Bundesverkehrsministerium.

3. Die Kurzzeitkennzeichen wurden missbraucht. (Mehrfach verwendet, länger verwendet, Wisch nicht VOR Fahrtantritt ausgefüllt, Eben nicht nur für das EINE Auto zur Überführung)

 

 

Ist sicherlich für den Autokäufer nicht immer die optimalste Lösung, aber schlimm finde ich das jetzt auch nicht... Jedenfalls macht es den Gebrauchtwagen Kauf nicht zunehmen unüberwindbaren Hinderniss

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. November 2016 um 12:31:01 Uhr:

1. man bekam ein Kurzzeitkennzeichen und salopp gesagt einen Wisch, auf dem man die Daten des neuen Fahrzeuges VOR Fahrtantritt eintragen musste.

2. ich weiß es nicht, tippe aber mal auf das Bundesverkehrsministerium.

3. Die Kurzzeitkennzeichen wurden missbraucht. (Mehrfach verwendet, länger verwendet, Wisch nicht VOR Fahrtantritt ausgefüllt, Eben nicht nur für das EINE Auto zur Überführung)

 

Ist sicherlich für den Autokäufer nicht immer die optimalste Lösung, aber schlimm finde ich das jetzt auch nicht... Jedenfalls macht es den Gebrauchtwagen Kauf nicht zunehmen unüberwindbaren Hinderniss

....

 

.. "jedenfalls macht es den Gebrauchtwagen Kauf nicht zunehmen unüberwindbaren Hinderniss"..

Nö klar.., beste Beamtenansicht, direkt von der Beamtenschule. :)

 

"es muss immer knapp vor UNÜBERWINDBAR sein"..

Mist, jetzt bin ich als Beamtenschulenlobbyist enttarnt!!!!1!!eins!!

 

 

Wo läge denn eurer Meinung nach der Vorteil für die "Beamten" bei dieser Handhabe?

Zitat:

@micmen schrieb am 25. November 2016 um 12:13:18 Uhr:

Hi,

eine Lösung erwarte ich hier nicht, denn laut glaubwürdiger Auskunft der freundlichen Dame bei der Zulassungsstelle gäbe es keine mehr - aber ich hätte gerne wenigstens mal Informationen dazu,

  1. wie es vorher war, als man noch Gebrauchtwagen spontan kaufen konnte,
  2. wer (Behörde, politisches Gremium) diese Möglichkeit gesperrt hat
  3. und was die Gründe für diese Sperrung gewesen sein könnten.

Normal arbeitende Menschen können sich ja nur dann ein Fahrzeug ansehen, wenn die Zulassungsstellen geschlossen haben, an Feiertagen oder am WE (oder abends, was aber eher weniger zu empfehlen ist).

Man besorgt sich also die Tickets, um mit Bahn und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Ort zu reisen, an dem das Fahrzeug steht, und im Optimalfall ist alles ok, also man entscheidet sich für den Kauf. Man müßte also bezahlen, die Kurzzeitkennzeichen, die man sich mitgenommen hat, dranschrauben, und heimfahren.

Das soll aber laut Auskunft der Dame unterbunden worden sein, da man jetzt schon im Voraus die Daten des Fahrzeugs angeben muß, und zwar eigentlich in Form der Fahrzeugpapiere im Original. Und das eigentlich auch noch bei der Zulassungsstelle, die für den eigenen Standort zuständig ist, nicht für die Gegend, an der das Fahrzeug besichtigt wird.

Die Dame sagte mir, man müsse seither die Anreise zu dem Fahrzeug immer doppelt unternehmen. Beim ersten mal bezahlt man und erhält die Papiere, dann reist man ohne das gekaufte Fahrzeug die ganze Strecke zurück, holt bei der eigenen Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen und reist ein zweites Mal bis zum Standort des Fahrzeugs, um es dann mit Kennzeichen mitnehmen zu dürfen.

Klar kann man für die erste Reise ein Auto benutzen, da man schon vorher weiß, daß man selbst im Erfolgsfalle ohne den Wagen die Rückreise antreten muß. Beim zweiten Mal dann benötigt man aber entweder ein Auto plus eine zweite Person, oder muß organisieren, wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Fahrzeug kommt.

Siehe oben stelle ich das nicht in Frage, sondern gehe davon aus, daß das alles korrekt ist. Meine Fragen sind die drei von oben...

danke

Warum zurückreisen, wenn du es bezahlt und die Papiere hast und dann erst noch KK beantragen? Kannst doch das Auto dann gleich komplett auf dich zulassen und mit den "richtigen Schildern" zurückkehren?! Habe ich auch imer so gemacht und funktioniert bestens. Den ganzen teuren Stress mit den KK kann man sich so ersparen.

Zitat:

 

Warum zurückreisen, wenn du es bezahlt und die Papiere hast und dann erst noch KK beantragen? Kannst doch das Auto dann gleich komplett auf dich zulassen und mit den "richtigen Schildern" zurückkehren?! Habe ich auch imer so gemacht und funktioniert bestens. Den ganzen teuren Stress mit den KK kann man sich so ersparen.

