Neue Typklasseneinstufung - B-Klasse der stärkste Ausreißer

Mercedes B-Klasse T245

Hallo,

leider mal keine so guten Nachrichten:

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/auto/ratgeber/473266

Viele Grüße

PS: Die neue Struktur wurde zur Vereinfachung des Tarifsystems geschaffen und gilt nur für Neuverträge. Eine im Vergleich zur alten Struktur niedrigere Einstufung bedeutet nicht automatisch einen günstigeren Tarif. Für bestehende Verträge gilt auch weiterhin die alte Struktur. So jedenfalls habe ich es bei www.typklasse.de gelesen.

Also noch ein Grund mehr, den B zu behalten😁

23 Antworten

Die Erhöhung in der VK wundert mich nicht im Geringsten. Da sind halt (auch) die unzähligen Fälle berücksichtigt, wo man sich an Bordsteinen und diversen anderen "Hindernissen" die höher als 80mm sind, Schäden am Unterboden zuzieht. Ich habe trotz Normalfahrwerk schon x-mal aufgesessen. Die Werkstatt sagt aber meiner sieht noch recht gut von unten aus. Es gäbe da viele bedeutend schlimmere Fälle, wo gleich tragende Teile in Mitleidenschaft gezogen werden.

nette Grüße
Uwe

Meine Kfz-Vz wird sich um satte 25% erhöhen (291->366 euro) ab 1.1.2008, nur wegen neu VK Einstufung von 18 auf 23!, und trotz höhere SF-Einstüffung (18). Es scheint mir als ob die KFZ-Versicherer die neue Einstufung gerne nehmen um den Beitrag zu erhöhen, nach dem Motto: wir können doch auch nichts dafür. (OT: Sind die Versicherer überhaupt verpflichtet deswegen den Beitrag zu erhöhen?)

Beim jährlichen Preisvergleich (siehe z.B. www.aspect-online.de) staunt man immer wieder:
1. Beim Vergleich vorliegende Rechnung/Internetangebot (mit exact die gleiche Daten+neue SF) ist der gleiche Versicherer für Neukunden immer billiger, meistens so um die 30 euro. Wer hat schon versucht zu kündigen und gleich wieder neu abzuschließen beim gleichen Versicherer 🙄 ?
2. Trotz höhere VK-Einstufung gibt es Versicherer (hier Direktline) die mir nur 5% Erhöhung bescheren. Muss ich nun glauben dass die andere 20% die ich bei der HUK24 zusätzlich zahlen muss, Neukunden-Rabatt ist?

Fazit: Jedes Jahr wechseln und Neukunden Rabatt ausnützen. Ist ja zum Glück heute relativ einfach, nur nervig, nicht zu denken an den bürokratische Aufwand die es verursacht, aber die zahlen wir alle gerne damit auch MA der Versicherer von der Straße sind😉

Warum schaffen wir diese jährliche TK-Einstufungen nicht ab, nach dem Motto: Weniger (TK) Bürokratie=Beitrag sparen. Außerdem gehört das Ganze m.E. zum unternehmerischen Risiko der Versicherer.

Tipp/Hinweis: Wegen Neueinstüffung der VK und aus diesem Grund erhöhten Beiträge, kann der Vertrag NICHT gekündigt werden. Hatte bisher gedacht dass generell bei Beitragserhöhung (AKB §4b) eine "ausserplanmäßige" Kundigung erlaubt ist, iss also nicht, zumindest bei der HUK24.... Es bleibt also nur die Möglichkeit bis 30.11 zu kündigen (AKB §4a). Im Detail: In der neue Rechnung steht dass für die Feststellung der Beitragerhöhung, den Vergleichswert (das ist der Beitrag die man hätte zahlen müssen wenn es keine Neueinstrüffung gegeben hätte) herangezogen wird. Also Vergleichswert nicht gestiegen heißt AKB §4b greift nicht.

Die B-Klasse wird vermutlich hochgestuft, weil sie sehr oft bei den großen Mietwagenfirmen läuft und da viele Schäden anfallen.

Zitat:

Original geschrieben von rick2007


Meine Kfz-Vz wird sich um satte 25% erhöhen (291->366 euro) ab 1.1.2008, nur wegen neu VK Einstufung von 18 auf 23!, und trotz höhere SF-Einstüffung (18). Es scheint mir als ob die KFZ-Versicherer die neue Einstufung gerne nehmen um den Beitrag zu erhöhen, nach dem Motto: wir können doch auch nichts dafür. (OT: Sind die Versicherer überhaupt verpflichtet deswegen den Beitrag zu erhöhen?)

Beim jährlichen Preisvergleich (siehe z.B. www.aspect-online.de) staunt man immer wieder:
1. Beim Vergleich vorliegende Rechnung/Internetangebot (mit exact die gleiche Daten+neue SF) ist der gleiche Versicherer für Neukunden immer billiger, meistens so um die 30 euro. Wer hat schon versucht zu kündigen und gleich wieder neu abzuschließen beim gleichen Versicherer 🙄 ?
2. Trotz höhere VK-Einstufung gibt es Versicherer (hier Direktline) die mir nur 5% Erhöhung bescheren. Muss ich nun glauben dass die andere 20% die ich bei der HUK24 zusätzlich zahlen muss, Neukunden-Rabatt ist?

Fazit: Jedes Jahr wechseln und Neukunden Rabatt ausnützen. Ist ja zum Glück heute relativ einfach, nur nervig, nicht zu denken an den bürokratische Aufwand die es verursacht, aber die zahlen wir alle gerne damit auch MA der Versicherer von der Straße sind😉

Warum schaffen wir diese jährliche TK-Einstufungen nicht ab, nach dem Motto: Weniger (TK) Bürokratie=Beitrag sparen. Außerdem gehört das Ganze m.E. zum unternehmerischen Risiko der Versicherer.

Tipp/Hinweis: Wegen Neueinstüffung der VK und aus diesem Grund erhöhten Beiträge, kann der Vertrag NICHT gekündigt werden. Hatte bisher gedacht dass generell bei Beitragserhöhung (AKB §4b) eine "ausserplanmäßige" Kundigung erlaubt ist, iss also nicht, zumindest bei der HUK24.... Es bleibt also nur die Möglichkeit bis 30.11 zu kündigen (AKB §4a). Im Detail: In der neue Rechnung steht dass für die Feststellung der Beitragerhöhung, den Vergleichswert (das ist der Beitrag die man hätte zahlen müssen wenn es keine Neueinstrüffung gegeben hätte) herangezogen wird. Also Vergleichswert nicht gestiegen heißt AKB §4b greift nicht.

Hallo rick2007!

Zu Deiner Frage "kündigen und gleich beim selben Versicherer wieder anmelden" (unter 1. bei Dir) meine Erfahrung mit HUK 24.

Ich bin bereits im letzten Versicherungsjahr dort Kunde gewesen.
Nach Bekanntwerden der ungünstigen B-Klassen Neueinstufung habe ich eine Maill an HUK 24 geschrieben, es sei doch die Zeit der großen Tarifvergleiche im Vorfeld des magischen 30.11. und bat um ein Angebot.
Die Antwort kam prombt: "Gehen Sie auf die Homepage und geben sie unter "Angebot erstellen" Ihre Daten ein und sehen sie das Ergebnis an. Wenn es günstiger ist als ihr persönlicher Rechnungsbetrag ab 01.08.2008 in den Vertragsdaten, die schon sichtbare eingestellt sind,
dann geben sie einfach ein "abschließen".

Nun ja, der Tipp kam aus berufenem Munde- so habe ich es gemacht.

Ergebnis: ja, es gibt natürlich höhere Kosten wg. Neueinstufung, auch musste ich die km-Leistung auf 30000km im Jahr anpassen, aber der günstigere Grundtarif der mir auf diesem Wege gewährt wurde, fing bis auf 34€ im Halbjahr die Schlechterstellung auf.

Soweit bin ich zufrieden.

Netter Gruß
swop

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Korrektur: sollte zuvor heißen "Beitrag ab 01.01.2008 .

Zitat:

Original geschrieben von judyclt


Die B-Klasse wird vermutlich hochgestuft, weil sie sehr oft bei den großen Mietwagenfirmen läuft und da viele Schäden anfallen.

...nicht zu vergessen, dass der kleine B mitlerweile inkl. Gasumbau sehr gerne als Taxe eingesetzt wird. Hir im Kölner Raum werden es immer mehr.

Habe immer gedacht dass Taxifahrer und Mietwagen sowieso höhere Beiträge zahlen müssen, warum wirkt sich dies denn auf die TK-Einstufung aus?

Besser kein Kfz kaufen dass auch gerne als Taxi benützt wird😕

Beitragsrechnung zum 01.01.2008 ------ B 200 TURBO 193 PS---------

Super Kfz-Haftplichtvers. mit Rabattschutz SF 18 = 35% F3 Typkl. 17 = 152,02€
100 MIO € Pers.-, Sach-Vermög.-Schäden, max 8 MIO € p.Pers.

Vollkaskovers. mit Rabattschutz SF 19 = 35 % F 1 Typkl. 22 = 192,10€
mit 300 € SB, Teilk. 150 € SB.

Gesamtbeitrag: 344,12€

Rabattschutz = : bei einem Unfall p.a. wird man nicht höher gestuft, ohne ist die komplette Rechnung 40,-€ günstiger.
Alle Werte inkl. Schutzbrief und MWST.

Provinzial West

Zitat:

Original geschrieben von rick2007


Habe immer gedacht dass Taxifahrer und Mietwagen sowieso höhere Beiträge zahlen müssen, warum wirkt sich dies denn auf die TK-Einstufung aus?

Besser kein Kfz kaufen dass auch gerne als Taxi benützt wird😕

Glaube ich kaum, denn die 200D der BR 123 und 124 waren in der Versicherung nie preislich abgehoben, eher das Gegenteil. Und über 95% aller Taxen in DE waren zu ihrer Zeit eines der betreffenden Modelle. 😉

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