Funktioniert NUR im "Wohnlandkreis".., und selbst da ist die Zulassungsstelle nicht immer "um die Ecke", und hat auch nicht 24 Std. "geöffnet"..

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. November 2016 um 13:26:06 Uhr:

Mist, jetzt bin ich als Beamtenschulenlobbyist enttarnt!!!!1!!eins!!

 

Wo läge denn eurer Meinung nach der Vorteil für die "Beamten" bei dieser Handhabe?

...

Beamte müssen nicht zwingend einen Vorteil haben, davon "etwas zu tun".

Aber "MENSCHEN ÄRGERN" ist bei denen halt Grundausbildung.. :D

Dumme Frage:

wozu soll ein Kurzzeitkennzeichen gut sein? Was spricht gegen ein völlig normales, Feld-, Wald- und Wiesenkennzeichen zur Abholung, wenn man die Papiere ohnehin in der Hand hat?

Zitat:

@azrazr schrieb am 25. November 2016 um 16:30:33 Uhr:

Dumme Frage:

wozu soll ein Kurzzeitkennzeichen gut sein? Was spricht gegen ein völlig normales, Feld-, Wald- und Wiesenkennzeichen zur Abholung, wenn man die Papiere ohnehin in der Hand hat?

..DÜMMER GEHTS LANGSAM WIRKLICH NIMMER.. !!!.. :(

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 25. November 2016 um 20:04:47 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 25. November 2016 um 16:30:33 Uhr:

Dumme Frage:

wozu soll ein Kurzzeitkennzeichen gut sein? Was spricht gegen ein völlig normales, Feld-, Wald- und Wiesenkennzeichen zur Abholung, wenn man die Papiere ohnehin in der Hand hat?

..DÜMMER GEHTS LANGSAM WIRKLICH NIMMER.. !!!.. :(

Doch - mit sinnlosen Antworten :-)

Du hast den Pokal.

... "Feld-, Wald- und Wiesenkennzeichen"..

das war dann ja die "schlau gestellte "Frage"..(?!)..

nachdem GANZ KLAR HERVORGEHT.., ES GEHTUM FAHRZEUGABHOLUNG - OHNE bereits vorab die Papiere zu "haben" !!!

..also ERSTENS: Irgendwo hinfahren, und "nur WOMÖGLICH" Fahrzeug zu kaufen.., und dann um die Frage WIE NACH HAUSE BRINGEN..

..dann kommst DU, mit "hat Papiere und muss nur noch Wald und Wiesenkennzeichen holen.

Mann, mann, mann Du...

Komisch - ich hab's noch nie anders gemacht...

Mit den Autopapieren zur Zulassungsstelle, Kennzeichen geholt, zum Auto gefahren, montiert und losgefahren...

Man muss das halt organisieren.

Mache ich nächste Woche auch so. Papiere habe ich schon, sie waren mit der Post im Briefkasten (Einwurfeinschreiben), am Mittwoch Termin bei der Zulassungsstelle (inkl. Wunschkennzeichen), und am Samstag fahren meine Frau und ich mit einem Bayernticket das Auto abholen.

Wahlweise - man bezahlt das Auto, nimmt die Papiere mit, erledigt die Anmeldung und holt das Auto dann ab.

Wahlweise: man beauftragt einen Dienstleister, z.B. Kroschke, wenn man selbst nicht rumrennen kann/möchte.

Wahlweise: man überlegt sich eine andere Lösung unter Ausschluss des Kurzzeitkennzeichens.

Das Kurzzeitkennzeeichen ist meiner Meinung nach die abzockigste Erfindung, seit es Kennzeichen gibt.

..wenn Du Deine Auto's "ungesehen kaufts (also auch IM VORAUS ZAHLST, und dabei so ein Gottertrauen hast, anschließend die Papiere auch wirklich zu erhalten) kannst sowas machen.

Das macht aber i.d.R. = KEIN MENSCH.

In jedem anderen Fall musst "ZUM FAHRZEUG irgendwie hinkommen, um es zu kaufen.., dann MUSST es i.d.R. dort stehen lassen.. nach Hause kommen.. (um es im Heimatlandkreis zuzulassen) und dann NOCHMAL zur Abholung fahren.. (Genau DAS kann man sich eben per Kurzzeitkennzeichen sparen.)

Mal an den te damit die kleinen Jungs sich weiter streiten können.

Du kannst dir die Papiere (schein und TÜV Bericht) in Kopie senden lassen, dann gehst zur Zulassungsstelle holst dir kurzzeitkennzeichen für genau diesen Wagen. Dann fährst hin mit dem Zug und wenn er dir gefällt kaufen kk drauf und heim. Wenn nicht oder du willst mehr als ein Auto anschauen, dann musst halt ab sofort für jedes Auto eigene kk haben.

De Missbrauch der kk ist der Grund warum das heute so schwierig ist, jeder ist an einem Tag 5 Autos mit demselben kennzeichnen Probe gefahren.

Insgesamt kein großes Problem, wenn man vorher die Dinger holt (hat man früher ja auch gemacht). Nur braucht man heute halt zwei oder drei statt eins

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